Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung und fehlerhafter Anlageberatung; Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Maßstab des Mitverschuldens des Geschädigten bei erheblicher Sachkenntnis im Immobilienbereich; Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit von ...
- Judicialis
GmbHG § 32 a; ; GmbHG § ... 32 b; ; ZPO § 141; ; ZPO § 287; ; ZPO § 321; ; ZPO § 321 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 529 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321
Zur Frage des Mitverschuldens im Rahmen eines Grundurteils und des Betragsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.12.2000 - 2 O 175/98
- LG Bielefeld, 14.12.2000 - 23 O 20/95
- OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
- LG Bielefeld, 30.03.2004 - 23 O 20/95
- LG Bielefeld, 23.09.2004 - 2 O 175/98
- OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 189/04
- OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
- BGH, 20.02.2006 - II ZB 3/05
- BGH, 25.10.2006 - II ZR 289/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Voraussetzungen, unter denen allein nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen in Betracht kommt, liegen nicht vor: Danach bleiben mögliche Steuervorteile des geschädigten Kapitalanlegers grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Ersatzleistung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt; das gilt insbesondere auch für Vorteile aufgrund einer Ermäßigung des Steuersatzes bei späterer Versteuerung des Schadensersatzbetrages (grundlegend BGHZ 74, 103, 113 ff. = NJW 1979, 1449; vgl. aus der st. Rspr. ferner BGH NJW 1984, 2524; NJW-RR 1986, 1102, 1103; NJW-RR 1988, 856, 857; NZG 2002, 468, 469).Der BGH verweist dort im Gegenteil nochmals ausdrücklich auf seine Entscheidung in BGHZ 74, 103, 113 ff. Indem er ausführt, dass der Geschädigte sich solche Steuervorteile anrechnen lassen müsse, "denen keine Nachzahlungsansprüche des Finanzamts gegenüberstehen", bestätigt er lediglich, dass es Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Steuervorteilen ist, dass die Schadensersatzleistung zu versteuern ist.
Abgesehen davon ist die Schadensersatzleistung aufgrund der Rückabwicklung der Beteiligung an einer KG regelmäßig als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern (vgl. BGH NJW 1979, 1449, 1451 f. mit Nachw. aus der Rspr. des BFH).
Diese Entscheidung steht nicht im Einklang mit der vorstehend dargestellten Rechtsprechung des BGH, sondern zitiert diese sinnentstellend: In der Entscheidung NJW 2002, 1711 = NZG 2002, 468 hat der BGH zu III.4.a) der Gründe allgemein ausgeführt, dass "vorteilhafte Umstände" - und nicht spezielle Steuervorteile - insoweit zu berücksichtigen seien, soweit ihre Anrechnung dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspreche und weder den Geschädigten unzumutbar belaste noch den Schädiger unbillig entlaste; direkt anschließend hat er jedoch zu III.4.b) der Gründe unter Hinweis auf BGHZ 74, 103 angefügt, dass Steuervorteile nicht zu berücksichtigen seien, wenn die Schadensersatzleistung ebenfalls zu versteuern ist.
- OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01
Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Beklagten berufen sich demgegenüber auf die Urteile des BGH vom 14.6.2004 - II ZR 374/02 - (Anlage B37) und des OLG Celle vom 15.8.2002 - 11 U 291/01 - (Anlage B 36).Der die Auffassung der Beklagten zur Nichtanrechnung stützende Entscheidung des OLG Celle - 11 U 291/01 - vom 15.8.2002 vermag der Senat sich nach alledem nicht anzuschließen.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Beklagten berufen sich demgegenüber auf die Urteile des BGH vom 14.6.2004 - II ZR 374/02 - (Anlage B37) und des OLG Celle vom 15.8.2002 - 11 U 291/01 - (Anlage B 36).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten vorgelegten BGH-Entscheidung vom 14.6.2004 (=NJW 2004, 2742).
- BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Voraussetzungen, unter denen allein nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen in Betracht kommt, liegen nicht vor: Danach bleiben mögliche Steuervorteile des geschädigten Kapitalanlegers grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Ersatzleistung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt; das gilt insbesondere auch für Vorteile aufgrund einer Ermäßigung des Steuersatzes bei späterer Versteuerung des Schadensersatzbetrages (grundlegend BGHZ 74, 103, 113 ff. = NJW 1979, 1449; vgl. aus der st. Rspr. ferner BGH NJW 1984, 2524; NJW-RR 1986, 1102, 1103; NJW-RR 1988, 856, 857; NZG 2002, 468, 469).Die Beklagten meinen weiter zu Unrecht, der Entscheidung BGH NJW 1984, 2524 lasse sich entnehmen, dass die weiteren Erwägungen des BGH zur schadensmindernden Berücksichtigung von Steuervorteilen nur für Fallkonstellationen gelten, in denen eine gescheiterte Kapitalanlage rückabgewickelt werde.
- BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 76/84
Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages - Haftung nach den …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Voraussetzungen, unter denen allein nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen in Betracht kommt, liegen nicht vor: Danach bleiben mögliche Steuervorteile des geschädigten Kapitalanlegers grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Ersatzleistung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt; das gilt insbesondere auch für Vorteile aufgrund einer Ermäßigung des Steuersatzes bei späterer Versteuerung des Schadensersatzbetrages (grundlegend BGHZ 74, 103, 113 ff. = NJW 1979, 1449; vgl. aus der st. Rspr. ferner BGH NJW 1984, 2524; NJW-RR 1986, 1102, 1103; NJW-RR 1988, 856, 857; NZG 2002, 468, 469).Anderes gilt nur "in ganz besonderen Ausnahmefällen", nämlich wenn der Kapitalanleger durch die rückabzuwickelnde Anlage ihm verbleibende außergewöhnliche Steuervorteile auf eine solche Weise oder in einer solchen Höhe erlangt hat, dass ihm diese abweichend von der Regel billigerweise angerechnet werden müssen (BGH NJW-RR 1986, 1102, 1104; NJW-RR 2003, 1393, 1395, jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Voraussetzungen, unter denen allein nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen in Betracht kommt, liegen nicht vor: Danach bleiben mögliche Steuervorteile des geschädigten Kapitalanlegers grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Ersatzleistung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt; das gilt insbesondere auch für Vorteile aufgrund einer Ermäßigung des Steuersatzes bei späterer Versteuerung des Schadensersatzbetrages (grundlegend BGHZ 74, 103, 113 ff. = NJW 1979, 1449; vgl. aus der st. Rspr. ferner BGH NJW 1984, 2524; NJW-RR 1986, 1102, 1103; NJW-RR 1988, 856, 857; NZG 2002, 468, 469).Diese Entscheidung steht nicht im Einklang mit der vorstehend dargestellten Rechtsprechung des BGH, sondern zitiert diese sinnentstellend: In der Entscheidung NJW 2002, 1711 = NZG 2002, 468 hat der BGH zu III.4.a) der Gründe allgemein ausgeführt, dass "vorteilhafte Umstände" - und nicht spezielle Steuervorteile - insoweit zu berücksichtigen seien, soweit ihre Anrechnung dem Sinn und Zweck des Schadensersatzes entspreche und weder den Geschädigten unzumutbar belaste noch den Schädiger unbillig entlaste; direkt anschließend hat er jedoch zu III.4.b) der Gründe unter Hinweis auf BGHZ 74, 103 angefügt, dass Steuervorteile nicht zu berücksichtigen seien, wenn die Schadensersatzleistung ebenfalls zu versteuern ist.
- BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92
Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Ein Verstoß gegen das Zinseszinsverbot liegt darin entgegen der Meinung der Beklagten nicht; denn anders als im Fall, der der Entscheidung des BGH NJW 1993, 1260 zugrunde lag, verlangt der Kläger hier nicht weitere Zinsen auf Verzugszinsen, sondern Ersatz des Verzugsschadens im Hinblick auf einen vor dem Verzugseintritt in Form entgangener Anlagezinsen bereits entstandenen Schaden. - OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
Haftung des Vermittlers einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
In der Berufungsverhandlung ist dann nur noch über den Anspruch aus der Klageschrift verhandelt worden, und der Senat hat durch mittlerweile rechtskräftiges Grund- und Teilurteil vom 8.11.2001 (27 U 42/01) die Klage gegen die frühere Beklagte zu 2) abgewiesen sowie gegenüber den übrigen Beklagten a) die Leistungsanträge dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, b) die mit dem Klageantrag zu 2. begehrte Feststellung getroffen und c) das Verfahren zur Höhe der dem Kläger aus den Leistungsanträgen zustehenden Beträge an das Landgericht zurückverwiesen. - BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 204/86
Umfang der Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung - …
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Die Voraussetzungen, unter denen allein nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen in Betracht kommt, liegen nicht vor: Danach bleiben mögliche Steuervorteile des geschädigten Kapitalanlegers grundsätzlich außer Ansatz, wenn die Ersatzleistung ebenfalls der Steuerpflicht unterliegt; das gilt insbesondere auch für Vorteile aufgrund einer Ermäßigung des Steuersatzes bei späterer Versteuerung des Schadensersatzbetrages (grundlegend BGHZ 74, 103, 113 ff. = NJW 1979, 1449; vgl. aus der st. Rspr. ferner BGH NJW 1984, 2524; NJW-RR 1986, 1102, 1103; NJW-RR 1988, 856, 857; NZG 2002, 468, 469). - OLG Hamburg, 30.12.1999 - 11 U 201/99
Auszug aus OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04
Für eine zusätzliche Entlastung des Schädigers dadurch, dass ihm Steuervorteile des Anlegers zugute kommen, gibt es deshalb keinen Grund (vgl. zur Nichtberücksichtigung von Steuervorteilen bei einer werthaltigen Beteiligung auch OLG Hamburg, NZG 2000, 658, 659). - BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten