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   OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05   

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https://dejure.org/2006,74442
OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05 (https://dejure.org/2006,74442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2006 - 3 U 193/05 (https://dejure.org/2006,74442)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2006 - 3 U 193/05 (https://dejure.org/2006,74442)
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  • OLG München, 29.07.1999 - 1 U 5472/98

    Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung durch Arzt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der - auch von der Berufung angeführten - obergerichtlichen Rechtsprechung, die beim Unterlassen einer Phlebographie trotz Thromboseverdachtes wiederholt einen ärztlichen Standardverstoß bejaht hat (z.B. OLG München, U. v. 29.07.1999 - 1 U 5472/98; OLG Stuttgart, U. v. 24.08.1999 - 14 U 11/89; OLG Oldenburg, U. v. 29.03.1994 - 5 U 132/93; OLG Köln, U. v. 04.12.1991 - 27 U 23/90).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Die fehlerhafte Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dabei zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei der behandlungsfehlerhaft unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH, aaO m.w.N.; BGH, NJW 1999, 860, 861; 1999, 862, 863; 1999, 3408, 3410).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Die fehlerhafte Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dabei zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei der behandlungsfehlerhaft unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH, aaO m.w.N.; BGH, NJW 1999, 860, 861; 1999, 862, 863; 1999, 3408, 3410).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Die fehlerhafte Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dabei zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei der behandlungsfehlerhaft unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH, aaO m.w.N.; BGH, NJW 1999, 860, 861; 1999, 862, 863; 1999, 3408, 3410).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Ein Verstoß gegen die ärztliche Pflicht zur Erhebung medizinisch gebotener Befunde kann für die Kausalitätsfrage zugunsten des Patienten beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, wenn der Arzt wegen des Fehlens der sonst als Beweismittel zur Verfügung stehenden Untersuchungsergebnisse die Beweisführung im Haftpflichtprozess erschwert oder vereitelt (BGH, NJW 2004, 1871, 1872).
  • OLG Köln, 04.12.1991 - 27 U 23/90

    Diagnose Muskelkater bei Venenthrombose - § 823 BGB, Beweislastumkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der - auch von der Berufung angeführten - obergerichtlichen Rechtsprechung, die beim Unterlassen einer Phlebographie trotz Thromboseverdachtes wiederholt einen ärztlichen Standardverstoß bejaht hat (z.B. OLG München, U. v. 29.07.1999 - 1 U 5472/98; OLG Stuttgart, U. v. 24.08.1999 - 14 U 11/89; OLG Oldenburg, U. v. 29.03.1994 - 5 U 132/93; OLG Köln, U. v. 04.12.1991 - 27 U 23/90).
  • OLG Oldenburg, 29.03.1994 - 5 U 132/93

    Schmerzensgeld; Ersatzes künftigen Schadens; Grobes ärztliches Verschulden;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2006 - 3 U 193/05
    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der - auch von der Berufung angeführten - obergerichtlichen Rechtsprechung, die beim Unterlassen einer Phlebographie trotz Thromboseverdachtes wiederholt einen ärztlichen Standardverstoß bejaht hat (z.B. OLG München, U. v. 29.07.1999 - 1 U 5472/98; OLG Stuttgart, U. v. 24.08.1999 - 14 U 11/89; OLG Oldenburg, U. v. 29.03.1994 - 5 U 132/93; OLG Köln, U. v. 04.12.1991 - 27 U 23/90).
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