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   OLG Hamm, 06.06.2011 - II-8 UF 3/11   

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https://dejure.org/2011,73598
OLG Hamm, 06.06.2011 - II-8 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,73598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2011 - II-8 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,73598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - II-8 UF 3/11 (https://dejure.org/2011,73598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest, statthaftes Rechtsmittel, Verfahrensfähigkeit, Zeitpunkt der Sicherungsmöglichkeit eines Zugewinnausgleichsanspruch durch Arrest

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dinglicher Arrest, statthaftes Rechtsmittel, Verfahrensfähigkeit, Zeitpunkt der Sicherungsmöglichkeit eines Zugewinnausgleichsanspruch durch Arrest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines dinglichen Arrests in das Vermögen wegen eines künftigen Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10

    Familienstreitsache: Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines beantragten Arrests;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11
    Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG; denn gem. § 922 Abs. 1 ZPO wird im Falle einer mündlichen Verhandlung über den Arrestantrag durch Urteil entschieden, gegen das die Berufung statthaft ist, so dass bei entsprechender Geltung die Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG über die Beschwerde gegen eine Endentscheidung maßgebend sind (im Anschluss an OLG München FamRZ 2011, 746).

    Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist deshalb nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG; denn gem. § 922 Abs. 1 ZPO wird im Falle einer mündlichen Verhandlung über den Arrestantrag durch Urteil entschieden wird, gegen das die Berufung statthaft ist, so dass bei entsprechender Geltung die Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG über die Beschwerde gegen eine Endentscheidung maßgebend sind (OLG München, FamRZ 2011, 746).

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11
    Zwar weist die Antragstellerin demgegenüber zu Recht unter Berufung auf BGH, FamRZ 2008, 767 darauf hin, dass ihr mangels Gegenseitigkeit der Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht wegen ihres Zugewinnausgleichsanspruchs gegenüber dem Anspruch des Antragsgegners auf Einwilligung in die Auszahlung eines ihm zustehenden Anteils am Versteigerungserlös zusteht.
  • OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06

    Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11
    Die Ansicht der Antragstellerin, die drohende Teilungsversteigerung sei der beabsichtigten Veräußerung des einzigen Vermögensgegenstandes gleichzusetzen, wird vom Senat, der nicht verkennt, dass die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes durchaus als ein tragender Arrestgrund angesehen wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2007, 1029; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 917, Rdn. 5), nicht geteilt.
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11
    Der Antragsgegner hat gegen die von der Antragstellerin vorgenommene Berechnung des Praxiswertes, die bereits im Hinblick darauf fehlerhaft ist, dass ein Abzug latenter Ertragssteuern nicht berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, NJW 2011, 2572), eingewandt, dass ein sog. Fortführungswert nicht bestehe.
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