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   OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03   

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https://dejure.org/2003,8569
OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03 (https://dejure.org/2003,8569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2003 - 6 U 102/03 (https://dejure.org/2003,8569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 6 U 102/03 (https://dejure.org/2003,8569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines materiellen Schadensersatzanspruchs wegen Beruhens eines Unfalls auf höherer Gewalt ; Regulierung der Schäden eines durch die Selbsttötung eines Menschen auf einem Bahnhof ausgelösten Unfalls; Von außen herbeigeführte außergewöhnliche und unvorhersehbare ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstmörder fliegt durch die Luft und verletzt Bahnkundin - Bahn haftet nicht für die Folgen von Selbsttötungen in ihren Gleisanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HPflG § 1 Abs. 2 S. 1
    Haftung der Bahn für Verletzung von Reisenden aus Anlass eines Selbstmordversuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 393
  • NZV 2005, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87

    Begriff der höheren Gewalt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03
    Höhere Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HPflG ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung außergewöhnlich und unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist (BGH VersR 88, 910 = NZV 88, 100 = DAR 88, 238; OLG Hamm VersR 90, 913).
  • OLG Hamm, 07.06.1988 - 9 U 182/87
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03
    Höhere Gewalt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HPflG ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung außergewöhnlich und unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist (BGH VersR 88, 910 = NZV 88, 100 = DAR 88, 238; OLG Hamm VersR 90, 913).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1975 - 1 U 136/74
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03
    Selbstmordversuche sind typische Einwirkungen von außen, bei denen der Bahnbetrieb nur als Mittel zum Zweck eingeschaltet wird (vgl. OLG Köln r+s 95, 414, 415; NZV 89, 73; OLG Frankfurt VersR 79, 451, 452; OLG Karlsruhe VersR 59, 569, 570).
  • OLG Köln, 23.11.1987 - 8 U 37/86
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2003 - 6 U 102/03
    Selbstmordversuche sind typische Einwirkungen von außen, bei denen der Bahnbetrieb nur als Mittel zum Zweck eingeschaltet wird (vgl. OLG Köln r+s 95, 414, 415; NZV 89, 73; OLG Frankfurt VersR 79, 451, 452; OLG Karlsruhe VersR 59, 569, 570).
  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Die bewusste Selbstschädigung durch den Getöteten ist einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (Filthaut, aaO., Rn. 169; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 393 ; OLG München VersR 1992, 61 ).
  • OLG Rostock, 13.11.2015 - 5 U 25/14

    Haftung eines Straßenbahnbetreibers bei bewusster Selbststötung eines Fußgängers:

    Das Merkmal der höheren Gewalt ist ein wertender Begriff, mit dem diejenigen Risiken von der Haftung ausgeschlossen werden sollen, die bei einer rechtlichen Bewertung nicht mehr dem gefährlichen Unternehmen (Bahnbetrieb, Rohrleitungsanlage usw.), sondern allein dem Drittereignis zugerechnet werden können ( BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 06. Oktober 2003 - 6 U 102/03 -, juris, Rdnr.9).
  • LG Schwerin, 03.02.2014 - 1 O 323/12

    Haftung beim Betrieb einer Schienenbahn: Ausschluss der Ersatzpflicht bei höherer

    Der Begriff der höheren Gewalt ist ein wertender Begriff, der die Risiken ausschließen will, die mit dem Bahnbetrieb nichts zu tun haben und bei einer rechtlichen Bewertung nicht mehr dem Betrieb der Bahn, sondern allein dem Drittereignis zugerechnet werden können (OLG Hamm, Urteil vom 06.10.2003, 6 U 102/03, Rn. 9, zitiert nach Juris).
  • LG Leipzig, 22.06.2012 - 1 O 4005/11

    Straßenbahnbetriebsunternehmenshaftung bei Suizidversuch eines Fußgängers

    Die bewusste Selbstschädigung durch die Geschädigte ist dabei einem gewaltsamen elementaren Ereignis gleichzustellen (vgl. nur: OLG Hamm NJW-RR 2005, 393; OLG München VersR 1992, 61).
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