Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 U 7/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Beschwerde über Mitbewerber bei Amazon
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nutzung des Amazon Infringement Verfahrens für Beschwerde ist nicht unlauter
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß wenn Unternehmen tatsächlich vorliegenden Rechtsverstoß eines Mitbewerbers bei Online-Handelsplattform meldet
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Rechtsverstöße von Mitbewerbern an Amazon melden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zur Meldung eines Verstoßes direkt beim Plattformbetreiber
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Meldung eines Verstoßes des Mitbewerbers ist kein Anschwärzen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Meldung eines Verstoßes an Amazon durch Mitbewerber ist kein wettbewerbswidriges Anschwärzen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 27.11.2019 - 13 O 109/19
- OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 U 7/20
Papierfundstellen
- GRUR 2021, 1094
- MMR 2021, 577
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 01.12.2015 - 4 W 97/14
Streitwert der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2020 - 4 U 7/20
Bei negativen Feststellungsklagen ist der Streitwert mit dem vollen Wert der entsprechenden umgekehrten Leistungsklage gleichzusetzen, weil ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Prozessgegners entgegensteht (Senat, Beschluss vom 01.12.2015 - 4 W 97/14 -, juris, Rdnr. 7 m.w.N.).
- OLG Hamm, 30.03.2023 - 4 U 130/21
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Werbung für ein fremdes …
Einem auf Verzinsung des verauslagten Gerichtskostenvorschusses für den Zeitraum von der Einzahlung des Vorschusses bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags gerichteten und mangels Bezifferbarkeit als Feststellungsantrag auszulegenden Klageantrag fehlt unter dem Gesichtspunkt des "Vorrangs der Leistungsklage" das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Fortführung von Senatsurteil vom 08.10.2020 - 4 U 7/20, GRUR 2021, 1094).Eine solche Feststellung ist auch nicht zur Sicherung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin geeignet, da die Klägerin aufgrund eines bloßen Feststellungsurteils keine Sicherungsvollstreckung betreiben könnte (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2020 - 4 U 7/20, GRUR 2021, 1094, Rn. 66 f., zit. nach juris).