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   OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07   

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OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07 (https://dejure.org/2007,26070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2007 - 4 Ss 166/07 (https://dejure.org/2007,26070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 4 Ss 166/07 (https://dejure.org/2007,26070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StGB § 21, StGB § 49 Abs. 1, StGB § 46 a Abs. 1, StGB § 56 Abs. 2, StGB § 56 Abs. 3
    Alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Versagung einer Strafrahmenverschiebung, Alkohol, Grundsätze des BGH, Versagung von Bewährung, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2, Verteidigung der Rechtsordnung, Täter-Opfer-Ausgleich, völlige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrahmenverschiebung bzw. Strafzumessung bei alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit und Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 46 a Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.08.1988 - 3 StR 323/88

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Strafbemessung - Erschwerungsgründe -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Auch einem erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit verminderten Täter kann nämlich die Art der Tatausführung - etwa eine besonders gefühlskalte, rücksichtslose oder brutale Tatbegehung - schulderhöhend vorgeworfen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 15 und Strafzumessung 4, 18).

    Eine Ausnahme hiervon kommt indes in Betracht, wenn dem Täter in Hinblick auf seine bisherigen Erfahrungen unter Alkoholeinfluss vor dem Hintergrund des von ihm weiterhin nicht gezähmten Alkoholgenusses gerade eine derart schwerwiegende Art seines Tatverhaltens zum Vorwurf gemacht werden müsste (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 15).

  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Hierzu können eine Mehrzahl von Geschädigten oder mitverwirklichte Straftatbestände ebenso zählen wie die näheren Umstände der Tatausführung oder andere Tatmodalitäten (vgl. BT-Drucks. a.a.O.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5 und Strafzumessung 18).

    In diesem Fall wird der Tatrichter jedoch zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zu beachten haben, dass diese Umstände die Tatschuld nicht im gleichen Ausmaß wie bei nicht berauschten Tätern erhöhen, sofern sie ihren Grund in der erheblichen Verminderung der Hemmungsfähigkeit haben (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O. § 46 Rdn. 28, 33 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    So hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beispielsweise entschieden, dass eine schematische Behandlung der Frage der fakultativen Strafmilderung bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit allein wegen des Vorliegens eines selbst zu verantwortenden Alkoholrausches nicht angebracht sei (vgl. BGH, StV 2006, 465 (465)).

    Es entspricht inzwischen jedenfalls nahezu einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in derartigen Fällen über die Frage der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (BGH, 2. Strafsenat, StV 2006, 465, 466; grundlegend und sehr ausführlich BGH, 5. Strafsenat, EBE/BGH 2004, 316, 317 = NStZ 2004, 678 = StV 2004, 591 = BGHSt 49, 239).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Eine solche Gefährdung ist nach der Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des konkreten Einzelfalles als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen und damit als schlechthin unverständlich erscheinen müsste (vgl. BGHSt 24, 40, 46).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Schon die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 S. 1 StGB vorliegen (BGH, StV 2003, 670).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    So hat der Bundesgerichtshof selbst im Fall einer sehr brutalen Vergewaltigung, bei der Täter das Opfer bei Dunkelheit in einen Wald verschleppt und dort nach massiver Gewaltanwendung ungeschützten Geschlechts- und Oralverkehr ausgeführt hatte, einen Täter-Opfer-Ausgleich nicht für ausgeschlossen gehalten (BGH, NJW 2002, 3264, 3264 = StV 2002, 649).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Eine solchermaßen differenzierende Bestimmung des Umfangs und der Auswirkungen verminderter Schuldfähigkeit auf die Tatschuld setzt jedoch nachvollziehbare Darlegungen des Tatrichters voraus (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 2, 17).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Soweit der 3. Strafsenat des BGH (vgl. EBE/BGH 2003, 196 = StV 2003, 497 = NStZ 2003, 480 = NStZ 2003, 597 = NJW 2003, 2394) entschieden hat, dass bei verschuldeter Trunkenheit des Täters eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in der Regel nicht in Betracht komme, so war dies nicht entscheidungstragend und steht der genannten Rechtsprechung der übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs somit nicht entgegen.
  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    Wer in einer gefahrträchtigen Lage in erheblichem Maße dem Alkohol zuspricht, dem kann schulderhöhend vorgeworfen werden, dass er sich mit einer gewissen Leichtfertigkeit in diese Tatsituation gebracht hat (BGH NStZ 1990, 537, 538).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07
    c) dass nach den Grundsätzen der hier ersichtlich nicht vorliegenden actio libera in causa eine Strafmilderung regelmäßig auszuscheidet, wenn sich die Vorstellung des Täters in nicht berauschtem Zustand schon auf eine bestimmte Tat bezogen hat (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 3; § 21 Strafrahmenverschiebung 22; BGH NStZ 1999, 448; BGH, EBE/BGH 2004, 316, 318), versteht sich von selbst und entspricht schon früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 369/90

    Gesamtwürdigung der Schuld des Einzelfalls durch Vergleich mit denkbaren

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

  • RG, 23.09.1935 - 3 D 603/35

    1. Ist § 213 StGB. auch anwendbar, wenn der Totschläger durch die irrige

  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
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