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   OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/2001   

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https://dejure.org/2001,12505
OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/2001 (https://dejure.org/2001,12505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 2 Ss 351/2001 (https://dejure.org/2001,12505)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 2 Ss 351/2001 (https://dejure.org/2001,12505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Förmlicher Hinweis des Gerichts, Unterrichtung durch den Gang der Hauptverhandlung, wesentliche Änderung der Sachlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förmlicher Hinweis des Gerichts; Unterrichtung; Gang der Hauptverhandlung; Wesentliche Änderung ; Sachlage

  • Judicialis

    StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265
    Förmlicher Hinweis des Gerichts; Unterrichtung durch den Gang der Hauptverhandlung; wesentliche Änderung der Sachlage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/01
    Dies ist aber auch nicht erforderlich, da es sich nicht um einen protokollierungsbedürftigen Vorgang nach § 273 StPO (zu vgl. BGHSt 19, 141, 143) handelt.

    Es genügt vielmehr, wenn die Angeklagten - wie hier - "durch den Gang der Hauptverhandlung" oder auf andere Weise (Befragung) davon unterrichtet worden sind, welche Veränderung der Sachlage das Gericht in Betracht zieht ( vgl. dazu BGHSt 19, 141, 143; 28, 196, 198; BGH NStZ 1981, 190; StV 1988, 329; 1995, 116; 1996, 584, 585; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 u. § 265 Abs. 4 Hinweis 4 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zeigt schon der Umstand, dass das Gericht auf eine bestimmte Tatsache in einem bestimmten Zusammenhang Wert legt, den von ihm gesehenen neuen tatsächlichen Gesichtspunkt ( vgl. BGHSt 19, 141, 143).

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/01
    Es genügt vielmehr, wenn die Angeklagten - wie hier - "durch den Gang der Hauptverhandlung" oder auf andere Weise (Befragung) davon unterrichtet worden sind, welche Veränderung der Sachlage das Gericht in Betracht zieht ( vgl. dazu BGHSt 19, 141, 143; 28, 196, 198; BGH NStZ 1981, 190; StV 1988, 329; 1995, 116; 1996, 584, 585; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 u. § 265 Abs. 4 Hinweis 4 ).

    Allerdings soll es nicht ausreichen, wenn das Gericht die in der zugelassenen Anklage nicht enthaltenen neuen tatsächlichen Umstände ausschließlich im Rahmen von Zeugenvernehmungen anspricht (vgl. BGH StV 1996, 584, 585).

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ss 351/01
    Es genügt vielmehr, wenn die Angeklagten - wie hier - "durch den Gang der Hauptverhandlung" oder auf andere Weise (Befragung) davon unterrichtet worden sind, welche Veränderung der Sachlage das Gericht in Betracht zieht ( vgl. dazu BGHSt 19, 141, 143; 28, 196, 198; BGH NStZ 1981, 190; StV 1988, 329; 1995, 116; 1996, 584, 585; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3 u. § 265 Abs. 4 Hinweis 4 ).
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