Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2295
OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2006 - 19 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2006 - 19 U 2/06 (https://dejure.org/2006,2295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Energiepreise, Billigkeitskontrolle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 315 BGB, 30 AVBEltV
    Energiepreise, Billigkeitskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Energieversorgers auf Zahlung des Kaufpreises für Lieferungen von Strom und Gas; Fehlende Fälligkeit einer Stromrechnung wegen Verletzung der formalen Abrechnungsgrundsätze; Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Stromrechnung; Erforderlichkeit der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 852
  • MDR 2007, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89

    Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
    § 30 Nr. 1 AVB bestimmt in seiner Auslegung durch die ständige Rechtsprechung, dass eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit nur gegeben ist, wenn die Rechnung auf den ersten Blick Fehler erkennen lässt, d.h. objektiv kein vernünftiger Zweifel über die Fehlerhaftigkeit möglich ist (BGH NJW-RR 1990, 689 (690); OLG Hamm WuM 1991, 431 (432).
  • LG Bremen, 24.05.2006 - 8 O 1065/05

    Feststellung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit einer Erhöhung des Arbeitspreises

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
    Wie im Fall des LG Bremen (Teil-Urteil v. 24.5.2006, 8 O 1065/05) sowie dem dort (S. 7) in Bezug genommenen Berufungsurteil des LG Heilbronn v. 19.1.2006 handelt es sich um grundlegend andere Ausgangslagen.
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
    Diesem Einwand steht zwar nicht § 30 der AVB entgegen (BGH NJW 2006, 1667 (1670 f.); 2003, 3131 (3132).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
    Diesem Einwand steht zwar nicht § 30 der AVB entgegen (BGH NJW 2006, 1667 (1670 f.); 2003, 3131 (3132).
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 47/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anzuwendendes Recht auf eine nach der Gesetzesänderung

    Zur Erfüllung dieses Zwecks kommt neben der Namensunterschrift ein Zusatz wie "diese Erklärung ist nicht unterschrieben", ein Faksimile, eine eingescannte Unterschrift, eine Datierung oder Grußformel in Betracht (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852; juris-PK-BGB/Junker, aaO, § 126b Rn. 31, 32; MünchKomm-BGB/Einsele, aaO, § 126b Rn. 6; Bamberger/Roth/Wendtland, aaO).
  • OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08

    Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung;

    Allerdings ist in Vertragsverhältnissen mit Tarifkunden eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen, wenn die auf bekannt gegebene Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen werden und der Kunde weiter Gas bezogen hat,ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502, OLG Hamm MDR 2007, 452).
  • OLG Köln, 28.10.2011 - 11 U 174/11

    Begriff des offensichtlichen Fehlers der Rechnung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

    Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn die Rechnung auf den ersten Blick Fehler erkennen lässt (BGH NJW-RR 1990, 689, 690 = ZMR 1990, 97; OLG Hamm NJW-RR 2007, 852 = RdE 2007, 132 = MDR 2007, 452).
  • LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 23/10

    Feststellungsklage hinsichtlich des Anspruchs auf eine Erhöhung der monatlichen

    Eine Unterschrift - und sei es in maschineller Form - ist nicht erforderlich (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852 ; Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Aufl. 2010, § 126b Rn. 4).
  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Androhung und

    Die Rechnung muss auf dem ersten Blick Fehler erkennen lassen; es darf objektiv kein vernünftiger Zweifel über den Fehler vorhanden sein (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2007, Seite 852 ff.).
  • LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 21/10

    Gebäudebezogene Abrechnung der Betriebskosten ist nicht geschuldet;

    Eine Unterschrift - und sei es in maschineller Form - ist nicht erforderlich (OLG Hamm NJW-RR 2007, 852 ; Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Aufl. 2010, § 126b Tz. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine

    Zwar kann beanstandungslos und vorbehaltlos über einen längeren Zeitraum geleisteten Zahlungen aus der Empfängersicht die Bedeutung einer Einverständniserklärung mit einer Preiserhöhung zukommen (vgl. BGH NZM 2005, 736 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 38, 40; OLG Hamm, MDR 2007, 452, 453).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2007 - 22 U 46/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in AGB - Konkludentes Einverständnis mit

    Eine solche Einigung kann auch konkludent erfolgen, indem der Kunde die ihm vom Energieversorger mitgeteilten (erhöhten) Preise zugrundelegt und auf dieser Basis Zahlungen leistet, womit er aus maßgeblicher Empfängersicht sein Einverständnis kundgibt (vgl. OLG Hamm, 19. ZS, Urt. v. 8.8.2006, 19 U 2/06, zitiert nach juris Leitsatz 2, sowie Rdnr. 24; abgedruckt auch in MDR 2007, 452, 453 sowie BGH NJW 2006, 1667, 1670, li. Sp. unten).
  • AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09

    Rückzahlung erfolgter Zahlungen für den Bezug von Gas kann wegen unwirksamer

    Der Bundesgerichtshof hat für Tarifkunden ausgesprochen, dass eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen ist, wenn der Kunde die auf bekannt gegebene Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen und weiterhin Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502; vgl. auch OLG Hamm MDR 2007, 452).
  • LG Bonn, 29.04.2010 - 7 O 20/10

    Anspruch eines Gas-Sondervertragskunden auf Rückzahlung von Zuvielzahlungen für

    In Vertragsverhältnissen mit Tarifkunden ist eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen, wenn die auf bekannt gegebenen Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen werden und der Kunde weiter Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502, OLG I MDR 2007, 452).
  • AG Esslingen, 14.05.2008 - 1 C 1906/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht