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   OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99   

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https://dejure.org/1999,10346
OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1999 - 13 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10346)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1999 - 13 U 3/99 (https://dejure.org/1999,10346)
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  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Bei Anwendung der Vorschriften des Werkvertragsrechts kann der Besteller bis zur Abnahme wählen zwischen den Ansprüchen nach den §§ 320 ff. BGB und nach den §§ 633 ff. BGB (BGH NJW 1999, 2046; 1997, 50).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Steht der Warenaustausch im Vordergrund, ist Kaufrecht anzuwenden; ist ein Erfolg geschuldet, sind die werkrechtlichen Vorschriften anzuwenden (BGH CR 2000, 424; 1993, 86; NJW 1990, 3008).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 22.12.1999, NJW 2000, 1415 = JP 2000, 374), wonach sich die Gewährleistung bei Überlassung von Standardsoftware grundsätzlich nach den kaufrechtlichen Vorschriften richtet.
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Steht der Warenaustausch im Vordergrund, ist Kaufrecht anzuwenden; ist ein Erfolg geschuldet, sind die werkrechtlichen Vorschriften anzuwenden (BGH CR 2000, 424; 1993, 86; NJW 1990, 3008).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Der Computersystemüberlassungsvertrag ist einheitlicher Werk- bzw. Werklieferungsvertrag, weil prägend das Aufstellen der Hardware, das individuelle Anpassen der Software, die Vernetzung und die Integration, also die Herstellung der Betriebsbereitschaft des ganzen Computersystems im Informationstechnikumfeld des Kunden sind (BGH NJW 1998, 2132).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Bei Anwendung der Vorschriften des Werkvertragsrechts kann der Besteller bis zur Abnahme wählen zwischen den Ansprüchen nach den §§ 320 ff. BGB und nach den §§ 633 ff. BGB (BGH NJW 1999, 2046; 1997, 50).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 3/99
    Wird Standardsoftware auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts überlassen und übernimmt der Lieferant Zusatzleistungen (Anpassung, Installation, Integration in das Informationstechnikumfeld), ist im Einzelfall im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des (mutmaßlichen) Parteiwillens, des Vertragszwecks, der Interessenlage und der Verkehrssitte der Vertragstyp danach zu bestimmen, was den Schwerpunkt der Leistungen des Lieferanten bildet, was die prägenden Pflichten sind (BGH NJW 1998, 3197 = JP 1998, 576).
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