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   OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04   

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https://dejure.org/2004,6623
OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 20 U 53/04 (https://dejure.org/2004,6623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 3 Abs. 2 S. 1; VVG § 75 Abs. 2
    Voraussetzungen für rechtsmissbräuchliche Berufung des Versicherers auf fehlende Aktivlegitimation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3; AKB § 3 Abs. 2
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 113
  • NJW-RR 2007, 288 (Ls.)
  • VersR 2005, 934
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85

    Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    § 3 Abs. 2 Satz 1 der vereinbarten AKB , die jedenfalls in dieser Klausel mit den üblichen Bedingungen übereinstimmen, ist nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 ; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 14/94

    Klage des Versicherungsenehmers wegen der Auszahlung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    § 3 Abs. 2 Satz 1 der vereinbarten AKB , die jedenfalls in dieser Klausel mit den üblichen Bedingungen übereinstimmen, ist nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 ; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

  • OLG Stuttgart, 07.02.1991 - 7 U 176/90

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen der Entwendung eines Fahrzeugs;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Dabei bedarf es hier keiner allgemeinen Entscheidung darüber, ob und, wenn ja, unter welchen Umständen ein Berufen des Versicherers auf eine Klausel wie § 3 Abs. 2 Satz 1 AKB auch über die oben unter a und b genannten Fallgruppen hinaus rechtsmissbräuchlich sein kann (vgl. etwa OLG Stuttgart, r+s 1992, 331 zu einem Fall, in welchem ausweislich des mitgeteilten Sachverhalts zumindest unsicher war, ob der Versicherungsnehmer zu einer Klageerhebung bereit gewesen wäre).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 20 U 312/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Ebenso kommt die Annahme eines Rechtsmissbrauchs in Betracht, wenn der Versicherte noch (deutlich) vor Ablauf der dem Versicherungsnehmer gesetzten Klagefrist Klage erhebt oder sonst an den Versicherer herantritt und der Versicherer es unterlässt, darauf hinzuweisen, dass nur der Versicherungsnehmer klagebefugt ist (vgl. Senat, NJW-RR 1996, 672 ).
  • OLG Köln, 25.06.2002 - 9 U 126/01

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage von Kaufquittungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Dies setzt nicht voraus, dass die Unterlagen dem Versicherungsnehmer übergeben wurden oder auch nur darauf hingewiesen wurde (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 101).
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 95/50

    Entlastungsbeweis nach S. 831 BGB bei Großbetrieben

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    Der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, festzulegen, dass er sich nur mit seinem Vertragspartner, dem Versicherungsnehmer, auseinandersetzen muss (vgl. bereits BGHZ 41, 327), u.a. auch deshalb, weil er dann.
  • OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 151/96

    Berufung auf fehlende Aktivlegitimation durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    b) Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs des Versicherers kommt in einem Fall wie dem vorliegenden unter Umständen auch dann in Betracht, wenn der Versicherer bereits vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat (vgl. Senat, VersR 1997, 1098 ).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).
  • OLG Hamm, 27.05.1977 - 20 U 27/77

    Rechtsausübung durch Dritte; Abtretungsverbot; Klagefrist; Fristablauf;

  • OLG Hamm, 25.06.1980 - 20 U 76/78

    Haftpflichtprozeß; Deckungsprozeß; Vorsatz; Unerlaubte Handlung; Minderjähriger;

  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • LG Dortmund, 25.10.2018 - 2 O 85/17

    Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer

    Nach der wirksamen Regelung in F.2 AKB (OLG Hamm, 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004, VersR 2005, 934 zu der gleichlautenden Regelung in § 3 Abs. 2 AKB a) F) steht die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vorbehaltlich hier nicht eingreifende Ausnahmebestimmungen) ausschließlich dem Versicherungsnehmer, vorliegend also Frau P, zu.

    § 44 Abs. 2 VVG kann abbedungen werden (OLG Hamm, 20 U 53/04, Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 44 Rn. 25).

    Der Versicherte ist hingegen ausreichend dadurch geschützt, dass sich der Versicherer bei den für den Versicherten unerträglichen Härten nach § 242 BGB wegen Rechtsmissbrauchs nicht auf die Klausel berufen darf (OLG Hamm, 20 U 53/04).

    Der Versicherer darf sich auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zu Gunsten des Versicherten wahrzunehmen und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (OLG Hamm, 20 U 53/04 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17

    Versicherter kann Ansprüche nur über Versicherungsnehmer geltend machen!

    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18

    VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

    Soweit es gleichwohl auf § 44 Abs. 2 VVG ankäme, wäre dieser durch F.2 Satz 1 AKB 7/2012, wonach allein der Versicherungsnehmer zur Ausübung der Rechte berechtigt ist, abbedungen (vgl. Senat Urt. v. 6.10.2004 - 20 U 53/04, r+s 2005, 406 = juris Rn. 22; LG Dortmund Urt. v. 16.3.2017 - 2 O 175/16, r+s 2017, 299 = juris Rn. 28; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Aufl. 2017, F Rn. 28 f.; Maier, r+s 2018, 475) .
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Derartige Klauseln sind daher nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (vgl. nur BGHZ 41, 327 ; BGH VersR 1983, 82; Köln VersR 1995, 525; Hamm VersR 2005, 934; Stuttgart VersR 2006, 1489) und er dann nur in Bezug auf diesen das Prozesskostenrisiko tragen muss (vgl. BGHZ 41, 327 (330f.)).
  • OLG Celle, 01.02.2021 - 8 U 193/20

    Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
  • LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16

    Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs

    Unbeachtlich ist, ob die Klägerin zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Eigentümerin des Fahrzeuges war, denn ihre Aktivlegitimation ergibt sich ohne Weiteres aus F 2 AKB, wodurch § 44 Abs. 2 VVG wirksam abbedungen wird (OLG Hamm 20 U 53/04, Urteil vom 06.10.2004 = VersR 2005, 934).
  • OLG Celle, 01.03.2021 - 8 U 193/20
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Versicherer schon vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat und dabei keinen Zweifel daran aufkommen ließ, sich trotz seiner anderslautenden Vertragsbedingungen auf eine Abwicklung des Schadensfalls mit dem Versicherten anstelle des Versicherungsnehmers einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, ZfSch 2017, 156; OLG Celle, ZfSch 2016, 516; OLG Hamm, VersR 2005, 934; OLG Hamm, VersR 1997, 1098).
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