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   OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01   

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OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01 (https://dejure.org/2001,1892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2001 - 27 U 42/01 (https://dejure.org/2001,1892)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2001 - 27 U 42/01 (https://dejure.org/2001,1892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StGB § 264 a; ; StGB § ... 263; ; HGB § 128; ; BGB § 195; ; BGB § 249; ; BGB § 282; ; BGB § 179; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 540; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Vermittlers einer treuhänderischen Kommanditbeteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Der Anlagevermittler, der im Interesse des Initiators den Vertrieb einer bestimmten Emission übernommen hat, ist dem Anleger grundsätzlich nicht zu einer individuellen Beratung, sehr wohl aber zu einer richtigen und vollständigen Auskunftserteilung verpflichtet (BGH in NJW 1986, 123; 1981, 374; BGHZ 80, 80; 74, 103; OLG Karlsruhe in OLGR 1999, 91; Heymann in NJW 1999, 1579; Assmann, a.a.O., § 5, Rn. 22).

    Er haftet dem Interessenten aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss, wenn er ihm die für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen nicht sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig erteilt, damit der Anleger in die Lage versetzt ist, das Anlagerisiko objektiv zu beurteilen (BGH in WM 1990, 1658; 1990, 145; BGHZ 74, 103; Assmann, a.a.O., Rn. 104 f.).

    Er muss sich insbesondere selber genau über das Anlagekonzept sowie von der Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit des Prospekts informieren (BGH in WM 1993, 1238; 1987, 495; Heymann in NJW 1999, 1579) und sich die dafür erforderlichen Angaben oder Unterlagen über eine Anlage selbst beschaffen oder von einer Vertriebstätigkeit Abstand nehmen (BGHZ 74, 103).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, die nicht an persönliches, sondern an typisiertes Vertrauen anknüpft (vgl. BGH in NJW 2001, 437; 1992, 228; Assmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl., S. 249 f.), in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils verjähren (BGH in NJW 1985, 380; 1984, 2523).

    Dabei kann offen bleiben, ob sich ein solcher Schaden nicht schon daraus ergibt, dass dem Kläger gegen seinen Willen eine Anlage aufgedrängt worden ist, die nicht seinen persönlichen Wert- und Risikovorstellungen entspricht (BGH in NJW 1992, 228).

    Soweit der Kläger die Haftung der Beklagten allein daraus herleiten will, dass sie als hinter dem Projekt stehende Person typischerweise Mitverantwortung trage und durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, steht die sog. Prospekthaftung im engeren Sinne, der die Prospektherausgeber und -verantwortlichen sowie die hinter diesen stehenden Personen unterliegen (BGH in NJW 1993, 2865; WM 1992, 901; 1991, 2092), zur Diskussion.

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Die kurze Verjährung erfasst allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht parallel bestehende Ansprüche aus pVV oder aus c.i.c. wegen Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens im Zusammenhang mit Verträgen über eine Anlagevermittlung oder aus Treuhandverträgen, und zwar auch dann nicht, wenn ein Prospekt Grundlage der Information des Anlegers gewesen ist (BGH in NJW 1995, 130; 1987, 2677; OLG Karlsruhe in OLGR 1999, 92; Kiethe in BB 1999, 2257; Schmidt/Weidert in DB 1998, 2312); diese verjähren vielmehr regelmäßig gemäß § 195 BGB erst nach dreißig Jahren.

    Der Treuhandkommanditist ist dem Anleger nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung, sondern auch nach hergebrachten Grundsätzen vorvertraglicher Haftung schadensersatzpflichtig, wenn und soweit er in Kenntnis oder schuldhafter Unkenntnis der wahren Verhältnisse einen in wesentlichen Punkten unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Emissionsprospekt herausgegeben oder die Prospektangaben gegenüber dem künftigen Anleger bei den Beitrittsverhandlungen nicht richtig gestellt hat (BGH in NJW 1995, 130; BGH in WM 1994, 2192, WM 1985, 533; WM 1982, 758 = ZIP 1982, 834; Kiethe in BB 1999, 2258; Schmidt/Weidert in DB 1998, 2312; Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 14. Aufl., S. 195 f.; Assmann, a.a.O., § 7, Rn. 109 f.).

    Da der Beitrittsinteressent im allgemeinen keine eigenen Unterrichtungsmöglichkeiten hat, sondern darauf angewiesen ist, sich anhand des Emissionsprospektes über das zu finanzierende Vorhaben zu informieren, darf er erwarten, dass er durch den Prospekt ein zutreffendes Bild von dem Beteiligungsobjekt erhält und dass er sachlich richtig, vollständig und unmissverständlich über alle für die Beitrittsentscheidung relevanten Tatsachen informiert wird (BGH in NJW 1995, 130; WM 1991, 1543; NJW 90, 2461; Kiethe in ZIP 2000, 219; Assmann, a.a.O., § 7, Rn. 63).

  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH in NJW 1994, 1428; 1990, 1907; 1990, 389; BGHZ 88, 67) kommt jedoch ausnahmsweise auch eine persönliche Haftung des Vertreters in Betracht, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und dadurch dem Verhandlungspartner eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäftes bietet oder wenn der Vertreter dem Verhandlungsgegenstand besonders nahe steht, weil er wirtschaftlich selbst stark an dem Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft eigenen Nutzen erstrebt (vgl. zu dieser sog. Sachwalterhaftung auch Assmann, a.a.O., § 5, Rn. 115).

    Erforderlich ist insoweit ein sachbezogene Vertrauensverhältnis, d.h der Vertreter muss dem Kunden zusätzlich in zurechenbarer Weise den Eindruck vermitteln, er werde persönlich - zusätzlich zu seinem Geschäftsherrn - mit seiner Sachkunde die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts gewährleisten (BGH in NJW 1990, 389; WM 1983, 950; Assmann, § 5, Rn. 135).

  • LG Berlin, 04.01.1991 - 28 O 266/90

    Wie lange wird die Verjährung bei Untätigkeit des Unternehmers gehemmt?

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Die Subsidiaritätsklausel des § 11 Abs. 2 des Treuhandvertrages, wonach Schadensersatzansprüche gegenüber dem Treuhänder nur bestehen, soweit der Treugeber nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann, verstößt ebenfalls wegen unangemessener Beteiligung des Klägers gegen § 9 Abs. 1 AGBG (BGH in NJW-RR 1991, 1123).

    Die in § 11 Abs. 3 des Vertrages vorgesehene Verkürzung der Verjährungsfrist verstößt schließlich gegen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG, weil diese AGB-Regelungen erheblich hinter den gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 195 BGB) zurückbleiben und den Kläger unangemessen benachteiligen (BGH in NJW-RR 1991, 1123).

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 20/77

    Haftung eines Börsendienstes

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Alle Angaben des Anlagevermittlers, insbesondere auch der Inhalt eines von ihm verwendeten Emissionsprospektes, müssen trotz der entgegengesetzten Verhandlungsinteressen der Parteien richtig und vollständig sein (BGH in NJW 1979, 718; BGHZ 72, 382), wobei der Anlagevermittler ggf. im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des Informationsempfängers auch zu Nachforschungen verpflichtet sein kann (BGHZ 70, 356; BGH in WM 1984, 34; Assmann, a.a.O., § 5, Rn. 26 f.) und jede Irreführung vermeiden muss.
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH in NJW 1994, 1428; 1990, 1907; 1990, 389; BGHZ 88, 67) kommt jedoch ausnahmsweise auch eine persönliche Haftung des Vertreters in Betracht, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und dadurch dem Verhandlungspartner eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäftes bietet oder wenn der Vertreter dem Verhandlungsgegenstand besonders nahe steht, weil er wirtschaftlich selbst stark an dem Vertragsschluss interessiert ist und aus dem Geschäft eigenen Nutzen erstrebt (vgl. zu dieser sog. Sachwalterhaftung auch Assmann, a.a.O., § 5, Rn. 115).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 257/88

    Haftung für Stellvertreter aus Verschulden bei Vertragsschluß für Vertrieb von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Er haftet dem Interessenten aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss, wenn er ihm die für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen nicht sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig erteilt, damit der Anleger in die Lage versetzt ist, das Anlagerisiko objektiv zu beurteilen (BGH in WM 1990, 1658; 1990, 145; BGHZ 74, 103; Assmann, a.a.O., Rn. 104 f.).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Soweit der Kläger die Haftung der Beklagten allein daraus herleiten will, dass sie als hinter dem Projekt stehende Person typischerweise Mitverantwortung trage und durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, steht die sog. Prospekthaftung im engeren Sinne, der die Prospektherausgeber und -verantwortlichen sowie die hinter diesen stehenden Personen unterliegen (BGH in NJW 1993, 2865; WM 1992, 901; 1991, 2092), zur Diskussion.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2001 - 27 U 42/01
    Die Verpflichtung des Anlagevermittlers zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Information des Interessenten wird weder durch sein Eigeninteresse an der Vermittlung berührt, noch durch einen Hinweis im Prospekt, dass eine Haftung für den Eintritt der verfolgten Ziele nicht übernommen werde, eingeschränkt, weil der Anleger auch bei einem Risikogeschäft ohne Renditegarantie eine Aufklärung über die für seine Einschätzung des Risikos wesentlichen Umstände beanspruchen kann (BGH in WM 1988, 48; OLG Karlsruhe in OLGR 1999, 91).
  • BGH, 05.11.1984 - II ZR 38/84

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warenterminoptionen

  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 238/84

    Haftung der Gründer einer GmbH & Co. KG aus Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 179/80

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Warentermingeschäften

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 341/88

    Haftung eines Anlagevermittlers - Bauherrenmodell - Verwendung von Prospekten

  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 121/90

    Prospekthaftung

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 230/88

    Haftung des Baubetreuers; Erwerb einer vom Prospekt abweichenden Fläche

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 25/85

    Pflichtenstellung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 83/84

    Abgrenzung von Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 134/09

    Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum

    Der Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Interessen der Treugeber bei der Konzeption, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Anlage selbständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten, und dementsprechend alles zu unterlassen, was sie gefährden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

    Dementsprechend muss er sich schon im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger umfassend über die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Anlageobjektes unterrichten und die Anleger über sämtliche wesentlichen Punkte aufklären (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

    Über solche Umstände hat sich der Treuhänder bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger aus eigenem Antrieb umfassend zu informieren, ungeprüft auf die Angaben des Initiators verlassen darf er sich nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

  • LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 125/09

    Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum

    Der Treuhandkommanditist ist verpflichtet, die Interessen der Treugeber bei der Konzeption, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Anlage selbständig wahrzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten, und dementsprechend alles zu unterlassen, was sie gefährden konnte (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

    Dementsprechend muss er sich schon im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger umfassend über die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Anlageobjektes unterrichten und die Anleger über sämtliche wesentlichen Punkte aufklären (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

    Über solche Umstände hat sich der Treuhänder bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses mit dem Anleger aus eigenem Antrieb umfassend zu informieren, ungeprüft auf die Angaben des Initiators verlassen darf er sich nicht (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2001, Az.: 27 U 42/01, BeckRS 2002, 00379).

  • OLG Hamm, 15.02.2005 - 27 W 7/05

    Zur Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage wenn der mit ihr verfolgte

    I. Der Beklagte hat in dem Rechtsstreit 2 O 175/98 LG Bielefeld gegen die Kläger ein mittlerweile rechtskräftiges Grundurteil des Senats vom 8.11.2001 (27 U 42/01) auf Schadensersatz aus Prospekthaftung in weiterem Sinne sowie auf Rückabwicklung des Erwerbs eines Kommanditanteils vom Kläger zu 3), den dieser treuhänderisch für den Beklagten hält, erstritten.
  • OLG Hamm, 06.10.2005 - 27 U 195/04

    Zur Frage des Mitverschuldens im Rahmen eines Grundurteils und des

    In der Berufungsverhandlung ist dann nur noch über den Anspruch aus der Klageschrift verhandelt worden, und der Senat hat durch mittlerweile rechtskräftiges Grund- und Teilurteil vom 8.11.2001 (27 U 42/01) die Klage gegen die frühere Beklagte zu 2) abgewiesen sowie gegenüber den übrigen Beklagten a) die Leistungsanträge dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, b) die mit dem Klageantrag zu 2. begehrte Feststellung getroffen und c) das Verfahren zur Höhe der dem Kläger aus den Leistungsanträgen zustehenden Beträge an das Landgericht zurückverwiesen.
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