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   OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08   

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https://dejure.org/2009,9033
OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08 (https://dejure.org/2009,9033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2009 - 3 Ss 548/08 (https://dejure.org/2009,9033)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 3 Ss 548/08 (https://dejure.org/2009,9033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, erweiterte Unterhaltsverpflichtung der Eltern, Einsatz von Schmerzensgeldzahlungen, unterhaltsrechtliche Opfergrenze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 170 Abs. 1 StGB, § 1603 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB
    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, erweiterte Unterhaltsverpflichtung der Eltern, Einsatz von Schmerzensgeldzahlungen, unterhaltsrechtliche Opfergrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Unterhaltspflicht nach Bezug einer Schmerzensgeldzahlung

  • Judicialis

    StGB § 170 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170 Abs. 2
    Verletzung der Unterhaltspflicht nach Bezug einer Schmerzensgeldzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 11 Ns 33/08
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 236
  • FamRZ 2009, 1258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88

    Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08
    Dies rechtfertigt es, auch ein Schmerzensgeld, das der unterhaltspflichtige Elternteil erhalten hat, zu den Mitteln zu rechnen, deren Einsatz ihm nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB zugemutet wird (Wendl/Staudigl, a.a.O., Rdnr. 259, BGH, FamRZ 1989, S. 170, 172).

    Der Berücksichtigung von Schmerzensgeldzahlungen steht die spezifische schadensersatzrechtliche Funktion des Schmerzensgeldes - der Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen des Betroffenen und Genugtuung - nicht entgegen (BGH, NJW 1989, S. 524, 526).

    Die unterhaltsrechtliche Opfergrenze greift auch dort ein, wo der Kindesunterhalt nur aus dem Stamm des Vermögens aufgebracht werden kann (BGH, NJW 1989, S. 524, 525).

    Sind danach keine Mittel für den Unterhalt des Berechtigten übrig, so begründet das Vermögen keine Leistungsfähigkeit und damit keine Unterhaltsverpflichtung, auch nicht zur Befriedigung des Mindestbedarfs des bedürftigen Verwandten (BGH, NJW 1989, S. 524, 525 m. w. N.).

  • OLG Celle, 22.06.1962 - 11 U 60/62
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08
    Überwiegend lehnt demgegenüber die obergerichtliche Strafrechtsprechung und die strafrechtliche Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayOblG NStE Nr. 4 zu § 170 b StGB; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenkner, 27. Auflage, § 170 Rdnr. 22; Münch Komm-Ritscher, § 170 Rdnr. 46; so wohl auch Fischer, 55. Auflage, § 170 Rdnr. 8 a ).
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08
    Allerdings besteht die erweitere Unterhaltspflicht auch nur bei Sicherstellung des notwendigen Eigenbedarfs (OLG Koblenz NStZ 2005, 640).
  • OLG Celle, 15.05.1998 - 22 Ss 21/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08
    Überwiegend lehnt demgegenüber die obergerichtliche Strafrechtsprechung und die strafrechtliche Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayOblG NStE Nr. 4 zu § 170 b StGB; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenkner, 27. Auflage, § 170 Rdnr. 22; Münch Komm-Ritscher, § 170 Rdnr. 46; so wohl auch Fischer, 55. Auflage, § 170 Rdnr. 8 a ).
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