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   OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07   

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https://dejure.org/2007,8072
OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07 (https://dejure.org/2007,8072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2007 - 28 U 58/07 (https://dejure.org/2007,8072)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 28 U 58/07 (https://dejure.org/2007,8072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (56)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
    Daran ändert auch nichts der Umstand, dass dem Mandanten der schwierige Nachweis einer negativen Tatsache Fehlen der geschuldeten Belehrung oder Beratung oder das Unterlassen gebotener Handlungen auferlegt wird (vgl. BGH in NJW 2007, 2485 [2486 Rdn. 16 m.w.N.]).

    Er hat nach gefestigter Rechtsprechung vielmehr zunächst die Einzelheiten seiner Tätigkeit, insbesondere Zeit, Umstände, Art und Inhalt einer erteilten Belehrung und den Verlauf des Beratungsgesprächs nebst den Reaktionen des Mandanten auf die erteilten Ratschläge konkret darzulegen (vgl. BGH in NJW 2007, 2485 [2486 Rdn. 16]; NJW 2004, 3630 [3631] m.w.N.).

    Angesichts der besonderen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit und der vom Kläger - nach seiner Darstellung - ausgesprochenen, der Sach und Rechtslage entsprechenden, vernünftigen Empfehlung, von einer Rückabwicklung des Vertrages nicht nur abzusehen, sondern seinen Vollzug anzustreben und durch eine gute Verwaltung den Ertrag der Immobilie zu steigern, bedurfte es weiterer vertiefter Hinweise zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen einer Rückabwicklung des Vertrages nicht (vgl. insoweit auch BGH in NJW 2007, 2485 [2488 Rdn. 30 ff.]).

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung, auch Rechtsausführungen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG in LKV 2007, 509 [511 zu b]; NVwZ 2007, 808 [811 Rdn. 34]; NStZ 2007, 272 [273 Rdn. 3]; NJW-RR 1995, 1033 [1034]) nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG in NJW 1980, 2797; NJW 1985, 2187; NJW 1992, 1875).

    Es müssen daher besondere Umstände deutlich zu Tage treten, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG in NJW-RR 2002, 68 [69] m.w.N.; NJW-RR 1995, 1033 [1035]).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
    Kommt der Anwalt seiner Darlegungslast nicht nach, gilt die Darstellung des Mandanten gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH in NJW 1996, 2571 [sub II.3.a.]).

    Vielmehr genügt es, wenn der Berater im Prozess die wesentlichen Punkte des Gesprächs in einer Weise darstellt, die erkennen lässt, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden ist (vgl. BGH in NJW 1996, 2571 ff.).

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis

    Zu § 49b Abs. 5 BRAO hat der Senat bereits entschieden, dass grundsätzlich selbst ein Mandant mit juristischer Vor- und Ausbildung belehrungsbedürftig ist (Senatsurteil vom 6. Dezember 2007 - 28 U 58/07, n.v., unter B 1 b aa).
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