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   OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03   

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https://dejure.org/2003,5124
OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 2 Ss 481/03 (https://dejure.org/2003,5124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge zur Geltendmachung einer Verletzung des § 60 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Vereidigungsverbot als Folge des Verdachts einer versuchten Strafvereitelung durch eine Zeugin

  • Judicialis

    StPO § 60; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 60; StPO § 344
    Verfahrensrüge; ausreichende Begründung, Vortrag; Vereidigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lüdenscheid - 4 Ds 511/02
  • OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03

Papierfundstellen

  • StV 2004, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88

    Gerichtliche Bewertung einer durch eine vereidigte Zeugin gemachte Aussage -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGHSt NJW 1982, 1655; BGHSt NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 443/93

    Vereidigungsverbot: Verstoß - Beruhen des Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge wäre für diesen Fall möglicherweise erfolgreich gewesen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass durch die Vereidigung eines Zeugen gundsätzlich nicht der Rechtsschein erweckt wird, seiner Aussage werde vorbehaltlos geglaubt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Vereidigung 3; BGH, Urteil vom 30. März 1988, BGHR StPO § 60 Nr. 2, Strafvereitelung, versuchte 3; BGH, NStZ 1986, 130; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998, 3 Ss 1623/97).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 2 Ss 481/03
    Nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss der Revisionsführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; BGHSt NJW 1982, 1655; BGHSt NJW 1995, 2047; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 344 Rn. 21 m.w.N.).
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