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   OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03   

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https://dejure.org/2004,15920
OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03 (https://dejure.org/2004,15920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2004 - 20 U 132/03 (https://dejure.org/2004,15920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 20 U 132/03 (https://dejure.org/2004,15920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestand einer Barrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Stundung der Beiträge für eine kombinierte Lebensversicherung; Streit über das Bestehen einer Zusatzvereinbarung über die zeitliche Befristung der Versicherungsleistungen; Gutachterliche ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1
    Leistungsdauer aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann über deren Vertragsdauer hinausgehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2002 - 19 U 28/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Erlöschen des Leistungsanspruchs mit Ablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des OLG Karlsruhe vom 04.04.2002 (VersR 2002, 1013); in dem dort zu entscheidenden Fall sah § 1 der vereinbarten BB-BUZ ausweislich der Entscheidungsgründe ausdrücklich vor, dass der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn die Dauer der BUZ abläuft.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2004 - 20 U 132/03
    Dies ergibt sich aus der - vom Landgericht nicht beachteten - Regelung in § 1 der vereinbarten BB-BUZ, dort insbesondere aus Nr. 5. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs (vgl. zu diesem Ansatz bei der Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen nur BGHZ 123, 83 = VersR 1993, 957 unter III 1 b m.w.N.) - auch unter Berücksichtigung des Inhalts des Antrags und des Versicherungsscheins - § 1 Nr. 5 BB-BUZ als Regelung dazu ansehen, wann Beitragsfreiheit und Rente nicht mehr gewährt werden.
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Das ergebe sich auch aus einem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm - 20 U 132/03 - vom 07.07.2004, in dem für einen parallel gelagerten Rechtsstreit das Oberlandesgericht Hamm eine andere Auffassung vertreten habe als das Oberlandesgericht Celle.

    Ein solche korrekturbedürftige Divergenz will der Kläger aus der Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm - VersR 2004, 1587 - herleiten.

  • LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung

    Insoweit habe auch das Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 07.07.2004 (Az: 20 U 132/03) eine entsprechende Sach- und Rechtslage entschieden.

    Dies auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.07.2004 (Az: 20 U 132/03) auf welche der Kläger Bezug nimmt.

  • LG Paderborn, 26.11.2009 - 3 O 170/09

    Grundsätze zur Feststellung der Rentenzahlungspflicht aus einer

    Dies gilt umso mehr, als § 1 Nr. 4 der allgemeinen Versicherungsbedingungen am Ende den Blick gerade auf die Dauer der Hauptversicherung lenkt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2004, Az. 20 U 132/03, VersR 2004, 1587).
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