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OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen eine formularmäßige, nicht individuelle Entscheidung des erkennenden Gerichts; Verwendung eines Formblatts mit ganz überwiegend vorgedruckten Gründen durch den Tatrichter; Anforderungen an ein einen Einspruch verwerfendes Urteil; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 17.11.1972 - 21 OWi 238/72
- OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 26.10.1972 - 1 Ss 663/72
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Durch die Art der Entschuldigungsgründe selbst wird in aller Regel auch der Umfang der Auseinandersetzung im Urteil bestimmt werden (OLG Hamm in VRS 39, 208; OLG Düsseldorf in NJW 73, 109; bezüglich der Beachtlichkeit vgl. BVerfGE 26, 315 [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68] = NJW 69, 1531).Das angefochtene Urteil aber setzt sich damit nicht auseinander - wozu das verwendete Formular allerdings auch kaum Raum gibt - obwohl nach Umfang und Bedeutung des Vorgetragenen (OLG Hamm in VRS 39, 208; OLG Düsseldorf in NJW 73, 109) hierzu Veranlassung bestanden hätte.
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Durch die Art der Entschuldigungsgründe selbst wird in aller Regel auch der Umfang der Auseinandersetzung im Urteil bestimmt werden (OLG Hamm in VRS 39, 208; OLG Düsseldorf in NJW 73, 109; bezüglich der Beachtlichkeit vgl. BVerfGE 26, 315 [BVerfG 09.07.1969 - 2 BvR 753/68] = NJW 69, 1531). - BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62
Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen …
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Will der Amtsrichter von einer dieser beiden Entscheidungsmöglichkeiten des § 74 Abs. 1 OWiG Gebrauch machen, so hat er - wie in den oben bezeichneten Verfahrensmodalitäten der StPO dem jeweils nachgeordneten Gericht - dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zu geben, prüfen zu können, ob der Rechtsbegriff genügender Entschuldigung richtig angewendet wurde (BGHSt 17, 391 [397].
- OLG Hamm, 30.11.1971 - 5 Ss OWi 852/71
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Hiernach knüpfen sich an ein den Einspruch verwerfendes Urteil ähnliche Voraussetzungen wie an Entscheidungen nach § 329 Abs. 1 StPO , wonach das Gericht die Berufung des Angeklagten bei seinem unentschuldigten Ausbleiben verwirft; entsprechendes gilt für das Strafbefehlverfahren nach § 412 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Hamm v. 24.10.1969 in NJW 70, 624; vom 20.11.1971 in NJW 1972, 1063 [1064]; vom 13.1.1972 - 4 Ss OWi 4/72; OLG Köln in OLGSt zu § 74 OWiG Seite 12;… dasselbe a.a.O. Seite 17). - OLG Hamm, 24.10.1969 - 2 Ws OWi 193/69
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Hiernach knüpfen sich an ein den Einspruch verwerfendes Urteil ähnliche Voraussetzungen wie an Entscheidungen nach § 329 Abs. 1 StPO , wonach das Gericht die Berufung des Angeklagten bei seinem unentschuldigten Ausbleiben verwirft; entsprechendes gilt für das Strafbefehlverfahren nach § 412 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Hamm v. 24.10.1969 in NJW 70, 624; vom 20.11.1971 in NJW 1972, 1063 [1064]; vom 13.1.1972 - 4 Ss OWi 4/72; OLG Köln in OLGSt zu § 74 OWiG Seite 12;… dasselbe a.a.O. Seite 17). - RG, 25.02.1932 - II 64/32
1. Wie ist das die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO. verwerfende …
Auszug aus OLG Hamm, 08.02.1973 - 1 Ss OWi 95/73
Die Prüfungsmöglichkeit eröffnet sich nur, wenn das Urteil die vorgetragenen oder aber in sonstiger Weise erkennbaren Umstände, die das Ausbleiben entschuldigen könnten, in nachprüfbarer Weise darlegt (RGSt 66, 150; OLG Köln in NJW 53, 1036; OLG Celle in MDR 55, 164; BayObLGSt 56, 34; OLG Stuttgart in OLGSt zu § 329 StPO Seite 7; OLG Karlsruhe in VRS 33, 35; OLG Hamm in NJW 63, 65; dasselbe in VRS 39, 210).