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   OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15   

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https://dejure.org/2016,11324
OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15 (https://dejure.org/2016,11324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 UF 83/15 (https://dejure.org/2016,11324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 UF 83/15 (https://dejure.org/2016,11324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Grundlage des Anspruchs auf Nutzungsvergütung für eine zum Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten gehörenden, nur von einem von ihnen bewohnten Immobilie

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine zum Gesamtgut gehörende, von nur einem Ehegatten bewohnte Immobilie; Aktivlegitimation für den unmittelbaren Antrag auf Zahlung des Nutzungsentgelts an sich trotz bestehender Gesamthand

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Grundlage des Anspruchs auf Nutzungsvergütung für eine zum Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten gehörenden, nur von einem von ihnen bewohnten Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Ehegatten auf Nutzungsentgelt wegen Verwaltung des Gesamtguts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 10.02.2011 - 2 UF 289/10

    Wohnungsüberlassung bei Getrenntleben: Gegenstandswert eines Verfahrens zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15
    Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Beschwerdeverfahren und auch für die erste Instanz beruht auf den § 48 FamGKG i.V.m. § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (vgl. OLG Celle, FamRZ 2015, 1193 ff; OLG Hamm, FamRZ 2013, 1421 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; jeweils auch juris).
  • OLG Celle, 06.11.2014 - 18 UF 16/14

    Ansprüche auf Entschädigung für die Nutzung einer früher im Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15
    Die Festsetzung des Verfahrenswertes für das Beschwerdeverfahren und auch für die erste Instanz beruht auf den § 48 FamGKG i.V.m. § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (vgl. OLG Celle, FamRZ 2015, 1193 ff; OLG Hamm, FamRZ 2013, 1421 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; jeweils auch juris).
  • AG Ahaus, 19.03.2015 - 12 F 171/14

    Anspruch eines Miteigentümers gegen den in der gemeinschaftlichen Immobilie

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 UF 83/15
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 17. April 2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahaus vom 19. März 2015 (12 F 171/14) dahin abgeändert, dass sowohl die Hauptanträge als auch die Hilfsanträge der Antragstellerin insgesamt zurückgewiesen werden.
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