Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "gewerbeauskunft-zentrale.de" rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EUR
- JurPC
Streitwert bei begehrter Unterlassung der Datenverwendung auf der Internetseite "Gewerbeauskunft-Zentrale.de"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite
- kanzlei.biz
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert der Unterlassungsklage wegen Internetveröffentlichung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
GWE - Entfernung unerwünschter Kontaktdaten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streitwert bei unerwünschter Veröffentlichung von Firmendaten und offensichtlich unberechtigter Rechnungsstellung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.08.2013 - 13 O 68/13
- OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 894
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Die durch das Verhalten der Beklagten verursachte Beeinträchtigung wiegt dabei grundsätzlich auch schwerer als die durch die Übersendung unerwünschter Werbeschreiben verursachte Beeinträchtigung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13), weil der Adressat eines Rechnungs- bzw. Mahnschreibens weitere Schritte befürchten muss und diese Schreiben deshalb nicht einfach entsorgen oder unbearbeitet lassen kann. - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Streitwert bei Fax-Spamming
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
- OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06
Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07
Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
a) Der Streitwert für eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit richtet sich gemäß § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG u. a. nach dem Interesse des Klägers und damit seiner aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden persönlichen / wirtschaftlichen Beeinträchtigung, nach der Stellung der Beteiligten sowie nach Art, Umfang und Gefährlichkeit der zu unterlassenden / begehrten Handlung (…im Anschluss an BGH Beschl. v. 25.4.2023 - VI ZR 111/22, GRUR 2023, 1143 Rn. 13; OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5).Dabei ist insbesondere das Interesse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.) .
- LG Aachen, 31.05.2022 - 12 O 386/21
Namensanmaßung einer Fraktion