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   OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3794
OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 21 U 148/06 (https://dejure.org/2007,3794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe einer geltendgemachten Honorarforderung für die Durchführung von Statikerleistungen; Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung; Mangelhaftigkeit einer Statikerleistung; Voraussetzungen für die Annahme eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts; ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 274; ; BGB § 280; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Rechtmittelführers - Zum Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhaftigkeit der Planung tiefer Unterzüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Tragwerksplaner muss Planung mit Architekt abstimmen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wie frei ist der Statiker, wenn konkrete Vorgaben zur Gestaltung der von ihm zu planenden Maßnahmen nicht gegeben sind?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tragwerksplanung: Wie weit dürfen Unterzüge unter die Decke reichen? (IBR 2007, 263)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1094
  • BauR 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall ähnlich gesehen, in dem zwei Eheleute als Kläger und Drittwiderbeklagte wegen derselben rechtlichen Beziehung an einem Rechtsstreit beteiligt waren (BGH NJW-RR 2006, 284).

  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 148/06
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284; BGH Anwaltsblatt 2007, 87).
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