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   OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,7653
OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06 (1) (https://dejure.org/2006,7653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2006 - 20 U 81/06 (1) (https://dejure.org/2006,7653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2006 - 20 U 81/06 (1) (https://dejure.org/2006,7653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; AUB 94 § 7; ; AUB 94 § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; AUB 94 § 7 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 7 I Nr. 1 S. 2
    Die ärztliche Invaliditätsfeststellung entfaltet eine Wirkung nur für den ausdrücklich angesprochenen Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 94 § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Keine Berücksichtigung erst nach Fristablauf gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AUB 94 festgestellter gesundheitlicher Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ärztliche Feststellung entfaltet nur für Gesundheitsschäden in ausdrücklich angesprochenem Bereich Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06
    Im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung sollen Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer die Frist unverschuldet nicht eingehalten hat (so grundlegend BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036; ferner BGH, Urteil vom 19.11.1997 IV ZR 348/96 -VersR 1998, 175).

    Die Härte wird gemildert durch von der Rechtsprechung geschaffene erhebliche Erleichterungen: An die ärztliche Feststellung der Invalidität sind keine hohen Anforderungen zu stellen, und der Versicherer darf sich nicht auf die Frist berufen, wenn fristgemäß festgestellt ist, daß der Unfall zu unveränderlichen Gesundheitsschäden oder nicht besserungsfähigen Teilschäden geführt hat, die den Schluß auf Invalidität zulassen (BGH, Urt.v. 19.11.1997, aaO).

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06
    Im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung sollen Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer die Frist unverschuldet nicht eingehalten hat (so grundlegend BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036; ferner BGH, Urteil vom 19.11.1997 IV ZR 348/96 -VersR 1998, 175).

    Die "Härte" dieser Regelung - es handelt sich eben nicht um eineAusschlußregelung, sondern um eine Anspruchsvoraussetzung - rechtfertigt sich mit dem berechtigten Interesse der Versicherer, zweifelhafte Spätschäden im Interesse einer arbeits- und kostensparenden Abwicklung und zur Vermeidung höherer Prämien für die Gemeinschaft der Versicherten vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH, Urt.v. 28.06.1978, aaO.).

  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06
    Die ärztliche Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens im Bereich der Beine, die soweit ersichtlich - erstmals durch das Gutachten Dr.C vom 12.06.2003 erfolgt ist, kann für Invaliditätsansprüche auf Grund von Beeinträchtigungen der sexuellen und der pulmonalen Funktionen nicht fruchtbar gemacht werden, denn eine ärztliche Feststellung der Invalidität i.S.d. § 7 I Nr. 1 Satz 2 AUB entfaltet eine Wirkung nur für Gesundheitsschäden in dem jeweils ausdrücklich angesprochenen Bereich (Senat, Beschluß vom 05.01.2000 20 W 16/99 - NVersZ 2000, 478 = r+s 2000, 394).
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 20 U 81/06
    Unerläßlich ist ferner, daß sich aus der Invaliditätsfeststellung die ärztlicherseits angenommene Ursache und die Art ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten ergibt, ohne daß beides unbedingt richtig sein müßte (BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - IV ZR 215/95 - VersR 1997, 442).
  • LG Paderborn, 28.10.2016 - 2 O 181/16

    Zahlungsanspruch auf weitere Invaliditätsleistungen durch Erkrankung als Folge

    Unerlässlich sind deshalb Angaben zu der vom Arzt angenommenen Ursache, die Art und Dauer ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der versicherten Person sowie die Angabe eines konkreten die Leistungsfähigkeit der versicherten Person beeinflussenden Dauerschadens (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2006, 20 U 81/06, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
    Eine ärztliche Feststellung der Invalidität entfaltet ihre Wirkung stets auch nur für Gesundheitsschäden in dem jeweils ausdrücklich angesprochenen Bereich (OLG Hamm VersR 2007, 1216).
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