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   OLG Hamm, 08.07.2013 - I-5 U 111/12   

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https://dejure.org/2013,17983
OLG Hamm, 08.07.2013 - I-5 U 111/12 (https://dejure.org/2013,17983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2013 - I-5 U 111/12 (https://dejure.org/2013,17983)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - I-5 U 111/12 (https://dejure.org/2013,17983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes und Schadensersatz bei nicht rechtmäßiger Veräußerung des Pfandes.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes und Schadensersatz bei nicht rechtmäßiger Veräußerung des Pfandes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1204 ff BGB
    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes und Schadensersatz bei nicht rechtmäßiger Veräußerung des Pfandes.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforschungspflichten des Pfandrechtserwerbers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 277
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71

    Abschluss eines Kauf-Mietvertrages über zwei neue Magirus Kipper und einen neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2013 - 5 U 111/12
    Dies bedürfe einer Gesamtwürdigung der Umstände, unter denen die Sache an den Abnehmer veräußert wird (vgl. Urteil des BGH v. 04.10.1972, Az.: VIII ZR 66/71, BeckRS 1972, 31126711).
  • LG Dortmund, 20.06.2012 - 5 O 506/09

    Schadensersatz wegen bösgläubigen Erwerbs von Schmuckgegenständen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2013 - 5 U 111/12
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 20.06.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Az.: 5 O 506/09 den Beklagten zu verurteilen, 74.615,42 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 42.730,00 EUR seit dem 08.05.2006 sowie aus einem Betrag von 32.885,42 EUR seit Zustellung der Klageerweiterung zu zahlen.
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 235/80

    Pfandrecht - Beweislast - Pfandkreditanstalt - Gutgläubiger Erwerb

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2013 - 5 U 111/12
    Behauptet der den Erwerb bestreitende Eigentümer, dass grobe Fahrlässigkeit infolge der Nichtbeachtung einer Erkundigungsobliegenheit vorliegt, so hat er die tatsächlichen Umstände zu beweisen, aus denen sich die Verpflichtung des Erwerbers zu Nachforschungen ergibt (vgl. Urteil des BGH v. 05.10.1981, Az.: VIII ZR 235/80, NJW 1982, 38; Wiegand in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2011, § 932, Rn. 103 ff.).
  • LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16

    Abgasskandal: VW verurteilt

    Hierfür genügt nach Ansicht des BGH, dass die Leistung des anderen Vertragsteils, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 2005, 611, 612; BGH NJW 2005, 1579, 1580; BGH VersR 2012, 1237, Rn. 64; BGH NJW-RR 2014, 277, Rn. 18).

    Der Schaden besteht dann in dem durch das Fehlverhalten bewirkten Eingriff in das Recht, über die Verwendung des eigenen Vermögens selbst zu bestimmen, und ist durch Rückgängigmachung der ungewollt eingegangenen Verpflichtung zu begleichen (BGH NJW 2010, 2506, 2507; BGH NJW-RR 2005, 611, 612; BGH NJW-RR 2014, 277 Rn. 20).

  • LG Stuttgart, 18.01.2019 - 23 O 166/18

    Gutgläubiger Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzungen grober

    Wer den Eigentumserwerb bestreitet, hier die Beklagte, muss das Nichteigentum des Veräußerers und tatsächliche Umstände für die Bösgläubigkeit (z.B. das Bestehen einer besonderen Nachforschungspflicht) des Erwerbers, hier des Klägers, beweisen (OLG Hamm, NJW-RR 2014, 277, BGH NJW 1982, 38).
  • LG Ingolstadt, 10.11.2020 - 81 O 571/19

    Diesel-Abgasskandal - Anspruch des Käufers gegen den Hersteller gem. § 826 BGB

    Hierfür genügt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Leistung des anderen Vertragspartners, obwohl objektiv werthaltig, für die Zwecke des geschädigten Kontrahenten nicht vollumfänglich brauchbar ist (BGH NJW-RR 2005, 611; BGH NJW 2005, 1579; VersR 2012, 1237; NJW-RR 2014, 277).
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