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   OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19   

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https://dejure.org/2020,19649
OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19 (https://dejure.org/2020,19649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2020 - 12 U 74/19 (https://dejure.org/2020,19649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 12 U 74/19 (https://dejure.org/2020,19649)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ab wann verjährt der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn eines Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 1 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ab wann verjährt der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich? (IBR 2020, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Arnsberg, 10.11.2016 - 1 O 258/15
    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass die Versicherungsnehmerin der Klägerin durch Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 10.11.2016, Aktenzeichen: I-1 O 258/15, verurteilt worden ist, an die Stadt P 127.651,07 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2015 zu zahlen, und die Klägerin eine entsprechende Zahlung an die Stadt P geleistet hat.

    Die Mangelhaftigkeit ihres Werkes steht indes zu Lasten der Beklagten aufgrund der Interventionswirkung der Streitverkündungen im selbständigen Beweisverfahren I-1 OH 12/13 und des Rechtsstreits I-1 O 258/15 - jeweils vor dem Landgericht Arnsberg - fest.

    Das Landgericht Arnsberg hat die Versicherungsnehmerin der Klägerin in dem Rechtsstreit I-1 O 258/15 wegen sich am Gebäude realisiert habender Planungsfehler zu Schadensersatz gemäß §§ 633, 634 Nr. 4, §§ 281, 280 BGB verurteilt.

    Vorliegend steht nach den Feststellungen im Rechtsstreit I-1 O 258/15 und den Beweiserhebungen im selbständigen Beweisverfahren fest, dass sowohl Planungsfehler der Versicherungsnehmerin der Klägerin als auch Ausführungsfehler der Beklagten vorliegen, die der gesamtschuldnerischen Haftung der Parteien zugrunde liegen.

    Etwas anderes könnte sich allein im Hinblick auf das Gefälle ergeben, welches bereits 2008 gerügt worden ist und welches auch Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens I-1 OH 12/13 und des Rechtsstreits I-1 O 258/15 gewesen ist.

    Insoweit hat das Landgericht im Rechtsstreit I-1 O 258/15 indes nicht einmal eine Pflichtverletzung der Versicherungsnehmerin der Klägerin festgestellt.

    Es war aber sowohl im selbständigen Beweisverfahren I-1 OH 12/13 als auch im Rechtsstreits I-1 O 258/15 streitig, ob sich das tatsächlich erstellte Gefälle als mangelhaft darstellt.

    Bereits vor Auslaufen der Hemmungswirkung der Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren war erneut Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB durch die Zustellung einer Streitverkündungsschrift an die Beklagte im Rechtsstreit I-1 O 258/15 Landgericht Arnsberg am 08.01.2016 eingetreten, die wegen der demnächst erfolgten Zustellung auf die Einreichung am 28.12.2015 zurückwirkt.

  • OLG Koblenz, 16.01.2008 - 1 U 1753/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauhandwerker bei teilweiser

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2008, Aktenzeichen: 1 U 1753/05, Rn. 27 ff.; zitiert nach juris.de).

    (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2008, Aktenzeichen: 1 U 1753/05, Rn. 40 ff., mit weiteren Nachweisen; zitiert nach juris.de).

    (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2008, Aktenzeichen: 1 U 1753/05, Rn. 47, mit weiteren Nachweise, zitiert nach juris.de; Heinemeyer in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, § 426 Rn. 23).

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, setzt voraus, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässige Unkenntnis von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenigen, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen (vgl. BGH, NJW 2010, S. 60 ff. Rn. 21).

    (vgl. BGH, NJW 2010, S. 60 ff. Rn. 12 f.; Heinemeyer in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, § 426 Rn. 26).

    (vgl. BGH, NJW 2010, S. 60 ff. Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 1 U 52/03

    Architektenhaftung: Pflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2004, S. 1329 ff. Rn. 17 ff.; OLG Stuttgart, IBR 2016, S. 464 ff. Rn. 41 f.; jeweils zitiert nach juris.de).

    (vgl. BGH, NJW 2009, S. 582 ff. Rn. 36 ff.; OLG Frankfurt am Main, BauR 2004, S. 1329 ff. Rn. 17 ff.; zitiert nach juris.de).

  • OLG Frankfurt, 25.05.2012 - 13 U 146/10

    Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs nach § 426 I BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25.05.2012 - 13 U 146/10 - werde verwiesen.

    Es liegen auch - anders als in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall (Beschluss vom 25.02.2012, Aktenzeichen: 13 U 146/10) - keine besonderen Umstände vor, nach denen eine mangelhafte Überwachung durch die Versicherungsnehmerin bereits als grob fahrlässig zu bewerten wäre.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Schuldner, hier also die Beklagte (vgl. BGH, NJW 2010, S. 3292 ff. Rn. 25, zitiert nach juris.de).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    Das bedeutet, dass der Versicherer nur insoweit in die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers einrückt, als er Versicherungsleistungen tatsächlich erbracht hat (vgl. BGH, NJW-RR 1989, S. 918, 920).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    (vgl. BGH, NJW 2009, S. 582 ff. Rn. 36 ff.; OLG Frankfurt am Main, BauR 2004, S. 1329 ff. Rn. 17 ff.; zitiert nach juris.de).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 10 U 223/18

    Architekten- und Bauunternehmerhaftung: Auswirkungen einer Verletzung der Pflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2019, S. 2621 ff. Rn. 51, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris.de).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2020 - 12 U 74/19
    (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 1563 f., Rn. 19 f.).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • OLG Bremen, 29.09.2005 - 5 U 9/05

    Grundsätze eines Anspruchs aus postiver Vertragsverletzung; Wirksamkeit der

  • LG Arnsberg, 02.05.2019 - 4 O 451/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2021 - 1 L 87/20

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Soldaten nach § 56 Abs. 4 SG

    Ist indes ein bestimmter Erfolg durch mehrere gleichzeitig wirkende Umstände herbeigeführt worden, von denen jeder ihn auch allein verursacht hätte, so hat ihn jeder dieser Umstände im Rechtssinne verursacht, obwohl keiner von ihnen als "conditio sine qua non" qualifiziert werden kann (sogenannte konkurrierende Kausalität oder Doppelkausalität; vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. März 1988 - IX ZR 43/87 -, juris Rn. 34, und vom 7. Mai 2004 - V ZR 77/03 -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 2020 - I-12 U 74/19 -, juris Rn. 104).
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