Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2011 - II-8 WF 271/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 242, 113 FamFG, 114 ZPO
Verfahrenskostenhilfe für Verteidigung gegen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf einen Abänderungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 242 S. 1
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf einen Abänderungsantrag - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Warendorf, 08.10.2010 - 9 F 522/10
- OLG Hamm, 07.02.2011 - II-8 WF 271/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1317
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
Fehlt eine Klarstellung, so wird die Klage nicht dadurch zugestellt, dass die Klageschrift und das PKH/VKH-Gesuch formlos an den Gegner zur Stellungnahme übersandt wird (…Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117 Rz. 8; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, S. 91;… OLG Nürnberg, FamRZ 2000, S. 36). - BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
Zur Verteidigung gegen Begehren, die mangels Klagezustellung noch nicht rechtshängig geworden sind, darf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden (vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 114 Rz. 25 mit Verweis auf BGH, FamRZ 2004, S. 1708 (1709)). - OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 7 WF 940/99
Rechtshängigkeit bei Verzicht auf Zustellung der Klage
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 8 WF 271/10
Fehlt eine Klarstellung, so wird die Klage nicht dadurch zugestellt, dass die Klageschrift und das PKH/VKH-Gesuch formlos an den Gegner zur Stellungnahme übersandt wird (…Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117 Rz. 8;… OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, S. 91; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, S. 36).