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   OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90   

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https://dejure.org/1990,2335
OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90 (https://dejure.org/1990,2335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.1990 - 15 W 194/90 (https://dejure.org/1990,2335)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - 15 W 194/90 (https://dejure.org/1990,2335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung ; Veräußerung eines Nachlaßgrundstückes; Zahlung einer Kaufpreisrente; Vorerbe; Festlegung von Rentenzahlungen auf eine Mindestdauer; Versterben vor Ablauf der Zahlungsdauer; Übergang auf Nacherben

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 113
  • Rpfleger 1991, 59
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90
    Die Verfügung ist dem Nacherben gegenüber auch schon dann unwirksam, wenn sie nur teilweise unentgeltlich war (BayObLG, Rpfleger 1988, 525).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18

    Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben

    Insofern ist ein Nacherbenvermerk nur dann zu löschen, wenn der Nacherbe auf diesen verzichtet oder dessen Löschung bewilligt, oder wenn er einer Verfügung des Vorerben zustimmt, oder wenn nachgewiesen oder offenkundig ist, dass der Nacherbenvermerk von Anfang an unwirksam war oder nachträglich gegenstandslos geworden ist (Senat, Beschluss vom 15.08.2011, Az. 20 W 356/11, juris Rz. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.1990, Az. 15 W 194/90, juris Rz. 27).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des

    Ein Nacherbenvermerk könne nämlich nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe die Löschung bewilligt habe oder die Unrichtigkeit des Grundbuches nachgewiesen sei, §§ 18, 22 Abs. 1 GBO [OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.1990, FamRZ 1991, 113].

    Dem befreiten Vorerben ist es nämlich nicht versagt, einen Nachlassgegenstand gegen eine Leibrente, die unter Berücksichtigung der normalen statistischen Lebenserwartung dem Wert des Verfügungsgegenstands entspricht, zu veräußern (BGH NJW 1977, 1631; OLG Hamm FamRZ 1991, 113, 115; Bamberger/Roth/Litzenburger a.a.O. Rdz.17; MK-BGB/Grunsky Rn 23; Soergel/Harder Rdz. 18).

    Die Kammer nimmt dies an, wobei sie sich allerdings zu Unrecht auf die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1991, 113) beruft.

  • OLG Hamm, 02.08.2010 - 15 W 265/10

    Bewilligung der Löschung eines aufschiebend bedingt bewilligten Nießbrauchs;

    Als Gesetzesverletzung reicht eine objektive Verletzung aus; weitere subjektive Elemente wie etwa Verschulden sind nicht erforderlich (Senat Rpfleger 1991, 59, 60; 1980, 229; 1960, 405; vgl. ferner jeweils m. w. N.: Meincke in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 53, Rdnr. 57 f., 62; Demharter, GBO, 27. Aufl., § 53, Rdnr. 20 f.).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04

    Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben nur dann angenommen werden darf, wenn er die Unzulänglichkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses hätte erkennen müssen (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 525 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 107, 108; Senat OLGZ 1991, 137, 140; FGPrax 1995, 14, 16).

    2 Z 33/89">NJW-RR 1989, 910; Senat OLGZ 1991, 137, 141; FGPrax 1995, 14, 17; NJW-RR 1996, 1230, 1232).

  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

    Ein Nacherbenvermerk kann nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe sowie die testamentarisch bestimmten Ersatznacherben (vgl. dazu KEHE/Eickmann aaO., § 51 GBO Rdn. 28 m.w.N.) die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (§§ 19, 22 Abs. 1 GBO , Senat OLGZ 1991, 137, 139 f.).

    Nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (Senat OLGZ 1991, 137, 141; RPfleger 1971, 147, 148; BayObLG, RPfleger 1988, 525, 526, OLG Frankfurt, RPfleger 1980, 107, 108; Soergel/Harder aaO., § 2113 Rdn. 17; MünchKomm/Grunsky, 2. Aufl., § 2113 Rdn. 22), kommt es für die Erkennbarkeit nicht auf die persönlichen Fähigkeiten des jeweiligen Vorerben an.

    Es ist den Tatsacheninstanzen auch im Verfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen (Senat OLGZ 1991, 137, 141; KEHE, § 22 Rdnr. 84).

  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 15 W 364/18

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Ein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) kann nur dann gelöscht werden, wenn entweder der eingetragene Nacherbe die Löschung bewilligt oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs in der Form des § 29 GBO nachgewiesen ist (§§ 19, 22 Abs. 1 GBO, Senat OLGZ 1991, 137 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2017 - 20 W 289/16

    Voraussetzungen für Rangrücktritt einer Grundschuld

    Weitere Voraussetzung für die Eintragung des Amtswiderspruchs ist, dass die Eintragung das Grundbuch im Sinne des § 894 BGB unrichtig gemacht hat, wobei die Unrichtigkeit im Zeitpunkt der Eintragung des Widerspruchs noch bestehen muss und eine Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit des Grundbuchs ausreicht (OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 [OLG Hamm 08.10.1990 - 15 W 194/90] ; OLG Jena Rpfleger 2001, 298 [OLG Jena 05.03.2001 - 6 W 88/01] ; BayObLG Rpfleger 1987, 101; Demharter, aaO, § 53 Rz. 25-28).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    Unentgeltlichkeit liegt dann vor, wenn der Verminderung des Nachlasses eine entsprechende Gegenleistung nicht gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker die Unzulänglichkeit der Gegenleistung kennt oder hätte kennen müssen (BGH NJW 1963, 1613/1614; 1991, 842; BayObLG Rpfleger 1988, 525; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

    Der Nachweis ist zwar nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen, da er, worauf die Rechtsprechung hinweist, in der Regel nicht in dieser Form geführt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

  • OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 72/11

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Grundstücks aus der Nacherbfolge;

    c) Für den Nachweis negativer Umstände, der in der Form des § 29 Abs. 1 GBO regelmäßig schwierig zu erbringen ist (siehe BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59; BayObLG DNotZ 1996, 20), lässt die Rechtsprechung in bestimmten Fallgruppen Beweiserleichterungen zu.
  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines

    Hingegen ist es den Tatsacheninstanzen auch im Verfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen (Senat OLGZ 1991, 137, 141; FGPrax 1995, 14, 17; KEHE, § 22 Rdnr. 84).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den

  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92

    Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen

  • OLG Naumburg, 03.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 20 W 179/18

    Grundbuch: Zwischenverfügung nur, wenn Eintragungshindernis rückwirkend auf

  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 12 Wx 12/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Erkenntnissen hinsichtlich der Unrichtigkeit des

  • OLG Hamm, 29.03.1999 - 15 W 39/99

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung eines neuen Eigentümers

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