Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen; Lagekontrolle; Schweres ärztliches Versäumnis; Beweiserleichterung; Grober Behandlungsfehler; Schadensersatz; Schmerzensgeld
- Judicialis
ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZPO § 540; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 30; ; BGB § 31
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847; BGB § 831; BGB § 30; BGB § 31
Kausalität der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters für eine Pfortaderthrombose - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und einer Pfortaderthrombose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 18.02.1999 - 3 O 418/96
- OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Papierfundstellen
- VersR 2001, 593
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98
Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Es könnte deshalb bei dem Grundsatz verbleiben, daß gem. § 847 BGB allein ein Kapitalbetrag als Schmerzensgeld zuzusprechen ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.01.1999 - 3 U 26/98 = NJW 2000, 1801, 1802 m.w.N.). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -). - OLG Hamm, 24.03.1999 - 3 U 44/98
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und eben Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senaturteil vom 24.03.1999 - 3 U 44/98 -).
- OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begannen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 - VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 31/01
Thromboseprophylaxe bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit Weichteilschaden
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen die bewährte ärztliche Behandlungsregel oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1,6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 -3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 25.11.2002 - 3 U 100/02
Anspruch auf Schadensersatz der Erben einer Verstorbenen wegen eines ärztlichen …
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 , VersR 2001, 593, 594).
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 3 U 21/01
Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Behandlung; Hypoxischer Hirnschaden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 14.01.2002 - 3 U 76/01
Verletzung von Sorgfaltspflichten des Behandlungsvertrages wegen fehlenden …
Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt auch eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1, 6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 06.12.1999 - 3 U 86/99 -, VersR 2001, 593, 594). - OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00 Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).