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   OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07   

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https://dejure.org/2007,11393
OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07 (https://dejure.org/2007,11393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2007 - 13 U 12/07 (https://dejure.org/2007,11393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 13 U 12/07 (https://dejure.org/2007,11393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs gegen eine Erbengemeinschaft; Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Rechtspersönlichkeit auf einen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.10.2005 - 3Z BR 238/04

    Squeeze-out Hypo Real Estate Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07
    Überdies habe das Landgericht dadurch, dass es das Urteil des BGH, ZIP 2006, 430 lediglich in anderem rechtlichen Zusammenhang und nicht auch hinsichtlich der dortigen, für die Frage des Vorliegens eines Schadens bedeutsamen Ausführungen angesprochen habe, den Grundsatz des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs verletzt.

    Das Landgericht habe insbesondere das Vorbringen im Schriftsatz des Beklagten zu 2) vom 14.12.2006 zu Recht gemäß § 296 a ZPO unberücksichtigt gelassen, nachdem trotz Besprechung des Urteils des BGH, ZIP 2006, 430 kein Schriftsatznachlass beantragt worden sei.

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07
    § 93 InsO gilt für die - hier vorliegende - Außengesellschaft Bürgerlichen Rechts und erfasst die - hier vom Landgericht im Ansatz (im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BGHZ 146, 341) grundsätzlich zu Recht angenommene - aus § 128 HGB bzw. seiner entsprechenden Anwendung resultierende unbeschränkte gesetzliche akzessorische Gesellschafterhaftung (vgl. dazu nur BGHZ 151, 245 ff.; MünchKomm-HGB-Schmidt, § 128 HGB, Rdn. 83 f.; Braun/Kroth, a.a.O., § 93, Rdn. 6, 9 und 14; Heidelberger-Kommentar-zur-InsO/Eickmann, 3. Aufl., § 93, Rdn. 2 f.; Hamburger-Kommentar-zur-InsO/Pohlmann, § 93, Rdn. 3, 4,9 ff.).

    Nicht erfasst von § 93 InsO und seiner Sperrwirkung werden allerdings Ansprüche, die gegen die Gesellschafter aus einem von der gesetzlichen akzessorischen Gesellschafterhaftung (hier aus § 128 HBG analog) unabhängigen Rechtsgrund - insbesondere etwa einer rechtlich selbständigen eigenen Verpflichtung - bestehen (vgl. dazu nur BGHZ 151, 245 f.; Braun/Kroth, a.a.O., § 93, Rdn. 9; MünchKomm-HGB-Schmidt, § 128 HGB, Rdn. 82; Heidelberger-Kommentar-zur-InsO/Eickmann, a.a.O., § 93, Rdn. 3; Graf-Schlicker/Hofmann, InsO, § 93, Rdn. 4).

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 74/05

    Zulässigkeit der Teilkündigung eines Girovertrages; Gesonderte Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07
    So hat der BGH in einer Entscheidung vom 08.11.2005 (NJW 2006, 430 f.) ausgeführt:.
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00

    Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07
    So ist auch für den Fall der Belastung eines Kontos aufgrund gefälschten Schecks oder gefälschten Überweisungsauftrags anerkannt, dass diese Belastung für den Kontoinhaber wegen der Unwirksamkeit der Abbuchung gegen den Fälscher keinen auf Zahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch in Höhe des abgebuchten Betrages begründet (vgl. dazu BGH NJW 2001, 2629 und 3183).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 13 U 12/07
    § 93 InsO gilt für die - hier vorliegende - Außengesellschaft Bürgerlichen Rechts und erfasst die - hier vom Landgericht im Ansatz (im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des BGHZ 146, 341) grundsätzlich zu Recht angenommene - aus § 128 HGB bzw. seiner entsprechenden Anwendung resultierende unbeschränkte gesetzliche akzessorische Gesellschafterhaftung (vgl. dazu nur BGHZ 151, 245 ff.; MünchKomm-HGB-Schmidt, § 128 HGB, Rdn. 83 f.; Braun/Kroth, a.a.O., § 93, Rdn. 6, 9 und 14; Heidelberger-Kommentar-zur-InsO/Eickmann, 3. Aufl., § 93, Rdn. 2 f.; Hamburger-Kommentar-zur-InsO/Pohlmann, § 93, Rdn. 3, 4,9 ff.).
  • VG Arnsberg, 01.12.2016 - 5 K 4079/15

    Rechtmäßige Inanspruchnahme auf Zahlung von Gewerbesteuer und abgabenrechtlicher

    GbR handelt es sich um eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne von § 93 InsO, vgl. zur Erstreckung des Anwendungsbereichs von § 93 InsO auf die GbR: BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 143/13 -, DB 2016, 340; Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 7. Mai 2007 - 13 U 12/07 - (juris); Schmidt, in: Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 93 Rn. 5, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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