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   OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04   

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https://dejure.org/2005,8934
OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04 (https://dejure.org/2005,8934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2005 - 27 U 95/04 (https://dejure.org/2005,8934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2005 - 27 U 95/04 (https://dejure.org/2005,8934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des rechtlichen Schicksals der im Rahmen einer so genannten Globalzession auch schon im Voraus durch den späteren Insolvenzschuldner abgetretenen Forderungen im Zeitpunkt der Insolvenz des Zedenten nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO); Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    InsO § 51 Nr. 1; ; InsO § ... 129; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Ziff. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Ziff. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Ziff. 3; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 166 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 142; ; ZPO § 221; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 296; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 310 Abs. 1; ; ZPO § 310 Abs. 2; ; ZPO § 329 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 292; ; BGB § 432; ; BGB § 742; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 989

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 131
    Objektive Gläubigerbenachteiligung durch einen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    a) Der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Rechtshandlung, auf die er den Anfechtungsanspruch stützt, die Gläubiger benachteiligt hat (BGH NJW 1992, 624; 1995, 1093; 2000, 3777, 3778).

    Dazu gehört es, die vom Anfechtungsgegner vorgetragenen Tatsachen für einen früheren "konkurs- oder insolvenzfesten" Erwerb des herausverlangten Gegenstands auszuräumen (BGH NJW 2000, 3777, 3778).

    b) Soweit der BGH - den allgemeinen Grundsatz der Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters einschränkend - vom Anfechtungsgegner in der Entscheidung NJW 2000, 3777 verlangt hat, dieser müsse einen von ihm behaupteten Erwerbstatbestand auf Grund eines früheren Vertrags darlegen, hat der BGH das ausschließlich damit begründet, dass dieser insoweit eine genauere Kenntnis vom Geschehen als der erst später mit den Vorgängen befasste Insolvenzverwalter habe (a.a.O., S. 3778).

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    Mit dieser Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der gekündigten Geschäftsverbindung wurde die Schuldnerin wieder verfügungsbefugt, weil ein Freigabeanspruch bestand, sich die Abtretung damit erledigt hatte und von einer stillschweigenden Rückabtretung der zedierten Forderungen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1986, 977).

    d) Dass vorliegend anders als im Fall BGH NJW 1986, 977 die sichernde und nicht die besicherte Forderung beglichen worden ist, spielt dagegen für die Frage, ob von einer stillschweigenden Rückabtretung auszugehen ist, keine entscheidende Rolle.

  • BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96

    Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    Da nach dem Vergleichsinhalt eine Zahlung der Q AG an die beiden H-Gesellschaften gemeinsam gewollt war, ist durch den Vergleich mit diesen Gesellschaften eine gemeinschaftliche Forderung entstanden ist, auf die die Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft anzuwenden sind, und die der Forderung den Charakter eines auf eine unteilbare Leistung im Sinne des § 432 BGB gerichteten Anspruchs verleiht (vgl. BGH NJW 1998, 1482, 1483 zur Forderungsgemeinschaft beim gemeinschaftlichen Verkauf einer Sache).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    a) Der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Rechtshandlung, auf die er den Anfechtungsanspruch stützt, die Gläubiger benachteiligt hat (BGH NJW 1992, 624; 1995, 1093; 2000, 3777, 3778).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 28/78

    Fälligkeit des Vergütungsanspruch nach Abnahme des Werks - Hemmung oder

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    Denn der Vergleich schafft insbesondere für die in ihm selbst eingegangene Leistungspflicht eine neue Rechtsgrundlage (vgl. BGH WM 1979, 205); und die in § 1 vereinbarte Zahlung diente im Zusammenhang mit der Beendigung der gesamten Vertragsbeziehungen gerade auch zur Abgeltung solcher Forderungen und Ansprüche, die bis dahin noch gar nicht entstanden waren.
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 230/90

    Voraussetzungen der Zahlungseinstellung eines weltweit tätigen Unternehmens;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    a) Der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Rechtshandlung, auf die er den Anfechtungsanspruch stützt, die Gläubiger benachteiligt hat (BGH NJW 1992, 624; 1995, 1093; 2000, 3777, 3778).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    In den Entscheidungen BGH NJW 1999, 645 und BGHZ 150, 122 = NJW 2002, 1722, die den Anspruch nach Nr. 13 AGB-Banken/ Nr. 22 AGB-Sparkassen und das Pfandrecht nach Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken/ Nr. 21 Abs. 1 AGB-Sparkassen betrafen, hat der Bundesgerichtshof eine Kongruenz der erworbenen Sicherung verneint, weil der Anspruch auf Besicherung nicht hinreichend bestimmt gewesen sei.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    In den Entscheidungen BGH NJW 1999, 645 und BGHZ 150, 122 = NJW 2002, 1722, die den Anspruch nach Nr. 13 AGB-Banken/ Nr. 22 AGB-Sparkassen und das Pfandrecht nach Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken/ Nr. 21 Abs. 1 AGB-Sparkassen betrafen, hat der Bundesgerichtshof eine Kongruenz der erworbenen Sicherung verneint, weil der Anspruch auf Besicherung nicht hinreichend bestimmt gewesen sei.
  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    Sowohl die Entscheidung BGH NJW 1980, 1167 als auch die Entscheidung BGH NJW 1980, 1960 betrafen nicht verkündete Verfügungen des Vorsitzenden.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 27 U 95/04
    Die Situation, dass eine durch Globalzession unanfechtbar gesicherte Forderung durch eine andere, neu begründete (Vergleichs-)Forderung ersetzt wird, ist der Lage beim Austausch dinglicher Sicherheiten vergleichbar, der ebenfalls keine Gläubigerbenachteiligung begründet (vgl. Uhlenbruck/Hirte, § 129 InsO Rn 120; zur fehlenden Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung von Zahlungseingängen auf einem debitorischen Kontokorrentkonto bei Globalzession allgemein s. BGH NZI 2003, 34.).
  • BGH, 17.04.1980 - VII ZR 114/79
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