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   OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07   

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OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07 (https://dejure.org/2008,5010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2008 - 15 W 195/07 (https://dejure.org/2008,5010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 15 W 195/07 (https://dejure.org/2008,5010)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 53; BNotO § 15 Abs. 2 ; BGB § 311b
    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflicht eines Notars bei der Beurkundung von Willenserklärungen zur unverzüglichen Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt; Pflicht eines Notars zur Untätigkeit bei zu erwartender Unrichtigkeit des Grundbuchs durch das Handeln des Notars; Beurkundungspflicht eines ...

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 2; ; BGB § 311b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 16.01.1998 - 3Z BR 514/97

    Einreichung einer Urkunde beim Grundbuchamt durch einen Notar entgegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Er darf die Tätigkeit grundsätzlich nicht schon dann unterlassen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsantrag widerruft oder sonst eine Weisung zur Nichteinreichung gibt (BayObLG DNotZ 1998, 646; Senat OLGZ 1994, 495, 497; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 25).

    Das ist der Fall, wenn ihm ein Beteiligter einen ausreichend substantiierten und glaubhaft erscheinenden Anfechtungs - oder Unwirksamkeitsgrund des notariell beurkundeten Vertrages vorträgt, dem der andere Beteiligte nicht oder nur mit fadenscheinigen Behauptungen zu begegnen versucht (Senat OLGZ 1994, 495, 498; FG Prax 1995, 171; BayObLG DNotZ 1998, 646 f; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 37).

    Wenn es für den Notar in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig wird, wie z.B. durch die Eintragung einer mangels Auflassungsanspruchs nicht entstandenen Vormerkung, darf er nicht tätig werden (Senat a.a.O.; BayObLG DNotZ 1998, 646f; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 37).

    Daher konnte das Landgericht davon absehen, weitere Ermittlungen zu Einzelheiten der Kaufvertragsanbahnung durchzuführen (Vgl. BayObLG DNotZ 1998, 646f).

  • OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 20 W 311/95

    Ablehnung des Grundbuchvollzuges durch den Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Lehnt der Notar die ihm obliegende Vollzugstätigkeit ab, so kann nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO die Entscheidung des Landgerichts herbeigeführt werden, weil diese Tätigkeit mit der Urkundstätigkeit in so engem Zusammenhang steht, dass sie noch als deren Bestandteil anzusehen ist (OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Senat OLGZ 1994, 495 ff; FG Prax 2006, 79 und Beschluss vom 18.06.1998 - 15 W 387/97).

    Das ist der Fall, wenn ihm ein Beteiligter einen ausreichend substantiierten und glaubhaft erscheinenden Anfechtungs - oder Unwirksamkeitsgrund des notariell beurkundeten Vertrages vorträgt, dem der andere Beteiligte nicht oder nur mit fadenscheinigen Behauptungen zu begegnen versucht (Senat OLGZ 1994, 495, 498; FG Prax 1995, 171; BayObLG DNotZ 1998, 646 f; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 37).

    Wenn es für den Notar in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass durch seine Mitwirkung das Grundbuch unrichtig wird, wie z.B. durch die Eintragung einer mangels Auflassungsanspruchs nicht entstandenen Vormerkung, darf er nicht tätig werden (Senat a.a.O.; BayObLG DNotZ 1998, 646f; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 37).

  • OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94

    Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Lehnt der Notar die ihm obliegende Vollzugstätigkeit ab, so kann nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO die Entscheidung des Landgerichts herbeigeführt werden, weil diese Tätigkeit mit der Urkundstätigkeit in so engem Zusammenhang steht, dass sie noch als deren Bestandteil anzusehen ist (OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Senat OLGZ 1994, 495 ff; FG Prax 2006, 79 und Beschluss vom 18.06.1998 - 15 W 387/97).

    Er darf die Tätigkeit grundsätzlich nicht schon dann unterlassen, wenn nur einer der Beteiligten den Vollzugsantrag widerruft oder sonst eine Weisung zur Nichteinreichung gibt (BayObLG DNotZ 1998, 646; Senat OLGZ 1994, 495, 497; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 25).

    Das ist der Fall, wenn ihm ein Beteiligter einen ausreichend substantiierten und glaubhaft erscheinenden Anfechtungs - oder Unwirksamkeitsgrund des notariell beurkundeten Vertrages vorträgt, dem der andere Beteiligte nicht oder nur mit fadenscheinigen Behauptungen zu begegnen versucht (Senat OLGZ 1994, 495, 498; FG Prax 1995, 171; BayObLG DNotZ 1998, 646 f; OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Winkler a.a.O., § 53 Rz. 37).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1981, 274; NJW 1987, 1069; Staudinger - Wufka, BGB, 2006, § 311b Rz. 173), dass ein für sich allein nicht formbedürftiger Vertrag ebenfalls notariell zu beurkunden ist, wenn er mit einem Grundstückskaufvertrag rechtlich zusammenhängt.

    Nicht erforderlich ist, dass an jedem der Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind (BGHZ 76, 43, 49; NJW 1981, 274; Staudinger - Wufka, a.a.O., § 311b Rz. 178, 179).

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Allgemein anerkannt ist (BGH NJW 1981, 274; NJW 1987, 1069; Staudinger - Wufka, BGB, 2006, § 311b Rz. 173), dass ein für sich allein nicht formbedürftiger Vertrag ebenfalls notariell zu beurkunden ist, wenn er mit einem Grundstückskaufvertrag rechtlich zusammenhängt.
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 387/97
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Lehnt der Notar die ihm obliegende Vollzugstätigkeit ab, so kann nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO die Entscheidung des Landgerichts herbeigeführt werden, weil diese Tätigkeit mit der Urkundstätigkeit in so engem Zusammenhang steht, dass sie noch als deren Bestandteil anzusehen ist (OLG Frankfurt DNotZ 1998, 196; Senat OLGZ 1994, 495 ff; FG Prax 2006, 79 und Beschluss vom 18.06.1998 - 15 W 387/97).
  • OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 296/05

    Bestehen einer Formpflicht bei Einbeziehung eines mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Denn es versteht sich von selbst, dass ein Käufer, der Bauland erwirbt, dieses bebauen will (OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006, 7 U 296/05).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Sie besteht in dem Umfang, in dem der Notar grundbuchverfahrensrechtlich zur Antragstellung ermächtigt ist (Senat in FGPrax 2006, 79, 80), hier also im Rahmen des § 15 GBO.
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2008 - 15 W 195/07
    Nicht erforderlich ist, dass an jedem der Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind (BGHZ 76, 43, 49; NJW 1981, 274; Staudinger - Wufka, a.a.O., § 311b Rz. 178, 179).
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