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   OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05   

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https://dejure.org/2005,11159
OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05 (https://dejure.org/2005,11159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05 (https://dejure.org/2005,11159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 3 Ss OWi 141/05 (https://dejure.org/2005,11159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilungen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften; Verhängung eines Fahrverbotes; Tatrichterliche Überzeugung bezüglich der Gefahr einer Kündigung des Arbeitsplatzes bei der Verhängung eines ...

  • Judicialis

    BKatV § 4; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4; StPO § 267
    Fahrverbot; Absehen; Umstände; Überprüfungspflicht des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Drohende Kündigung des Arbeitsplatzes: Arbeitgeber-Bescheinigung darf nicht zu alt sein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Drohende Kündigung des Arbeitsplatzes: Arbeitgeber-Bescheinigung darf nicht zu alt sein

Verfahrensgang

  • AG Herford - 3 OWi 421/04
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04

    Fahrverbot, Absehen, Jahresurlaub, Prüfung der Angaben des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05
    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.02.2005 - 3 Ss OWi 604/04 - 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - 11.05.2004 - 3 Ss OWi 239/04 - 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Rdz. 25 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05
    Die Möglichkeit, notfalls auf eigene Kosten einen Aushilfsfahrer zu beschäftigen, wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung auch bei notwendiger Aufnahme einer Kreditverpflichtung zur Finanzierung der damit verbundenen Kosten für zumutbar gehalten (vgl. BayObLG NZV 2002, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312 f.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2005 - 3 Ss OWi 141/05
    Die Möglichkeit, notfalls auf eigene Kosten einen Aushilfsfahrer zu beschäftigen, wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung auch bei notwendiger Aufnahme einer Kreditverpflichtung zur Finanzierung der damit verbundenen Kosten für zumutbar gehalten (vgl. BayObLG NZV 2002, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312 f.).
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