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   OLG Hamm, 07.09.2009 - I-5 U 42/09   

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https://dejure.org/2009,26752
OLG Hamm, 07.09.2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2009 - I-5 U 42/09 (https://dejure.org/2009,26752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen bzw. ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung einer Grundschuld; Zulässigkeit der Abtretung notleidender Darlehensforderungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 307
    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen bzw. ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung einer Grundschuld; Zulässigkeit der Abtretung notleidender Darlehensforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Der Schuldner eines notleidenden Kredites muss aber damit rechnen, dass sein (ursprünglicher) Gläubiger die ihm gewährten Sicherheiten verwertet und daher die Zwangsvollstreckung betreibt, weshalb er insoweit als nicht schützenswert anzusehen ist (vgl. Nobbe in: ZIP 2008, 97 f.).

    Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

    Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 41/00

    Einredefreier Erwerb einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Eine isolierte Abtretung der Grundschuld - wenn sie überhaupt vorliegt - mag zwar gegen den Sicherungsvertrag verstoßen, ist aber deswegen nicht unwirksam (vgl. BGH WM 1986, 1386 ff. und BGH WM 2001, 453 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH WM 2001, 453 ff.) hindert die gleichzeitige Abtretung der gesicherten Forderung den gutgläubig einredefreien Erwerb der Grundschuld (in Höhe des Nennbetrages) nicht.

  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

    Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

  • OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Nach allem ist die Auffassung der Klägerin, der Vollstreckungstitel als solcher sei bereits unwirksam, unrichtig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 ff. und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

    Die Entscheidung des Senats befindet sich insbesondere in Übereinstimmung mit den zitierten Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Schleswig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

  • OLG Schleswig, 26.02.2009 - 5 U 71/08

    Bankkredit: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Nach allem ist die Auffassung der Klägerin, der Vollstreckungstitel als solcher sei bereits unwirksam, unrichtig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 ff. und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

    Die Entscheidung des Senats befindet sich insbesondere in Übereinstimmung mit den zitierten Entscheidungen des OLG Celle und des OLG Schleswig (vgl. OLG Celle WM 2009, 1185 und OLG Schleswig WM 2009, 1193 ff.).

  • BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72
    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Dagegen vermag der Eigentümer des belasteten Grundstücks keine Einwendungen aus den schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Zedenten und dem Zessionar herzuleiten (vgl. BGH NJW 1974, 185 ff.).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die absonderungsberechtigten Gläubiger - wie hier die Beklagte - werden zwar bezüglich ihrer Forderung vom Vollstreckungsverbot des § 89 InsO erfasst, jedoch nicht hinsichtlich der Verwertung der Sicherheit (vgl. BGH NJW-RR 2009, 923 f., und Münchener Kommentar-Breuer, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 89, Rdn. 21).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 145/81

    Einreden gegen abgetretene Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Für Einwendungen gegen die Grundschuld, die erst nach der Abtretung entstanden sind, gelten die §§ 1192, 1156 BGB mit der Folge, dass der Abtretungsemfpänger sich solche nicht entgegenhalten zu lassen braucht (vgl. BGHZ 85, 388 ff.).
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 238/84

    Berücksichtigung nach der Rechtsnachfolge nach Tod des Klägers im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Eine isolierte Abtretung der Grundschuld - wenn sie überhaupt vorliegt - mag zwar gegen den Sicherungsvertrag verstoßen, ist aber deswegen nicht unwirksam (vgl. BGH WM 1986, 1386 ff. und BGH WM 2001, 453 ff.).
  • LG Hamburg, 09.07.2008 - 318 T 183/07

    Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
    Die Kombination beider Vorteile durch allgemeine Geschäftsbedingungen stelle eine einseitige, die berechtigten Interessen des Darlehensnehmers missachtende und damit unvertretbare Verfolgung auschließlich eigener Interessen dar (vgl. Schimanski in: WM 2008, 1059 ff. und dem folgend LG Hamburg NJW 2008, 2784 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92

    Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen

  • BGH, 22.05.2007 - XI ZR 338/05

    Berufung des Darlehensnehmers auf die Nichtigkeit einer

  • OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer

    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung -jedenfalls weitestgehendangeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2009, Az. 5 U 42/09; OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 U 292/08; jeweils zitiert nach juris).
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