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   OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16   

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https://dejure.org/2016,33873
OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16 (https://dejure.org/2016,33873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 RBs 38/16 (https://dejure.org/2016,33873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 RBs 38/16 (https://dejure.org/2016,33873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    ESO ES 3.0 ist und bleibt standardisiert

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Mein Auto ist gar nicht so schnell" - muss präzisiert werden

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 14 OWi 466/15
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
    Denn unabhängig davon, ob die bloße Behauptung einer insofern zu kurzen Wegstrecke überhaupt geeignet wäre, ernsthafte Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens zu begründen (immerhin käme es auch in Betracht, eine solche nicht durch tatsächliche Anhaltspunkte objektivierte bzw. objektivierbare Einlassung gerade aufgrund dieser Messung als widerlegt anzusehen), ist es dem Betroffenen durchaus zumutbar, konkrete Umstände darzulegen, die solche Zweifel begründen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2013 - III-1 RBs 2/13-, juris).

    In diesem Zusammenhang kann es einem Betroffenen sogar obliegen, sich z.B. durch Nachfragen beim Hersteller um nähere technische Angaben eines Messgerätes oder insofern um die technische Analyse durch einen von ihm zu bestellenden Sachverständigen zu bemühen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2013, a.a.O., Rn. 11).

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
    Hiermit stimmt auch eine weitere im Internet unter "Internetadresse" veröffentlichte Stellungnahme der PTB vom 06.04.2016 (dort S. 3 f.) zu einer Entscheidung des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14 überein.
  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
    Denn in einer bereits in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18.04.2016 - 2 Ss (OWi) 57/16 -, Rn. 22, juris, gewürdigten späteren dienstlichen Erklärung der PTB vom 12.01.2016 hat diese nachvollziehbar ausgeführt, dass sie deshalb von einer Überprüfung der Rohmessdaten durch die Herstellerfirma abgesehen hat, weil der Hersteller dieselbe Software-Bibliothek und damit denselben Auswertealgorithmus verwendet, der auch im Messgerät implementiert ist, und im Rahmen des Bauartzulassungsverfahrens in detaillierten Untersuchungen verifiziert worden ist, dass die Software des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes die Helligkeitssignale einer jeden Fahrzeugvorbeifahrt korrekt bewertet und die vom Messgerät ausgegebenen Geschwindigkeitsmesswerte die Verkehrsfehlergrenzen einhalten.
  • BayObLG, 03.01.1996 - 2 ObOWi 911/95

    Rechtliches Gehör; Abwesenheitsverfahren; Beweisantrag; Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts (§ 77 Abs. 1 OWiG) hinsichtlich sich nach der Sachlage - hier also ggf. unter Berücksichtigung des Schriftsatzes vom 31.07.2015 - aufdrängender oder wenigstens naheliegender Beweismittel (vgl. Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 77 Rn. 7) dürfte grundsätzlich unabhängig davon zu beurteilen sein, ob diese Sachlage - sofern insofern die Voraussetzungen vorliegen - ordnungsgemäß nach § 74 Abs. 1 S. 2 OWiG in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist oder ggf. auch insofern ein Verfahrensverstoß vorliegt; entsprechend hat das BayObLG, NZV 1996, 211, juris, sowohl moniert, dass ein Schriftsatz nicht in das dortige erstinstanzliche Abwesenheitsverfahren (§ 74 Abs. 1 OWiG) eingeführt worden ist, als auch, dass ein schriftsätzlicher "Beweisantrag" des in der Hauptverhandlung nicht erschienenen Betroffenen weder in den Urteilsgründen noch im Übrigen Berücksichtigung gefunden hat.
  • OLG Hamm, 22.06.2016 - 1 RBs 131/15

    Nicht ausgelesener ESO ES 3.0-Schlüssel (Public Key) begründet keine Zweifel am

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 1 RBs 38/16
    Es verbleibt bei der Auffassung des Senats (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22.06.2016 - III-1 RBs 131/15-, vom 18.05.2015 - III-1 RBs 139/15-, und vom 08.10.2014 - III-1 RBs 140/14-), dass die Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES 3.0 bei ordnungsgemäßer Durchführung durch entsprechend geschultes Personal die Anforderungen an ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren grundsätzlich erfüllt.
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Divergenzvorlage an den BGH im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Denn die Kenntnis vom Inhalt dieser Unterlagen kann für ihn notwendig sein, um den gegen ihn erhobenen, auf ein standardisiertes Geschwindigkeits- oder Abstandsmessverfahren (was bei dem hier verwendeten Gerät gegeben ist, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2016 - III-1 RBs 38/16, juris Rn. 5 und OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, juris Rn. 26) gestützten Tatvorwurf in erheblicher Weise entgegen treten zu können.
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 19/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Versagung des Zugangs zu nicht bei den Akten

    Denn die Kenntnis vom Inhalt dieser Unterlagen kann für ihn notwendig sein, um den gegen ihn erhobenen, auf ein standardisiertes Geschwindigkeits- oder Abstandsmessverfahren (was bei dem hier verwendeten Gerät gegeben ist, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2016 - III-1 RBs 38/16, juris Rn. 5 und OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, juris Rn. 26) gestützten Tatvorwurf in erheblicher Weise entgegen treten zu können.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2018 - 3 Rb 10 Ss 59/18

    ESO 3.0: Fotolinie nur für Zuordnung des Messergebnisses relevant

    Ebenso ist obergerichtlich geklärt, dass es sich bei dem Messverfahren ES 3.0 um ein standardisiertes Messverfahren handelt (zuletzt - unter Berücksichtigung des Urteils des Amtsgerichts Meißen vom 29.05.2015 - Senat, B. v. 13.11.2017- 3 Rb 10 Ss 630/17; OLG Oldenburg, VRS 130, 61; OLG Hamm, B. v. 22.6.2016 - III-1 RBs 131/15 - bei juris; OLG Hamm, B. v. 06.07.2016 - III-1 RBs 38/16- bei juris; OLG Koblenz, B. v. 4.5.2016 - 2 OWi 4 SsBs 8/16 - bei juris; OLG Dresden, ZfSch 2016, 292).
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