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   OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00   

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https://dejure.org/2001,12485
OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00 (https://dejure.org/2001,12485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2001 - 13 U 159/00 (https://dejure.org/2001,12485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 13 U 159/00 (https://dejure.org/2001,12485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Betriebsstätte; Ineinandergreifen; Verkehrsunfall; Beamter; Haftungsprivilegierung

  • Judicialis

    SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § ... 109 Abs. 1; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Fall; ; SGB VII § 105 Abs. 1 S. 2; ; SGB VII § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 259 Abs. 1; ; BGB § 897 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 7 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Betriebsstätte - Pförtnerdienst - Verletzung durch einstürzenden Torbogen - Bemater - Haftungsprivileg

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 O 509/99
  • OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.12.1999 - 13 U 116/99

    Enge Auslegung des Begriffs "gemeinsame Betriebsstätte" i. S. d. § 106 Abs. 3

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.10.2000, VI ZR 67/00), die mit der restriktiven Auslegung des § 106 Abs. 3, 3. Fall SGB VII durch den Senat übereinstimmt (vgl. Urteil vom 15.12.1999, 13 U 116/99), erfasst die Vorschrift über die Fälle der Arbeitsgemeinschaften hinaus (nur) betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrere Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Bei schweren Verletzungen ist der Feststellungsantrag nur dann abzuweisen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen wenigstens zu rechnen (ständige Rspr., z.B. BGH NJW 1998, 160 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Wegen der großen Gefahren, die von dem Führen eines Kraftfahrzeuges ausgehen, sind strenge Anforderungen an die Auswahl und Überwachung eines Fahrzeugführers zu stellen (vgl. hierzu etwa BGH r + s 1997, 364; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402, 1403; Palandt-Thomas, 60. Auflage, Rnr. 13, 14 zu § 931 BGB).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.10.2000, VI ZR 67/00), die mit der restriktiven Auslegung des § 106 Abs. 3, 3. Fall SGB VII durch den Senat übereinstimmt (vgl. Urteil vom 15.12.1999, 13 U 116/99), erfasst die Vorschrift über die Fälle der Arbeitsgemeinschaften hinaus (nur) betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrere Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Ist - wie vorliegend - der Betroffene Angehöriger eines anderen Unternehmens, kommt es für die Zuordnung der Tätigkeit darauf an, ob diese dem Aufgabenbereich des Unfallbetriebes und nicht dem des Stammbetriebes unterfällt (vgl. OLG Hamm r + s 2000, 286, 287 und OLG Karlsruhe VersR 2000, 99, 100).
  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2001 - 13 U 159/00
    Wegen der großen Gefahren, die von dem Führen eines Kraftfahrzeuges ausgehen, sind strenge Anforderungen an die Auswahl und Überwachung eines Fahrzeugführers zu stellen (vgl. hierzu etwa BGH r + s 1997, 364; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402, 1403; Palandt-Thomas, 60. Auflage, Rnr. 13, 14 zu § 931 BGB).
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