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   OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05   

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https://dejure.org/2005,18163
OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05 (https://dejure.org/2005,18163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2005 - 3 Ss 313/05 (https://dejure.org/2005,18163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 3 Ss 313/05 (https://dejure.org/2005,18163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StPO; StPO § 59; StPO § 267; StPO § 261
    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes Sachverständigengutachten; Vereidigung; unterlassene Entscheidung; Beruhensfrage; Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens aus anderem Verfahren; Annahme eines Verfahrensfehlers bei unterbliebener Entscheidung des Vorsitzenden über die Vereidigung eines Zeugen; Annahme ...

  • Judicialis

    StPO § 59; ; StPO § 261; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59; StPO § 261; StPO § 267
    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes Sachverständigengutachten; Vereidigung; unterlassene Entscheidung; Beruhensfrage; Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).

    Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05 -).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Das Scheitern eines nicht nur widerlegten, sondern sogar nachweislich erlogenen Alibis ist für sich allein ohne Rücksicht auf die Gründe und die Begleitumstände noch kein Indiz für die Täterschaft, denn auch ein Unschuldiger kann Zuflucht zur Lüge nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 392; NStZ-RR 96, 363; 98, 303; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 25 zu § 261 m.w.N.).

    Deshalb hat er in solchen Fällen darzutun, dass eine andere, nicht auf die Täterschaft hindeutende Erklärung im konkreten Fall nicht in Betracht kommt oder - obgleich denkbar - nach den Umständen jedenfalls so fern liegt, dass sie ausscheidet (vgl. NStZ 2004, 392).

  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 30.03.2005 - 1 StR 67/05

    Zeugenvereidigung nach dem Justizmodernisierungsgesetz und Sachleitungsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Das Scheitern eines nicht nur widerlegten, sondern sogar nachweislich erlogenen Alibis ist für sich allein ohne Rücksicht auf die Gründe und die Begleitumstände noch kein Indiz für die Täterschaft, denn auch ein Unschuldiger kann Zuflucht zur Lüge nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 392; NStZ-RR 96, 363; 98, 303; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., Rdnr. 25 zu § 261 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 584/04

    Entscheidung über die Zeugenvereidigung nach dem JuMoG (kein zusätzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).
  • OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01

    Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Bei einem nicht vorbestraften Täter bedarf die Annahme der Unerlässlichkeit - auch soweit die Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung verhängt wird - regelmäßig besonderer Begründung (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., Rdnr. 11 zu § 47; OLG Hamm VRS 97, 411; OLG Köln NJW 2001, 3491).
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dAzu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; BGHSt 24, 165).
  • OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Gemäß § 47 Abs. 1, 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dAzu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (OLG Hamm VRS 97, 410, 411; BGHSt 24, 165).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
    Diese Vorschrift setzt vielmehr voraus, dass das beantragte weitere und das frühere Sachverständigengutachten denselben Verfahrensgegenstand betreffen und sich zur gleichen Beweisfrage verhalten sollen (vgl. KK-Herdegen, StPO, 5. Aufl., Rdnr. 98 zu § 244; BGH NStZ 99, 630 f.; 88, 85), woran es vorliegend gerade fehlt.
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96

    Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

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