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   OLG Hamm, 07.02.2008 - I-4 U 154/07   

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OLG Hamm, 07.02.2008 - I-4 U 154/07 (https://dejure.org/2008,3176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2008 - I-4 U 154/07 (https://dejure.org/2008,3176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - I-4 U 154/07 (https://dejure.org/2008,3176)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de
  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zur Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung nicht anonymisierter Urteile

  • stroemer.de

    Veröffentlichung einer ungeschwärzten Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch i.F.e. ungeschwärzten Veröffentlichung von Urteilen; Ungeschwärzte Veröffentlichung von Urteilen als Herabsetzung eines Wettbewerbsteilnehmers und dadurch bedingtes unlauteres Verhalten; Veröffentlichung von Urteilen als Handlung zur Absatzförderung

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 9; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; StGB § 284; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten Urteils - Zum Merkmal der Absatzförderungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Veröffentlichung von ungeschwärzten, nicht anonymisierten Urteilen.

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Äußerungen über Mitbewerber - zulässig oder abmahngefährdet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 31 (Ls.)
  • MMR 2008, 750
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Zwar beansprucht diese keine unmittelbare Geltung, doch ist nach europarechtlichen Grundsätzen ein Mitgliedsstaat, der eine Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, verpflichtet, die Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auszulegen (EuGH EuZW 1994, 498 = NJW 1994, 2473 Tz. 26 - Faccini Dori; EuZW 2001, 61 Tz. 20 - Collino/Telecom Italie).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Zwar beansprucht diese keine unmittelbare Geltung, doch ist nach europarechtlichen Grundsätzen ein Mitgliedsstaat, der eine Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, verpflichtet, die Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auszulegen (EuGH EuZW 1994, 498 = NJW 1994, 2473 Tz. 26 - Faccini Dori; EuZW 2001, 61 Tz. 20 - Collino/Telecom Italie).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Bei einem Medienhandeln, das zwar in den medialen Funktionsbereich fällt, aber - wie hier - nicht nur als Nebenfolge eine wettbewerbsfördernde Wirkung enthält, ist bei der Beurteilung der Frage der Unlauterkeit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I GG) mit dem Gewicht des verletzten lauterkeitsrechtlichen Schutzguts (Art. 5 II GG, §§ 3 ff. UWG) gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 7, 198; 60, 234; GRUR 1984, 357; Piper, a.a.O., § 2 Rn. 40 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 43/66

    Pelzversand

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Gerichtsurteile zu Lasten des Konkurrenten gehen die Öffentlichkeit üblicherweise nichts an (BGH GRUR 1968, 645, 647 - Pelzversand; OLG Koblenz WRP 1989, 43; OLG Karlsruhe WRP 1989, 40; Omsels, in: Harte/Henning/Omsels, § 4 Rn. 21).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH GRUR 2003, 693 - Schöner Wetten zur Störerhaftung eines Presseunternehmens entgegen, wonach sich allein aus dem Umstand, dass in einem online-Pressebericht über ein Unternehmen ein Hyperlink zu dessen Internet-Adresse gesetzt wird, grundsätzlich noch keine Wettbewerbsförderungsabsicht ergibt.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Auch der Hinweis etwa auf vom Mitbewerber begangene Straftaten, Wettbewerbsverstöße oder Vertragsverletzungen kann je nach Informationsinteresse der Marktteilnehmer und den Umständen des Einzelfalls zu- / oder unzulässig sein (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1184 - Pressehaftung; Piper/Ohly, a.a.O. Rn. 7/17 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Eine Absatzförderungshandlung ist dann anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug eines Unternehmens zu begünstigen, sich also irgendwie positiv auf den Marktauftritt oder die Marktposition dessen auszuwirken und dessen Absatz- oder Bezugschancen zu erhalten oder zu verbessern (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Ob in einer Werbeaussage eine Herabsetzung von Mitbewerbern in diesem Sinne zu sehen ist, bestimmt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Inhalt, Form der Äußerung, ihr Anlass und der gesamte Sachzusammenhang sowie die Verständnismöglichkeit der angesprochenen Verkehrskreise zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2005, 609 - Sparberaterin II; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 7/12 f).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Bei einem Medienhandeln, das zwar in den medialen Funktionsbereich fällt, aber - wie hier - nicht nur als Nebenfolge eine wettbewerbsfördernde Wirkung enthält, ist bei der Beurteilung der Frage der Unlauterkeit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I GG) mit dem Gewicht des verletzten lauterkeitsrechtlichen Schutzguts (Art. 5 II GG, §§ 3 ff. UWG) gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 7, 198; 60, 234; GRUR 1984, 357; Piper, a.a.O., § 2 Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
    Die Parteien sind - anders als in der Parallelsache 4 U 132/07, in der es um die Ansprüche der klägerischen Prozessbevollmächtigten insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ging - Mitbewerber, so dass nunmehr - insoweit abweichend - die Regelungen des UWG Anwendung finden.
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • LG Bielefeld, 31.07.2007 - 15 O 52/07
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Deshalb ist das Merkmal des "objektiven Zusammenhangs" funktional zu verstehen und setzt voraus, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 18 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2010, 47, 48; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 48; Erdmann in Gloy/Loschelder/Erdmann aaO § 31 Rn. 59; Keller in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 2 Rn. 52; aA Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 2 Rn. 22, der auch in Fällen der bloßen Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG bejahen möchte, sich allerdings nicht mit den nachfolgend dargestellten unionsrechtlichen Umständen auseinandersetzt).
  • BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20

    Vorsicht Falle

    In einem solchen Fall kann sich der Wettbewerber berechtigterweise dazu veranlasst sehen, einen gegen einen Mitbewerber geführten Rechtsstreit in die Öffentlichkeit zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2019, 644 Rn. 29 - Knochenzement III; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750]; OLG Hamburg, WRP 2020, 915, 919 [juris Rn. 58]).

    Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1968 - Ib ZR 43/66, BGHZ 50, 1, 7 [juris Rn. 34] - Pelzversand; BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 36 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).

    In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, ob einem Informationsinteresse der Allgemeinheit durch eine anonymisierte Urteilsveröffentlichung ohne namentliche Nennung des Mitbewerbers gleichermaßen Genüge getan werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 U 154/07, juris Rn. 35 [insoweit nicht abgedruckt in MMR 2008, 750]).

  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

    Allerdings muss die Handlung nicht nur geeignet sein, sondern bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet sein, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidungen der Verbraucher (oder sonstigen Marktteilnehmer) den Absatz oder Bezug zu fördern (Köhler/Bornkamm a.aO., Rdn. 48; OLG Hamm MMR 2008, 750, 751).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 20 U 58/19

    Anspruch auf Unterlassung einer nicht anonymisierten Berichterstattung über ein

    Zwar mag man annehmen, Gerichtsurteile gegen Mitbewerber gingen die Öffentlichkeit üblicherweise nichts an (OLG Hamm MMR 2008, 750 - juris Rn.15), auch wenn das in dieser Generalität zweifelhaft erscheint.
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet

    Die Klägerin habe selbst eingeräumt, dass sie das Landgericht Bielefeld nur angerufen habe, weil eine Entscheidung des Senats in der Sache 4 U 154/07 ihre Rechtsauffassung stützen sollte.
  • LG Bielefeld, 24.04.2009 - 15 O 73/09

    Eingeschränkte Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Druckwerkes betreffend

    Es gibt auch keinerlei Verknüpfung des redaktionell zu verantwortenden Artikels mit Hinweisen etwa auf Konkurrenzprodukte anderer Anbieter oder auf Spritsparkurse (des Antragsgegners zu 2) oder sonstiger Anbieter) als Alternative zum kritisierten Produkt (vgl. insoweit OLG Hamm MMR 08, 750 ff., wo der kritische Bericht über das eine Unternehmen mit einer "Verlinkung" zum Angebot eines Mitbewerbers verbunden war).
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