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   OLG Hamm, 07.02.2011 - II-8 WF 271/10   

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https://dejure.org/2011,11059
OLG Hamm, 07.02.2011 - II-8 WF 271/10 (https://dejure.org/2011,11059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2011 - II-8 WF 271/10 (https://dejure.org/2011,11059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - II-8 WF 271/10 (https://dejure.org/2011,11059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 113 FamFG, 114 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf einen Abänderungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 242 S. 1
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf einen Abänderungsantrag

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
    Fehlt eine Klarstellung, so wird die Klage nicht dadurch zugestellt, dass die Klageschrift und das PKH/VKH-Gesuch formlos an den Gegner zur Stellungnahme übersandt wird (Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117 Rz. 8; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, S. 91; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, S. 36).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
    Zur Verteidigung gegen Begehren, die mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig geworden sind, darf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden (vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 114 Rz. 25 mit Verweis auf BGH, FamRZ 2004, S. 1708 (1709)).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 7 WF 940/99

    Rechtshängigkeit bei Verzicht auf Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
    Fehlt eine Klarstellung, so wird die Klage nicht dadurch zugestellt, dass die Klageschrift und das PKH/VKH-Gesuch formlos an den Gegner zur Stellungnahme übersandt wird (Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117 Rz. 8; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, S. 91; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, S. 36).
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