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   OLG Hamm, 08.03.2016 - III-3 Ws 72/16   

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https://dejure.org/2016,5408
OLG Hamm, 08.03.2016 - III-3 Ws 72/16 (https://dejure.org/2016,5408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2016 - III-3 Ws 72/16 (https://dejure.org/2016,5408)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2016 - III-3 Ws 72/16 (https://dejure.org/2016,5408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen die Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; aufschiebende Wirkung; sofortige Beschwerde; Überstellung Strafvollzug

  • rechtsportal.de

    Keine aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen die Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen Erledigung der Unterbringung in Entziehungsanstalt

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 15 StVK 4211/15
  • OLG Hamm, 08.03.2016 - III-3 Ws 72/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 26.09.2006 - 3 Ws 907/06

    Unterbringung: Vollstreckung der nicht weiter zu vollziehenden Unterbringung in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16
    Soweit nach anderer Auffassung die in §§ 463 Abs. 5, 462 Abs. 3 S. 2 StPO geregelte aufschiebende Wirkung für die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft - trotz des klaren Gesetzeswortlauts - auch für die sofortige Beschwerde des Verurteilten gelten soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 2006 - 3 Ws 907/06 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 Ws 368/08, jeweils juris), überzeugt diese Auffassung, die sich zur Begründung auf den Grundgedanken des § 449 StPO stützt, wonach Strafurteile erst nach Rechtskraft vollstreckbar sind, nicht.
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2008 - 1 Ws 368/08

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung; Anrechenbarkeit des vorübergehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16
    Soweit nach anderer Auffassung die in §§ 463 Abs. 5, 462 Abs. 3 S. 2 StPO geregelte aufschiebende Wirkung für die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft - trotz des klaren Gesetzeswortlauts - auch für die sofortige Beschwerde des Verurteilten gelten soll (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 2006 - 3 Ws 907/06 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 Ws 368/08, jeweils juris), überzeugt diese Auffassung, die sich zur Begründung auf den Grundgedanken des § 449 StPO stützt, wonach Strafurteile erst nach Rechtskraft vollstreckbar sind, nicht.
  • LG Kleve, 14.01.2015 - 180 StVK 356/14

    Keine aufschiebende Wirkung, sofortige Beschwerde gegen Erledigung, Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16
    Der Untergebrachte kann mithin die Verlegung in die Strafhaft (nur) zu verhindern suchen, indem er beantragt, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung gemäß § 307 Abs. 2 StPO ausgesetzt wird (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 180 StVK 356/14 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 -, juris).
  • OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2016 - 3 Ws 72/16
    Der Untergebrachte kann mithin die Verlegung in die Strafhaft (nur) zu verhindern suchen, indem er beantragt, dass der Vollzug der angefochtenen Entscheidung gemäß § 307 Abs. 2 StPO ausgesetzt wird (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 180 StVK 356/14 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 5/06 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    Die sofortige Beschwerde des Untergebrachten gegen die Entscheidung der Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 StGB hat keine aufschiebende Wirkung (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 8. März 2016 - III-3 Ws 72/16).(Rn.25).

    (OLG Hamm, Beschluss vom 8. März 2016 - III-3 Ws 72/16, juris).

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