Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.06.2017 - III-4 RBs 214/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20117
OLG Hamm, 08.06.2017 - III-4 RBs 214/17 (https://dejure.org/2017,20117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2017 - III-4 RBs 214/17 (https://dejure.org/2017,20117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - III-4 RBs 214/17 (https://dejure.org/2017,20117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • verkehrslexikon.de

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • IWW

    StVO § 23 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobilfunkgerät ohne SIM-Karte unterfällt § 23 Abs. 1a StVO

  • bussgeldsiegen.de

    Handyverbot der StVO erfasst auch Mobilfunktelefone ohne SIM-Karte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Handy; Mobilfunkgerät; SIM-Karte; Rechtsbeschwerde; Zulassung

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Mobilfunkgerät ohne SIM-Karte unterfällt § 23 Abs. 1a StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mobiltelefon und SIM-Karte: Auch ohne SIM-Karte ist ein Handy ein Handy

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 23 Abs. 1a StVO: Handy ohne SIM-Karte ist Handy

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zwei Ausreden weniger

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer - Mobiltelefon ohne SIM-Karte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefone im Straßenverkehr: Keine Funktion ist auch eine Funktion

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handynutzung beim Fahren auch bei nicht eingelegter SIM-Karte ordnungswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Jede Nutzung eines Handy während der Autofahrt stellt Ordnungswidrigkeit dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    StVO-Handyverbot erfasst auch Telefone ohne SIM-Karte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy ohne Sim-Karte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Mobiltelefons ohne eingelegte SIM während der Fahrt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • datev.de (Kurzinformation)

    Handyverbot der StVO erfasst auch Handys ohne SIM-Karte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benutzung eines Mobiltelefons ohne eingelegte SIM-Karte im Straßenverkehr ist verbotswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 289
  • NZV 2017, 443
  • MMR 2017, 699
  • K&R 2017, 738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 25/07

    Autotelefon, Nutzung; Begriff, Freisprechanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17
    Weiter ist auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.01.2007 (2 Ss OWi 25/07) zu verweisen.

    Es ist ebenfalls bereits obergerichtlich entschieden, dass es (verfassungs-)rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber mit § 23 Abs. 1a StVO nur einen (engen) Ausschnitt gefährdender - weil ablenkender - Tätigkeiten des Fahrzeugführers bußgeldbewehrt hat (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 23.01.2007 a.a.O.; OLG Jena a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17
    Dementsprechend kann es auch - anders als das Amtsgericht meint - keinen Unterschied machen, ob eine SIM-Karte (noch) gar nicht in das Mobiltelefon eingelegt ist oder ob diese noch durch weitere Bedienschritte aktiviert werden muss (für letztere Konstellation einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO bejahend: OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 f.).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17
    Entsprechendes hatte auch schon das OLG Jena mit Beschluss vom 31.05.2006 (1 Ss 82/06) entschieden.
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17
    Nicht nur im von der Staatsanwaltschaft selbst angeführten Beschluss des OLG Hamm vom 01.02.2012 (5 RBs 4/12) wird ausdrücklich ausgeführt, dass es auf die Frage, ob bei der Tatbegehung eine SIM-Karte in das Mobiltelefon eingelegt war, nicht ankomme, wenn eine Funktion des Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs genutzt werde.
  • OLG Oldenburg, 07.12.2015 - 2 Ss OWi 290/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halten eines Handys während der Fahrt zum Anschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RBs 214/17
    Dass diese Auffassung auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt wird, zeigt sich an der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 07.12.2015 (2 Ss OWi 290/15 = BeckRS 2016, 02115).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht