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   OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17   

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OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17 (https://dejure.org/2017,62790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.11.2017 - 27 W 106/17 (https://dejure.org/2017,62790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. November 2017 - 27 W 106/17 (https://dejure.org/2017,62790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden des einzigen promovierten Partners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.02.2017 - 27 W 178/16

    Fortführung des Doktortitels eines ausgeschiedenen Partners im Namen der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden, dass eine Partnerschaft nach dem Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners den Titel nicht weiterführen darf (Senat, Beschluss v. 14.07.2016, Az. 27 W 93/16; Senat, Beschluss v. 21.01.2017, Az. 27 W 178/16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Literatur).

    Die klärungsbedürftige Frage betrifft eine Konstellation, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (so bereits Senat, Beschluss v. 21.02.2017, Az. 27 W 178/16, derzeit beim BGH anhängig zum Az. II ZB 7/17).

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Aus gleichgelagerten Erwägungen ist auch die mit der Beschwerde bemühte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2002 (Az. I ZR 195/99) mit dem vorliegend zu beurteilenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 24.10.1991 - I ZR 271/89

    Dr. Stein ... GmbH - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Eine für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erhebliche Täuschung des Publikums über Geschäftsverhältnisse und über Umstände, die für die Herstellung der Produkte oder der angebotenen Dienstleistung bedeutsam sind, kann bereits dann vorliegen, wenn nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs einem in der Gesellschafterbezeichnung enthaltenen Doktortitel entnehmen, dass ein promovierter Akademiker ein die Gesellschaftsbelange maßgeblich mitbestimmender Gesellschafter sei oder gewesen sei, und daraus herleiten, dass besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Genannten auf dem Fachgebiet des in Frage stehenden Geschäftsbetriebs die Güte der angebotenen Waren oder Dienstleistungen mitbestimmen (BGH, Urteil v. 24.10.1991, Az. I ZR 271/89, Rn. 16) .
  • OLG Hamm, 19.07.2016 - 27 W 93/16

    Befugnis einer Partnerschaftsgesellschaft zur Führung eines Doktortitels in der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden, dass eine Partnerschaft nach dem Ausscheiden des einzigen einen Doktortitel führenden, namensgebenden Partners den Titel nicht weiterführen darf (Senat, Beschluss v. 14.07.2016, Az. 27 W 93/16; Senat, Beschluss v. 21.01.2017, Az. 27 W 178/16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Literatur).
  • BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16

    Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Um eine Irreführung der maßgeblichen Verkehrskreise zu vermeiden, darf ein Doktortitel im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft nach § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 18 Abs. 2 S. 1 HGB vor diesem Hintergrund nur geführt werden, wenn einer der Partner über diesen Titel verfügt (BGH, Beschluss v. 04.04.2017, Az. II ZB 10/16, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2018 - II ZB 7/17

    Recht eines verbleibenden Partners von Rechtsanwälten zur Fortführung des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Die klärungsbedürftige Frage betrifft eine Konstellation, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (so bereits Senat, Beschluss v. 21.02.2017, Az. 27 W 178/16, derzeit beim BGH anhängig zum Az. II ZB 7/17).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Denn für die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass das Durchschnittspublikum geschäftliche Angaben nur selten aufmerksam liest, sondern regelmäßig nur oberflächlich nach ihrem Gesamteindruck beurteilt (BGH, Urteil v. 05.04.1990, Az. I ZR 19/88, Rn. 16).
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08

    Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2017 - 27 W 106/17
    Denn die Berechtigung zur Führung einer solchen Bezeichnung endet, sobald die Bezeichnung zu einer Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise führt, § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 18 Abs. 2 HGB (OLG Köln, Beschluss v. 12.03.2008, Az. 2 Wx 5/08 Rn. 4 m.w.N.).
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