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   OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13   

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https://dejure.org/2013,34621
OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-9 W 66/13 (https://dejure.org/2013,34621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "gewerbeauskunft-zentrale.de" rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EUR

  • JurPC

    Streitwert bei begehrter Unterlassung der Datenverwendung auf der Internetseite "Gewerbeauskunft-Zentrale.de"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite

  • kanzlei.biz

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert der Unterlassungsklage wegen Internetveröffentlichung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GWE - Entfernung unerwünschter Kontaktdaten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei unerwünschter Veröffentlichung von Firmendaten und offensichtlich unberechtigter Rechnungsstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 894
  • MDR 2014, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13

    Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Die durch das Verhalten der Beklagten verursachte Beeinträchtigung wiegt dabei grundsätzlich auch schwerer als die durch die Übersendung unerwünschter Werbeschreiben verursachte Beeinträchtigung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13), weil der Adressat eines Rechnungs- bzw. Mahnschreibens weitere Schritte befürchten muss und diese Schreiben deshalb nicht einfach entsorgen oder unbearbeitet lassen kann.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378; Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06

    Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07

    Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
    Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378; Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    a) Der Streitwert für eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit richtet sich gemäß § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG u. a. nach dem Interesse des Klägers und damit seiner aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden persönlichen / wirtschaftlichen Beeinträchtigung, nach der Stellung der Beteiligten sowie nach Art, Umfang und Gefährlichkeit der zu unterlassenden / begehrten Handlung (im Anschluss an BGH Beschl. v. 25.4.2023 - VI ZR 111/22, GRUR 2023, 1143 Rn. 13; OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5).

    Dabei ist insbesondere das Interesse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.) .

  • LG Aachen, 31.05.2022 - 12 O 386/21

    Namensanmaßung einer Fraktion

    Bei einem Unterlassungsantrag ist wertbestimmend ist Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten zu besorgen ist und die beseitigt werden soll (OLG Hamm, Beschluss vom 08. November 2013 - I-9 W 66/13; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 3 ZPO, Rn. 16.172).
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