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   OLG Hamm, 06.06.2008 - I-9 U 123/05   

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https://dejure.org/2008,6670
OLG Hamm, 06.06.2008 - I-9 U 123/05 (https://dejure.org/2008,6670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2008 - I-9 U 123/05 (https://dejure.org/2008,6670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - I-9 U 123/05 (https://dejure.org/2008,6670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Tod des Unterhaltsschuldners, Unterhaltsschaden, geschäftsführender Alleingesellschafter, Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Vermögensbildung, Nettoeinkommen, fiktive Versorgungsleistungen, Erwerbsverpflichtung der hinterbliebenen Ehefrau

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 1, 844 Abs. 2, 254, 242 BGB
    Tod des Unterhaltsschuldners, Unterhaltsschaden, geschäftsführender Alleingesellschafter, Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Vermögensbildung, Nettoeinkommen, fiktive Versorgungsleistungen, Erwerbsverpflichtung der hinterbliebenen Ehefrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer Einstufung von Prämien eines Selbstständigen bzw. dem Gesellschaftergeschäftsführer einer Einmann-GmbH als Absicherung der Unterhaltsberechtigten; Prämien als Vermögensbildung und als eine besondere Form des Unterhalts bei Tod des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Geldrente an Witwe

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tod des Unterhaltsschuldners: Teilberücksichtigung vom Selbständigen geleisteter Prämien für Kapitallebensversicherung bei Unterhaltsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 1 O 520/02
  • OLG Hamm, 06.06.2008 - I-9 U 123/05

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 276/88

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Eigenheim bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Die Entscheidung BGH VersR 1990, 317, wonach bei der im Rahmen der fixen Kosten abzusetzenden Wohnkosten auf eine gedachte Mietwohnung abzustellen ist, die hinsichtlich Lage, Zuschnitt und Bequemlichkeit den Wohnverhältnissen vor dem Unfalltod des Opfers entspricht, "falls diese nicht oberhalb des unterhaltsrechtlich geschuldeten Standards lagen", ist nicht so zu verstehen, dass die Hinterbliebenen zur Entlastung des Schädigers gehalten wären, zuvor vorhandene gehobene Wohnverhältnisse, wie sie etwa im Vorhalten eines Gästezimmers und eines zweiten Bades zum Ausdruck kommen, durch einen insgesamt einfacheren Wohnstandard - ohne die genannten Zimmer - zu ersetzen.

    Denn diese Tilgungleistungen führen -anders als die Darlehenszinsen- zu einer unmittelbaren Mehrung des Vermögens (BGH VersR 1990, 317; OLG Hamm RuS 1992, S. 413).

    Denn insoweit schuldet der Schädiger Ersatz der Kosten für eine dem Eigenheim nach Ortslage, Zuschnitt und Bequemlichkeit vergleichbare (Miet)wohnung, jedoch nur in dem Umfang, in dem Kosten für das Eigenheim auch tatsächlich anfallen und nur im Rahmen des Wohnbedarfs der Restfamilie (BGH VersR 1984, S. 961; BGH VersR 1990, S. 317).

    Insofern versteht der Senat die Entscheidung BGH VersR 1990, S. 317, wonach auf eine gedachte Mietwohnung abzustellen sei, die hinsichtlich Lage, Zuschnitt und Bequemlichkeit den Wohnverhältnissen vor dem Unfall entspricht, "falls diese nicht oberhalb des unterhaltsrechtlich geschuldeten Standards lagen" nicht so, dass die Kläger zur Entlastung des Schädigers gehalten wären, zuvor vorhandene gehobene Wohnverhältnisse, wie sie im Vorhalten eines Gästezimmers und eines zweiten Bades zum Ausdruck kommen, durch einen insgesamt einfacheren Wohnstandard zu ersetzen.

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Dabei ist die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich unabhängig von den Pflichten während der Ehe zu prüfen (BGH VersR 1984, S. 936).

    Insbesondere wenn minderjährigen Kindern ein Elternteil durch Schuld eines Dritten genommen ist, haben sie ein erhöhtes schutzwürdiges Interesse daran, dass ihre Versorgung und Erziehung durch den überlebenden Elternteil nicht wegen einer Erwerbobliegenheit belastet oder gar gestört wird (BGH VersR 1984, S. 936).

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 124/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht durch

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Im Rahmen der den Geschädigten nach § 254 Abs. 2 BGB treffenden Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte grundsätzlich gehalten, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen (vgl. nur BGH NJW 2007, S. 64).

    Die Höhe der erzielbaren Einkünfte des Geschädigten hängt davon ab, welches Einkommen der Rentenempfänger in der konkreten Situation unter Berücksichtigung aller Umstände, d.h. seiner Lebenssituation, seiner Ausbildung, einer eventuell früher ausgeübten Tätigkeit und der jeweiligen Lage auf dem Arbeitsmarkt in zumutbarer Weise erzielen könnte und von welchem Zeitpunkt an ihm eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit zumutbar war (BGH NJW 2007, S. 64).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 22/82

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Bemessung der Schadensersatz-Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Geschädigten sind Zinsen aus dem Verkaufserlös eines Betriebes auf seine Schadensersatzrente nicht anzurechen (BGH VersR 1984, S. 353).

    Auf den Unterhaltsschaden der Kläger sind die in Folge des Todes des T bezogenen BfA-Renten anzurechnen (BGH VersR 1984, S. 353).

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Eine betriebliche Versorgung ist wie der Arbeitslohn Gegenleistung für die erbrachte Arbeit (BGH VersR 1998, 1253).

    Eine betriebliche Versorgung ist letzlich wie der vom Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit (BGH VersR 1998, S. 1253).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89

    Die beim Unterhaltsschaden zu berücksichtigenden Fixkosten können mit 40 % des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Dies rechtfertigt, sie bei der Bemessung der Rentenhöhe nach § 844 Abs. 2 BGB zur Hälfte vom unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen abzuziehen (so auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613).

    Die Prämienzahlungen erfüllen damit einen doppelten Zweck: Sie sind gleichzeitig Altersvorsorge -also Vermögensbildung- und eine besondere Form des Unterhalts (so auch OLG Zweibrücken, VersR 1994, S. 613).

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Die Anrechnung eines durch das schädigende Ereignis eintretenden Vorteils ist davon abhängig, ob sie bei Würdigung der gesamten Interessenlage angesichts des Sinns und Zwecks der Schadensersatzpflicht aus § 844 Abs. 2 BGB recht und billig ist (vgl. nur BGH, NJW 1979, S. 760).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZR 42/83

    Berechnung der unterhaltsrechtlich geschuldeten Haushaltskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Denn insoweit schuldet der Schädiger Ersatz der Kosten für eine dem Eigenheim nach Ortslage, Zuschnitt und Bequemlichkeit vergleichbare (Miet)wohnung, jedoch nur in dem Umfang, in dem Kosten für das Eigenheim auch tatsächlich anfallen und nur im Rahmen des Wohnbedarfs der Restfamilie (BGH VersR 1984, S. 961; BGH VersR 1990, S. 317).
  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 9 U 42/92

    Unterhaltsquote für Witwe; Ermittlung der fixen Kosten; Ermittlung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2008 - 9 U 123/05
    Denn diese Tilgungleistungen führen -anders als die Darlehenszinsen- zu einer unmittelbaren Mehrung des Vermögens (BGH VersR 1990, 317; OLG Hamm RuS 1992, S. 413).
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