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   OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15   

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https://dejure.org/2016,56845
OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15 (https://dejure.org/2016,56845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2016 - 8 U 35/15 (https://dejure.org/2016,56845)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - 8 U 35/15 (https://dejure.org/2016,56845)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der vereinbarten Vergütung bei der von der BaFin geäußerten Bedenken gegen die fachliche Eignung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Ansprüche der Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse auf Zahlung der vereinbarten Vergütung bei der von der BaFin geäußerten Bedenken gegen die fachliche Eignung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bielefeld, 13.03.2015 - 17 O 100/14

    Fristlose Kündigung eines gerade eingestellten Bankmitarbeiters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Deshalb wandte sich der Kläger in einem weiteren Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld (Az. 17 O 100/14) gegen die von der Beklagten am 28. August 2014 ausgesprochene Kündigung bzw. Anfechtung dieses Dienstverhältnisses.

    Das Landgericht Bielefeld hat in diesem Rechtsstreit (Az. 17 O 100/14) durch Urteil vom 13. März 2015 festgestellt, dass das Dienstverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 28. August 2014 nicht mit sofortiger Wirkung beendet worden ist und dass der Dienstvertrag der Parteien durch die Anfechtung der Beklagten vom 28. August 2014 nicht nichtig sei.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte mit diesen Einwendungen aufgrund des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 13. März 2015 (Az. 17 O 100/14), mit dem u.a. festgestellt worden ist, dass der Dienstvertrag nicht durch Anfechtung nichtig sei, ausgeschlossen ist.

    Dabei kann auch an dieser Stelle dahingestellt bleiben, ob die Beklagte mit diesen Einwendungen bereits aufgrund des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 13. März 2015 (Az. 17 O 100/14), mit dem u.a. festgestellt worden ist, dass der Dienstvertrag nicht durch Kündigung beendet worden ist, ausgeschlossen ist.

  • BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76

    § 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Diese Beziehungen müssen in der Person selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen oder sie unmittelbar kennzeichnen (vgl. BGHZ 70, 47; Palandt/Ellenberger, BGB, § 119 Rdnr. 24).
  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Ist offenkundig, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung beharrt und den Vertrag zum Beispiel für nichtig hält (vgl. BGH, NJW 2009, 2807), ist ein wörtliches Angebot nicht gesondert erforderlich, da es nur eine bloße Formalie darstellen würde (vgl. BGH, NJW 2001, 287; Palandt/Grüneberg, BGB, § 295 Rdnr. 4).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Ist offenkundig, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung beharrt und den Vertrag zum Beispiel für nichtig hält (vgl. BGH, NJW 2009, 2807), ist ein wörtliches Angebot nicht gesondert erforderlich, da es nur eine bloße Formalie darstellen würde (vgl. BGH, NJW 2001, 287; Palandt/Grüneberg, BGB, § 295 Rdnr. 4).
  • BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87

    Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Diese Anspruchsgrundlage hat im Wesentlichen drei Voraussetzungen: Es muss ein Dienstverhältnis vorliegen, der Dienstpflichtige muss seine Dienste angeboten und der Dienstberechtigte sie nicht angenommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87 -, Rdnr. 5, zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Henssler, BGB § 615 Rdnr. 12 ff.).
  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Mit den Regelungen der §§ 592 ff. ZPO werden die allgemeinen Grundsätze, nach denen nur streitige Tatsachen zu beweisen sind (§§ 138 Abs. 3, 288, 291 ZPO), nicht außer Kraft gesetzt - Voraussetzung ist aber zumindest die Vorlegung einer Urkunde (BGHZ 62, 286 (292); OLG Rostock, Urteil vom 5. Januar 2005 - 6 U 122/04 -, Rdnr. 40, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2016 - 8 U 35/15
    Mit den Regelungen der §§ 592 ff. ZPO werden die allgemeinen Grundsätze, nach denen nur streitige Tatsachen zu beweisen sind (§§ 138 Abs. 3, 288, 291 ZPO), nicht außer Kraft gesetzt - Voraussetzung ist aber zumindest die Vorlegung einer Urkunde (BGHZ 62, 286 (292); OLG Rostock, Urteil vom 5. Januar 2005 - 6 U 122/04 -, Rdnr. 40, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.03.2017 - 8 U 48/16

    Urkunden-Vorbehalts-Urteil im Vergütungsrechtsstreit eines ehemaligen

    Weiterhin ist ergänzend zu den erstinstanzlichen Feststellungen auszuführen, dass der Senat die Berufungen gegen die Urkundenvorbehaltsurteile des Landgerichts Bielefeld vom 19.12.2014 (15 O 136/14) und 11.09.2015 (15 O 78/15) durch Urteile jeweils vom 06.06.2016 (8 U 35/15 und 158 U 155/15) zurückgewiesen hat.
  • OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17

    Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands

    In diversen weiteren Verfahren (15 O 136/14 LG Bielefeld / 8 U 35/15 OLG Hamm; 15 O 78/15 LG Bielefeld / 8 U 155/15 OLG Hamm; 15 O 13/16 LG Bielefeld / 8 U 48/16 OLG Hamm; 16 O 88/16 LG Bielefeld / 8 U 16/17 OLG Hamm) hat der Kläger jeweils im Urkundenverfahren Vergütungsansprüche gegen die Beklagte für unterschiedliche Zeiträume aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges geltend gemacht.

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in den Berufungsverfahren 8 U 35/15 und 8 U 155/15 am 06.06.2016 teilte der Kläger mit, dass er seit Februar 2016 als Vertriebsleiter in einem Sanitärunternehmen tätig sei.

  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 78/15

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 88/16

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 13/16

    Berechtigung zur Kündigung des Dienstvertrages eines Betriebsleiters aus

    Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.
  • LG Bielefeld, 18.11.2016 - 15 O 82/16

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen

    - 15 O 131/14 LG Bielefeld, Urteil vom 19.12.2014, betreffend die Monate Oktober und November 2014; Berufung gegen dieses Urteil zurückgewiesen durch Urteil des OLG Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15, Anlage B 24); Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten beim BGH anhängig unter II ZR 175/16;.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 97/16

    Erfüllung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Lebenslauf im

    Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.
  • LG Bielefeld, 18.05.2018 - 15 O 47/17
    Insoweit folgt das Gericht der in den Urteilen des Oberlandesgericht Hamm vom 06.06.2016 (I-8 U 35/15 und I-8 U 155/15) zugrundegelegten Auffassung, dass das Schreiben der BaFin vom 31.07.2014 nur die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin -zur mangelnden Eignung des Klägersurkundlich belegt.
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