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   OLG Hamm, 08.06.2017 - I-18 U 9/17   

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https://dejure.org/2017,22344
OLG Hamm, 08.06.2017 - I-18 U 9/17 (https://dejure.org/2017,22344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2017 - I-18 U 9/17 (https://dejure.org/2017,22344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - I-18 U 9/17 (https://dejure.org/2017,22344)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 535, 578, 305c Abs. 1
    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung pauschalierter Nebenkosten (hier: Instandhaltung/-setzung, Hausverwaltung)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überraschende Klausel im gewerblichen Mietvertrag

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Pauschalierung von Nebenkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In Anlage "versteckte" Nebenkostenpauschale ist unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Unwirksame Pauschalen für Verwaltung und Instandsetzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebenkostenpauschale als überraschende Klausel im gewerblichen Mietvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überraschende Klausel über pauschale Verwalter- und Instandhaltungskosten im gewerblichen Mietvertrag

  • karief.com (Kurzinformation)

    Eine Mischung aus konkret und pauschal abzurechnenden Nebenkosten kann bei Gewerberaummietverträgen unwirksam sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    In Anlage "versteckte" Nebenkostenpauschale ist unwirksam! (IMR 2017, 362)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Betreffen mehrere Klauseln denselben Regelungsgegenstand und führen sie solchermaßen zu einem den Vertragspartner des Verwenders unangemessenen Belastung, sind sie insgesamt unwirksam (Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl., § 535 Rn. 117; Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, a.a.O., § 307 Rn. 155; für Schönheitsreparaturklauseln z.B. BGH, Urt. vom 14.5.2003, Az. VIII ZR 308/02, NJW 2003, S. 2234).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Eine unbeschränkte Auferlegung der Erhaltungslast auch bezüglich der gemeinsam genutzten Flächen und Anlagen auf den Mieter stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (BGH, Urt. vom 6.4.2005, Az. XII ZR 158/01, NJW-RR 2006, S. 84).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Diesem Ergebnis steht weder die Regelung des § 306 Abs. 1 BGB noch die sog. salvatorische Klausel in § 21 Ziff. 3. des Mietvertrags entgegen, weil deren Berücksichtigung gegen das Verständlichkeitsgebot verstieße (z.B. BGH NJW 1993, S. 1061).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Das Leitbild des dispositiven Rechts dient als Vergleichsmaßstab; fehlt ein solches, ist im Zweifel auf den konkreten Vertragstyp abzuheben (Graf v. Westphalen NZM 2015, 112; BGH XII ZR 109/08 Rn. 17 zum Überraschungseffekt durch die Stellung einer Klausel, wenn der Vertragspartner sie - dort - nicht zu erwarten braucht).
  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Ob von einer "Überraschung" des Kunden auszugehen ist, entscheidet sich nach einem generellen Maßstab; danach sind in erster Linie die Erkenntnismöglichkeiten des für derartige Verträge typischerweise zu erwartenden Kundenkreises, wie sie sich aufgrund dessen Geschäftserfahrung und drucktechnischer Ausgestaltung der fraglichen AGB ergeben (z.B. BGH, Urt .  v. 26.7. 2012, Az. VII ZR 262/11, NJW-RR 2012, S. 1261; Ulmer/Brandner/Hensen/Schäfer, a.a.O., Rn. 22; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 7 Rn. 69).
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Diese Bestimmung wird den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 26.9.2012, Az. XII ZR 112/10, NJW 2013, 41, Rn. 20) nicht gerecht.
  • BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Solche Regelungen sind in Gewerberaummietverträgen unbedenklich (BGH, Urt. vom 5.2.2014 - Az. XII ZR 65/13 - NJW 2014, S. 1300).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11

    Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum:

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Soweit die Klägerin - zu Recht - darauf verweist, dass die Übertragung der "Kosten der Verwaltung" auf den gewerblichen Mieter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. Urt. vom 10.9.2014, Az. XII ZR 56/11, NZM 2014, S. 830) auch ohne eine Begrenzung der Höhe nach weder überraschend noch intransparent sei, ist dies für die Beurteilung des vorliegenden Vertrags letztlich nicht von Bedeutung.
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
    Wie der Bundesgerichtshof u.a. in seinem Urteil vom 25.2.2016 (Az. VII ZR 156/13, NJW 2016, S. 1575) dargelegt hat, verpflichtet das Transparenzgebot den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen, wozu nicht nur gehört, dass die einzelne Regelung für sich genommen klar formuliert ist; vielmehr muss die Regelung auch im Kontext mit den übrigen Regelungen des Klauselwerks verständlich sein.
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