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   OLG Hamm, 06.05.2015 - I-20 U 141/14   

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https://dejure.org/2015,60903
OLG Hamm, 06.05.2015 - I-20 U 141/14 (https://dejure.org/2015,60903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2015 - I-20 U 141/14 (https://dejure.org/2015,60903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - I-20 U 141/14 (https://dejure.org/2015,60903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankheitskostenversicherung: vorvertragliche Anzeigepflicht (hier: keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe), Kopfschmerz, Cholesterin- und Leberwerte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Versicherungsvertrag wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19; 280 I BGB
    Krankheitskostenversicherung: vorvertragliche Anzeigepflicht (hier: keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe); Kopfschmerz; Cholesterin- und Leberwerte

  • rechtsportal.de

    VVG § 19 Abs. 1 ; VVG § 19 Abs. 5
    Rücktritt des privaten Krankenversicherers vom Versicherungsvertrag wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Die Beklagte hat erkennbar nicht nach allen Arten von Krankheiten, Fehlern und Beschwerden gefragt (anders als z.B. in dem vom BGH am 02.03.1994, IV ZR 99/93 -jurisentschiedenen Fall), Auch für den aufmerksamen Leser entsteht bei dieser Art der Fragestellung der Eindruck, dass hier zu Beschwerden nur nach besonderen, nämlich andauernden oder wiederkehrenden Beschwerden gefragt wird, was im Hinblick darauf, dass sich die Fragestellung auf nicht ärztlich behandelte Krankheiten, Fehler oder Beeinträchtigungen im maßgeblichen Zeitraum bezieht, auch schlüssig erscheint.

    Dass zu irgendeinem Zeitpunkt vor Antragstellung beim Kläger eine Lebererkrankung diagnostiziert wurde oder ihm ein Befund mitgeteilt wurde, ergibt sich nicht aus den vorgelegten ärztlichen Unterlagen (anders u.a. in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, 4 U 81/02, vom 19.11.2002-juriswo eine leichte Fettleber diagnostiziert worden war; BGH, Urteil vom 02.03.1994, IV ZR 99/93 -juris- , wo offenbar Behandlungen wegen der erhöhten Werte erfolgt waren und der Befund einer Leberschädigung vorlag, KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2006, : 6 U 18/06 -juriswo wegen der erhöhten Leberwerte ein Leberspezialist aufgesucht wurde).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08, -juris- BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06 -juris-) Danach hat jede Vertragspartei auf die Rechte und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen.

    Die innerhalb eines bestehenden Schuldverhältnisses gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen der gegnerischen Vertragspartei erfordert deshalb, dass der Versicherer vor Erklärung eines Rücktritts im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) prüft, ob die Voraussetzungen eines Rücktritts gegeben sind und ob der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148).

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Die Gefahrerheblichkeit bedürfe dann keiner weiteren Darlegung, wenn sie geradezu auf der Hand liege (BGH, VersR 2000, 1486).
  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 20 U 25/11
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    An die Beurteilung dieser Frage sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. Entscheidung des Senats vom 08.04.2011, 20 U 25/11-juris- ; Neuhaus, Die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung in Recht und Praxis, Rdnr. 293).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2002 - 4 U 81/02

    Rücktritt von Krankentagegeldversicherung wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Dass zu irgendeinem Zeitpunkt vor Antragstellung beim Kläger eine Lebererkrankung diagnostiziert wurde oder ihm ein Befund mitgeteilt wurde, ergibt sich nicht aus den vorgelegten ärztlichen Unterlagen (anders u.a. in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, 4 U 81/02, vom 19.11.2002-juriswo eine leichte Fettleber diagnostiziert worden war; BGH, Urteil vom 02.03.1994, IV ZR 99/93 -juris- , wo offenbar Behandlungen wegen der erhöhten Werte erfolgt waren und der Befund einer Leberschädigung vorlag, KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2006, : 6 U 18/06 -juriswo wegen der erhöhten Leberwerte ein Leberspezialist aufgesucht wurde).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Wie der BGH (NJW 1984, 1028, 1030) bereits für den Fall der unberechtigten Kündigung ausdrücklich entschieden hat - für Anfechtung und Rücktritt kann nichts anderes gelten - trägt das Risiko, die Rechtslage unzutreffend zu beurteilen, grundsätzlich der Schuldner, hier also die Beklagte als Schuldnerin der krankenversicherungsvertraglichen Leistungsansprüche, die mit Anfechtung und Rücktritt zu Fall gebracht werden sollten.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08, -juris- BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06 -juris-) Danach hat jede Vertragspartei auf die Rechte und Interessen der anderen Partei Rücksicht zu nehmen.
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 20 U 28/11

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, wird der Beweis dagegen häufig als nicht geführt angesehen werden können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2011, 20 U 28/11, juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Entgegen der Auffassung der Landgerichts führt die Einschaltung eines Maklers nicht dazu, dass der Versicherer vom Belehrungserfordernis entbunden wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 03.11.2010, 20 U 38/10, VersR 2011, 469).
  • KG, 29.09.2006 - 6 U 18/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 141/14
    Dass zu irgendeinem Zeitpunkt vor Antragstellung beim Kläger eine Lebererkrankung diagnostiziert wurde oder ihm ein Befund mitgeteilt wurde, ergibt sich nicht aus den vorgelegten ärztlichen Unterlagen (anders u.a. in den Entscheidungen OLG Düsseldorf, 4 U 81/02, vom 19.11.2002-juriswo eine leichte Fettleber diagnostiziert worden war; BGH, Urteil vom 02.03.1994, IV ZR 99/93 -juris- , wo offenbar Behandlungen wegen der erhöhten Werte erfolgt waren und der Befund einer Leberschädigung vorlag, KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2006, : 6 U 18/06 -juriswo wegen der erhöhten Leberwerte ein Leberspezialist aufgesucht wurde).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

    Die innerhalb eines bestehenden Schuldverhältnisses gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen der gegnerischen Vertragspartei erfordert deshalb, dass der Versicherer vor Erklärung eines Rücktritts im Rahmen seiner Möglichkeiten mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) prüft, ob die Voraussetzungen eines Rücktritts gegeben sind und ob der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (OLG Hamm, Urteil vom 06. Mai 2015 - I-20 U 141/14 -, Rn. 58, juris).
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