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   OLG Hamm, 07.01.1985 - 1 VAs 19/84   

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https://dejure.org/1985,5571
OLG Hamm, 07.01.1985 - 1 VAs 19/84 (https://dejure.org/1985,5571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.1985 - 1 VAs 19/84 (https://dejure.org/1985,5571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 1985 - 1 VAs 19/84 (https://dejure.org/1985,5571)
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  • KG, 10.02.1983 - 2 VAs 24/82

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Zurückstellung; Ausschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1985 - 1 VAs 19/84
    Wenn auch im Interesse der Therapie ein gewisses Maß an Risiko in Kauf zu nehmen ist (vgl. OLG Hamm in NStZ 1982, 485 ), so braucht und kann nicht jedes Wagnis des Scheiterns der Therapie mit der Folge künftiger strafbarer Handlunen in der Form des Handeltreibens mit Betäubun,gsmitteln oder der Beschaffungskriminalität mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Opfer solchen Verhaltens und die künftige Entwicklung des Verurteilten selbst hingenommen werden; überdies dürfte die ZurückstellungsmÖglichkeit nach dem Willen des Gesetzebers (vgl. BT-Drs. 8/4283 S. 3) doch voll in erster Linie auf kleine bis mittlere betäubungsmittelabhängige Täter zugeschnitten und es kann je nach Lage des Falles demgemäß zweifelhaft sein, ob ein mehrmals zu mehrjährigen Freiheitsstrafen Verurteilter noch dazu gerechnet werden kann (so KG, Beschl. v. 10.2.1983 in StV 1983, 291 ff. [292]).
  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1985 - 1 VAs 19/84
    Wenn auch im Interesse der Therapie ein gewisses Maß an Risiko in Kauf zu nehmen ist (vgl. OLG Hamm in NStZ 1982, 485 ), so braucht und kann nicht jedes Wagnis des Scheiterns der Therapie mit der Folge künftiger strafbarer Handlunen in der Form des Handeltreibens mit Betäubun,gsmitteln oder der Beschaffungskriminalität mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Opfer solchen Verhaltens und die künftige Entwicklung des Verurteilten selbst hingenommen werden; überdies dürfte die ZurückstellungsmÖglichkeit nach dem Willen des Gesetzebers (vgl. BT-Drs. 8/4283 S. 3) doch voll in erster Linie auf kleine bis mittlere betäubungsmittelabhängige Täter zugeschnitten und es kann je nach Lage des Falles demgemäß zweifelhaft sein, ob ein mehrmals zu mehrjährigen Freiheitsstrafen Verurteilter noch dazu gerechnet werden kann (so KG, Beschl. v. 10.2.1983 in StV 1983, 291 ff. [292]).
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