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   OLG Hamm, 08.05.2009 - I-12 U 12/09   

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OLG Hamm, 08.05.2009 - I-12 U 12/09 (https://dejure.org/2009,5357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 (https://dejure.org/2009,5357)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - I-12 U 12/09 (https://dejure.org/2009,5357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    SGB III § 37 c; ; SGB III § 37 c Abs. 2 S. 1; ; SGB III § ... 96 Abs. 1 Nr. 3; ; SGB III §§ 183 ff.; ; SGB III § 187; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 158 Abs. 2; ; BGB § 159; ; BGB § 188 Abs. 1; ; BGB § 193; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 305c; ; BGB § 320; ; BGB § 389; ; BGB § 611; ; ZPO § 139; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 96; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 133; ; KO § 55

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 103 Abs. 1
    Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Personal-Service-Agentur aus Verträgen mit der Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08

    Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Anders als in dem ebenfalls dem Senat zur Entscheidung vorliegenden Parallelfall aus dem Bezirk Recklinghausen (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08) und als in den weiteren zur Akte gereichten Parallelfällen haben die Parteien es im vorliegenden Fall beim Vertragsschluss vom 22.4.2003 nicht bei den Regelungen gemäß Ziffern 9 und 10 des Mustervertrages zur Honorierung der Insolvenzschuldnerin belassen, nach deren Wortlaut der Anspruch auf Zahlung von Fallpauschalen bereits mit der Einstellung der Arbeitssuchenden entstand, ohne dass es auf die korrekte Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere die Entgeltzahlung, ankam (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08).

    Denn selbst dann, wenn aus dem Vertragszweck unter Berücksichtigung des PSA-Konzepts gemäß § 37 c SGB III aus den von der Beklagten vorgetragenen Erwägungen zu folgern wäre, dass ein Verstoß gegen die Entgeltzahlungspflicht der Insolvenzschuldnerin gegenüber ihren Arbeitnehmern auch im Verhältnis der Parteien nicht sanktionslos bleiben dürfte, läge ohne konkrete Regelung in den PSA-Verträgen eine analoge Anwendung von § 17 Nr. 1 3. Spiegelstrich der Verträge näher als die von der Beklagten begehrte Auslegung (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 8.5.2009 im Parallelverfahren 12 U 100/08).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Oberlandesgerichte Naumburg, Karlsruhe und München an, wonach die Beantragung des Insolvenzgeldes durch die Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin eine anfechtbare Rechtshandlung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 8.5.2009 zu 12 U 100/08; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.12.2008 zu 10 U 26/08; OLG Naumburg, Urteil v. 17.9.08 zu 5 U 72/08; OLG München, Urteil vom 19.3.2009 zu 14 U 556/08).

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92

    Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Der Erwerb einer Sicherungsmöglichkeit in der Krise kann mithin keinen Bestand haben, wenn durch die Aufrechnungslage der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger ohne sachliche Rechtfertigung durchbrochen würde (vgl. BGH NJW 2005, 3285; BGH NJW 1994, 49; BGH ZIP 1986, 452; BGH ZIP 2001, 885).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 216/71

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Da er damit die erworbene Forderung durch seine schon bestehende Schuld absichert, besteht Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen bereits bestehende Sicherheiten durch den Erwerb von bis dahin ungesicherten Forderungen gleichsam aufgefüllt werden, und so ein nicht gerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Insolvenzgläubigern erlangt wird (vgl. oben sowie Brandes in Münchener Kommentar zur InsO, § 96 Rn. 1, 28; BGH NJW 1972, 2084; BGH NJW 1975, 122).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 81/73
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Da er damit die erworbene Forderung durch seine schon bestehende Schuld absichert, besteht Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen bereits bestehende Sicherheiten durch den Erwerb von bis dahin ungesicherten Forderungen gleichsam aufgefüllt werden, und so ein nicht gerechtfertigter Vorteil gegenüber anderen Insolvenzgläubigern erlangt wird (vgl. oben sowie Brandes in Münchener Kommentar zur InsO, § 96 Rn. 1, 28; BGH NJW 1972, 2084; BGH NJW 1975, 122).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts der verbliebenen Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    Denn selbst dann, wenn die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts der verbliebenen Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin im Verhältnis der Parteien des PSA-Vertrags eine Nebenpflichtverletzung darstellte, hätte ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGH NJW 2002, 2313; 2005, 884).
  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
    In dem Parallelfall, in dem nach der Überreichung und Unterzeichnung der "Hinweise" keine Bezugnahme in dem PSA-Vertrag mehr erfolgte, konnte daher ein entsprechender Vertragsinhalt nicht angenommen werden, da schon nach allgemeinen Grundsätzen aus einem Schweigen außerhalb der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle grundsätzlich keine Willenserklärung abgeleitet werden kann (vgl. Palandt-Ellenberger, 68. Auflage, Einführung vor § 116 Rn. 11 m.w.N.) und Anhaltspunkte für einen Fall, in dem sich eine Erklärungswirkung des Schweigens ausnahmsweise aus § 242 BGB ergibt, weil der Schweigende einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der ihn nach Treu und Glauben verpflichtete, seinen abweichenden Willen zu äußern (vgl. BGHZ 1, 353; BGH NJW 1975, 1358), nicht ersichtlich waren.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

  • LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07

    Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung

    Derartige Kenntnis genügt, denn der Gesetzgeber hat bewusst auf das Tatbestandsmerkmal einer unlauteren Absicht des Insolvenzgläubigers verzichtet (vgl OLG Hamm, Urteil vom 8.5.2009 - 12 U 12/09 - ZIP 2010, 296) .
  • OLG Brandenburg, 02.09.2009 - 4 U 15/09

    Insolvenzrechtliche Anfechtung eines Antrags auf Insolvenzgeld;

    Dies gilt auch, soweit teilweise in die PSA-Verträge, die die Insolvenzschuldnerin mit anderen als der hier beteiligten örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen hat, ausdrücklich auch der Passus aus dem Vergabeprotokoll vom 24.03.2003 oder ein ähnlich lautender, inhaltsgleicher Text aufgenommen wurde, wie sich dies - anders als noch dem der Senatsentscheidung vom 01.07.2009 (4 U 142/08) zugrunde liegenden Sachverhalt - nunmehr aus der vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 - (B. 490 ff. d.A.) ergibt.

    Die Antragstellung der Arbeitnehmer ist solch ein Realakt im Sinne einer willentlichen Handlung, die u.a. die rechtlichen Wirkungen des § 187 S. 1 SGB III auslöst und die Aufrechnungslage herbeiführt (so auch OLG Naumburg, Urteile vom 17.09.2008 - 5 U 72/08 - und - 5 U 90/08; OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2009 - I-5 U 200/08 - sowie Urteile vom 08.05.2009 - I-12 U 12/09 - und I-12 U 100/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.06.2009 - 9 U 124/08; OLG München, Urteil vom 19.03.2009 - 14 U 556/08; KG, Urteil vom 26.03.2009 - 22 U 152/08).

  • OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
    Anders als einem durch den Senat entschiedenen Parallelverfahren (vgl. Urteil vom 8.5.2009 zu 12 U 12/09) sind in Ziffer 2 des PSA-Vertrages die in den Verhandlungen überreichten "Hinweise an Bieter" nicht als weiterer Vertragsbestandteil aufgeführt.
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