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   OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01   

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https://dejure.org/2001,5671
OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim - Vorteilsausgleich - Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten - tatsächlicher Wert der Heimwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01
    Zum selben Ergebnis führt es, wenn man die Problematik der Aufwendungsersparnis nicht als Unterfall der Vorteilsausgleichung betrachtet, sondern schon bei der Schadensberechnung prüft (So BGH NJW 1984, 2628 in anderem rechtlichen Zusammenhang für die Ersparnis häuslicher Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt).
  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Der hier in Frage stehende Abzug ersparter Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung betrifft jedoch nicht die Frage, ob die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in vollem Umfang zu ersetzen sind (was außer Streit steht), sondern die Frage der Berechnung der Höhe dieser Kosten bzw. der Berechnung des in vollem Umfang zu ersetzenden Schadens (so BGH - Urteil vom 03. April 1984 - VI ZR 253/82 - zu II 2. a) = NJW 1984, 2628) oder der Vorteilsausgleichung (so OLG Hamm Urteil vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 - = NZV 2001, 473 = OLGR Hamm 2001, 311; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdn. 265 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 11 U 107/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung von

    Sie muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2011, 27 U 16/01 - Rz. 20 zitiert nach Juris).

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass es für die Höhe der Ersparnis nicht auf den Betrag ankommt, den der Geschädigte ohne den Unfall für seine Verpflegung aufgewandt hätte, sondern den er für eine Verpflegung in der ihm in der Betreuungseinrichtung gewährten Art hätte aufwenden müssen (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2001, 27 U 16/01 - Rz. 21 zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010, 4 U 585/09 - Rz. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Köln, 29.02.2012 - 25 O 500/09

    Zahlungsanspruch für erbrachte Wohnungsleistungen und Lebenshaltungskosten

    Aus den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen ergibt sich auch nichts anderes.Die Entscheidung des OLG München vom 14.12.2006 (NJW-RR 2007, 653 f.) verhält sich zu einem seinerzeit fünf- bzw. sechsjährigen Kind und zur Frage des Kindergeldabzuges und des Unterhaltsbedarfs eines solchen Kindes.Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2011 (NZV 2001, 473 ff.) befasst sich - für einen Geschädigten, der zum Unfallzeitpunkt 22 Jahre alt war - mit der grundsätzlichen Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die auch ohne den Schaden angefallen wären und insbesondere damit, dass Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der Unterbringungsleistung in Abzug zu bringen ist (und keine höheren hypothetischen Wohnungskosten).Schließlich verhält sich die - bereits oben in Bezug genommene - Entscheidung des BGH vom 03.04.1984 (NJW 1984, 2628 f.) zur Abgrenzung der Kosten aus einer Krankenhausbehandlung als Kosten der Heilbehandlung von Kosten für Unterkunft bzw. Pflege und letztlich zur Frage, wer insoweit aktivlegitimiert ist.
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