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   OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08   

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https://dejure.org/2009,10084
OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 12 U 100/08 (https://dejure.org/2009,10084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer Personalserviceagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Lohns im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Lohns im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Da er damit die erworbene Forderung durch seine schon bestehende Schuld absichert, besteht Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen bereits bestehende Sicherheiten durch den Erwerb von bis dahin ungesicherten Forderungen ausgeschöpft werden, und so ein nicht gerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Insolvenzgläubigern erlangt wird (vgl. oben sowie Brandes in Münchener Kommentar zur InsO, § 96 Rn. 1, 28; BGH NJW 1972, 2084; BGH NJW 1975, 122).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Es besteht daher kein Anlass zu einer nachträglichen, einseitig die Beklagte begünstigenden Vertragsanpassung (vgl. auch BGHZ 74, 370; 101, 52; BGH NJW 2006, 899, 2771).
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch von der durch den Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund des AnfG entschiedenen Konstellation des Eigentumserwerbs durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 1115 f.; Bork, Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts, S. 55).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Es besteht daher kein Anlass zu einer nachträglichen, einseitig die Beklagte begünstigenden Vertragsanpassung (vgl. auch BGHZ 74, 370; 101, 52; BGH NJW 2006, 899, 2771).
  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71

    Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der

  • LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93
  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09

    Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer

    Anders als in dem ebenfalls dem Senat zur Entscheidung vorliegenden Parallelfall aus dem Bezirk Recklinghausen (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08) und als in den weiteren zur Akte gereichten Parallelfällen haben die Parteien es im vorliegenden Fall beim Vertragsschluss vom 22.4.2003 nicht bei den Regelungen gemäß Ziffern 9 und 10 des Mustervertrages zur Honorierung der Insolvenzschuldnerin belassen, nach deren Wortlaut der Anspruch auf Zahlung von Fallpauschalen bereits mit der Einstellung der Arbeitssuchenden entstand, ohne dass es auf die korrekte Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere die Entgeltzahlung, ankam (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08).

    Denn selbst dann, wenn aus dem Vertragszweck unter Berücksichtigung des PSA-Konzepts gemäß § 37 c SGB III aus den von der Beklagten vorgetragenen Erwägungen zu folgern wäre, dass ein Verstoß gegen die Entgeltzahlungspflicht der Insolvenzschuldnerin gegenüber ihren Arbeitnehmern auch im Verhältnis der Parteien nicht sanktionslos bleiben dürfte, läge ohne konkrete Regelung in den PSA-Verträgen eine analoge Anwendung von § 17 Nr. 1 3. Spiegelstrich der Verträge näher als die von der Beklagten begehrte Auslegung (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 8.5.2009 im Parallelverfahren 12 U 100/08).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Naumburg, Karlsruhe und München an, wonach die Beantragung des Insolvenzgeldes durch die Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin eine anfechtbare Rechtshandlung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.12.2008 zu 10 U 26/08; OLG Naumburg, Urteil v. 17.9.08 zu 5 U 72/08; OLG München, Urteil vom 19.3.2009 zu 14 U 556/08).

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