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   OLG Hamm, 08.08.2011 - I-5 U 41/11   

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https://dejure.org/2011,15948
OLG Hamm, 08.08.2011 - I-5 U 41/11 (https://dejure.org/2011,15948)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2011 - I-5 U 41/11 (https://dejure.org/2011,15948)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2011 - I-5 U 41/11 (https://dejure.org/2011,15948)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte Vollmacht in Ausgestaltung und Umfang den gegenüber Geschäftsbesorgern/Treuhändern erteilten Vollmachten entspricht, die nach der seit dem Jahr 2000 ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gem. § 134 BGB nichtig sind, weil die eingeräumte Befugnis, ein ganzes Bündel von Verträgen abzuschließen, eine gewichtige rechtsbesorgende Tätigkeit darstelle, die über das hinausgehe, was bei Geschäftsbesorgungen wirtschaftlicher Art üblich sei und gewöhnlich nicht als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden werde (vgl. nur Urt. v. 28.09.2000 - IX ZR 279/99 - NJW 2001, 70; Urt. v. 25.03.2003 - XI ZR 227/02 - NJW 2003, 2091).

    Auch wenn der Gestaltungsspielraum des Geschäftsbesorgers grundsätzlich für die Frage nach einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz nicht allein ausschlaggebend ist, wird ein besonderer Beratungsbedarf gerade auch dann angenommen, wenn die Bedingungen des abzuschließenden Kaufvertrages nicht von vornherein feststehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2000 - IX ZR 279/99 - NJW 2001, 70, 71).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Zwar muss sie nicht auf Erteilung der Genehmigung gerichtet, sondern kann ergebnisoffen formuliert sein (BGH, Urt. v. 14.07.2000 - V ZR 320/98 - NJW 2000, 3128, 3129), dennoch muss sie die klare und deutliche Aufforderung enthalten, sich zur Genehmigung des Vertrags zu äußern (Münchener Kommentar/ Schramm , 2006, § 177 BGB Rn. 19).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Insoweit kann sich lediglich die nachrangige Frage stellen, ob sich der Kläger bei umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, auch der hier bestehenden Möglichkeit der Genehmigung gem. § 177 Abs. 1 BGB, gem. § 242 BGB auf die Nichtigkeit berufen kann (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2004 - II ZR 393/02 - NJW 2004, 2736, 2738).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 78/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung; Geltendmachung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Vertretungsmacht kann auch nicht aus den §§ 171, 172 BGB hergeleitet werden, da diese in dem hier vorliegenden Zweipersonenverhältnis nicht anwendbar sind (BGH, Urt. v. 17.06.2005 - V ZR 78/04 - NJW 2005, 2983, 2985).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    In dieser besonderen Fallkonstellation sieht der Senat kein solch besonderes Schutzbedürfnis der Anleger vor unsachgemäßer Beratung und Vertretung, dessen Erreichung die Nichtigkeit der grundsätzlich abstrakten und wertneutralen Vollmacht begründen könnte (zum Begründungsansatz der Nichtigkeit der Vollmacht vgl. BGH, Urt. v. 18.03.2003 - XI ZR 188/02 - NJW 2003, 2088, 2089).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) ist sowohl der Geschäftsbesorgungsvertrag als auch die hierin erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gem. § 134 BGB schwebend unwirksam (BGH, WM 2005, 72 ff.).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Durch den eingeschlagenen Weg des § 177 Abs. 2 BGB und das Festhalten an diesem unterscheidet sich der vorliegende Fall von der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.11.1987 (II ZR 92/87 - NJW 1988, 1199, 1200) entschiedenen Konstellation, auf das allein sich die Kommentarliteratur (Palandt/ Ellenberger , 2011, § 178 BGB Rn. 1; Münchener Kommentar/ Schramm , 2006, § 178 BGB Rn. 8; beck'scher Online-Kommentar/ Valenthin , Stand 01.03.2011, § 178 BGB Rn. 2) stützt, wenn sie in der Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs einen Widerruf sehen will.
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den Rechtsschein einer vorgelegten Vollmacht berufen kann, wenn er selbst unerlaubte Rechtsberatung betreibt (BGH, Urt. v. 08.10.2004 - V ZR 18/04 - NJW 2005, 820, 823; Urt. v. 26.02.2008 - XI ZR 74/06 - NJW 2008, 1585, 1587).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Verkäufer nicht auf den Rechtsschein einer vorgelegten Vollmacht berufen kann, wenn er selbst unerlaubte Rechtsberatung betreibt (BGH, Urt. v. 08.10.2004 - V ZR 18/04 - NJW 2005, 820, 823; Urt. v. 26.02.2008 - XI ZR 74/06 - NJW 2008, 1585, 1587).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 41/11
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags erteilte Vollmacht in Ausgestaltung und Umfang den gegenüber Geschäftsbesorgern/Treuhändern erteilten Vollmachten entspricht, die nach der seit dem Jahr 2000 ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gem. § 134 BGB nichtig sind, weil die eingeräumte Befugnis, ein ganzes Bündel von Verträgen abzuschließen, eine gewichtige rechtsbesorgende Tätigkeit darstelle, die über das hinausgehe, was bei Geschäftsbesorgungen wirtschaftlicher Art üblich sei und gewöhnlich nicht als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden werde (vgl. nur Urt. v. 28.09.2000 - IX ZR 279/99 - NJW 2001, 70; Urt. v. 25.03.2003 - XI ZR 227/02 - NJW 2003, 2091).
  • OLG Hamm, 08.08.2011 - 5 U 46/11

    Anforderungen an die Aufforderung zur Genehmigung i.S. von § 177 Abs. 2 BGB

    Anders als im Parallelverfahren 5 U 41/11 wird nicht einmal die Rechtsauffassung vertreten, dass im Schreiben mit der Aufforderung zur Bewilligung der Grundbuchberichtigung ein stillschweigender Widerruf gem. § 178 BGB zu sehen sei.
  • OLG Hamm, 22.02.2024 - 22 U 29/23

    BeA, Zugang einer Nachricht, Möglichkeit der Kenntnisnahme

    Die Aufforderung muss allerdings inhaltlich klar und deutlich sein; dazu gehört, dass der Empfänger ohne weiteres erkennen kann, auf welchen Vertrag sich die Genehmigung bezieht (OLG Hamm, Urteil vom 08. August 2011 - 5 U 41/11 - BeckRS 2011, 25703).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Die Genehmigung und ebenso die Erklärung der Genehmigungsverweigerung können deshalb noch nach langer Zeit erfolgen (so OLG Hamm BeckRS 2011, 25703 Rn. 28 für eine Zeit von 15 Jahren und OLG Stuttgart, NJW 1954, 36 für eine Zeit von 30 Jahren).
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