Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5637
OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99 (https://dejure.org/1999,5637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1999 - 27 U 18/99 (https://dejure.org/1999,5637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 27 U 18/99 (https://dejure.org/1999,5637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschließung, Ausschließung in BGB-Gesellschaft, Ausschlussklauseln in Satzung, Besonderheiten in der Zwei-Personen-Gesellschaft, bloße Übernahmeerklärung, Satzungsgrundlage Ausschluss

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Gesellschafters bei unzutreffendem Gesellschaftsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 482
  • ZIP 1999, 1484
  • NZG 2000, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
    Die entsprechende Anwendung dieses Rechtsgedankens auf die zweigliedrige GbR ist anerkannten Rechts für den Fall, daß die Gesellschafter im Rahmen ihrer Privatautonomie eine Fortsetzung bei Ausscheiden eines Gesellschafters vereinbaren (vgl. BGHZ 32, 307 = NJW 1960, 1664; BGH NJW 1966, 827; Münchener Kommentar-Ulmer § 730, Rdn. 53, 54; Westermann in Erman, BGB, 9. Aufl., § 737 Rdn. 1 und 10); das gilt selbst dann, wenn von einer zuvor mehr als zweigliedrigen Gesellschaft nur zwei Gesellschafter übrig bleiben.

    Die Gestaltungsklage scheidet bei der GbR nur deshalb aus, weil einer dahingehenden etwaigen Vereinbarung der Gesellschafter der Numerus clausus der Gestaltungsrechte entgegensteht (Piehler, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 1, § 13, Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHZ 32, 307).

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 77/97

    Kausalität eines Ladungsmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
    Bedenkt man weiter, daß ein Gesellschafterbeschluß, der unter Ausschluß eines Mitgesellschafters ergeht, dann nicht unwirksam sein soll, wenn das Fehlen des Gesellschafters das Abstimmungsergebnis nicht beeinflußt haben kann (vgl. dazu etwa Palandt, BGB, 57. Aufl., Vorbemerkung zu § 9 Rdn. 16; BGH NJW 1987, 2580; NJW 1998, 684 zu den Folgen von Formfehlern bei der Einberufung), dann ist im vorliegenden Fall nicht einzusehen, warum der Kläger den Beklagten nicht durch einseitige Gestaltungserklärung hätte ausschließen dürfen, zumal ein anderes Ergebnis selbst bei einer Gesellschafterversammlung nicht zu erwarten gewesen wäre.
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
    Bedenkt man weiter, daß ein Gesellschafterbeschluß, der unter Ausschluß eines Mitgesellschafters ergeht, dann nicht unwirksam sein soll, wenn das Fehlen des Gesellschafters das Abstimmungsergebnis nicht beeinflußt haben kann (vgl. dazu etwa Palandt, BGB, 57. Aufl., Vorbemerkung zu § 9 Rdn. 16; BGH NJW 1987, 2580; NJW 1998, 684 zu den Folgen von Formfehlern bei der Einberufung), dann ist im vorliegenden Fall nicht einzusehen, warum der Kläger den Beklagten nicht durch einseitige Gestaltungserklärung hätte ausschließen dürfen, zumal ein anderes Ergebnis selbst bei einer Gesellschafterversammlung nicht zu erwarten gewesen wäre.
  • BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64

    Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 27 U 18/99
    Die entsprechende Anwendung dieses Rechtsgedankens auf die zweigliedrige GbR ist anerkannten Rechts für den Fall, daß die Gesellschafter im Rahmen ihrer Privatautonomie eine Fortsetzung bei Ausscheiden eines Gesellschafters vereinbaren (vgl. BGHZ 32, 307 = NJW 1960, 1664; BGH NJW 1966, 827; Münchener Kommentar-Ulmer § 730, Rdn. 53, 54; Westermann in Erman, BGB, 9. Aufl., § 737 Rdn. 1 und 10); das gilt selbst dann, wenn von einer zuvor mehr als zweigliedrigen Gesellschaft nur zwei Gesellschafter übrig bleiben.
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 5 U 79/13

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Bewilligungen bei Änderungen im

    Er muss dann keinen Beschluss mit sich selbst fassen (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 482; Bergmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 737 BGB Rz. 19).
  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 8 U 176/06

    Feststellungsinteresse der Klage eines Gesellschafters auf Fortbestehen seiner

    Diese Auffassung beruht darauf, dass bei zweigliedrigen Gesellschaften vertreten wird, es bestehe ein Übernahmerecht analog § 140 I 2 HGB, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Ausschließungsgrund (§ 737 S. 1 BGB) vorliegt und der Gesellschaftsvertrag eine Übernahmevereinbarung enthält (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 405 und Urt. v. 10.01.2007, 19 U 216/05, veröffentlicht in BeckRS 2007; OLG Hamm (27. Zivilsenat), NJW-RR 2000, 482; Palandt/Sprau § 737 BGB, Rn. 1).

    Es ist durch Erklärung gegenüber dem anderen Gesellschafter auszuüben, ein Gesellschafterbeschluss ist hierzu nicht erforderlich, auch wenn der Gesellschaftsvertrag das hier in § 18 I vorsieht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 482; Palandt/Sprau, § 737 BGB, Rn. 1; Münchener Kommentar / Ulmer, § 737 BGB, Rn. 6 und Fußnote 22).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2007 - 19 U 216/05

    Zweigliedrige GbR: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung hinsichtlich der

    Der Ausschluss erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Gesellschafter, eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses bedarf es hierzu bei zweigliedrigen Gesellschaften nicht (OLG Hamm NJW-RR 2000, Seite 482; Palandt/Sprau a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.05.2012 - 8 U 20/11

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Zwei-Mann- BGB -Gesellschaft

    Es genügt in einem solchen Fall eine entsprechende Gestaltungserklärung des verbleibenden Gesellschafters (OLG Hamm ZIP 1999, 1484).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 30 W 13/02

    Kostenentscheidung nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Verzicht

    Die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Parteien nach überwiegender Wahrscheinlichkeit genügt (BGH NJW-RR 2000, 482; Zöller/ Vollkommer ZPO 23. Aufl. 2002 § 91a Rn. 26a; Elzer NJW 2002, 2006, 2007).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht