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OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Aufhebung, Einstellung, fehlender Eröffnungsbeschluß, Schriftform, Berufungsbeschränkung
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- BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79
nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Die vom Revisionsgericht von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob der Verurteilung des Angeklagten ein Prozeßhindernis entgegensteht, hat ergeben, daß sowohl das Amtsgericht wie auch das Landgericht die jeweilige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten hinsichtlich der mit Schrift der Staatsanwaltschaft Münster vom 08.08.1997 angeklagten Taten durchgeführt hat, obwohl die Verfahrensvoraussetzung eines Eröffnungsbeschlusses gefehlt hat und auch nicht in zulässiger Weise nachgeholt worden ist (vgl. BGHSt 29, 224).Durch diese Kontrollkompetenz soll verhindert werden, daß das Gericht gezwungen ist, eine Hauptverhandlung mit allen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen durchzuführen, wenn es abweichend von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht für schlüssig oder den Tatverdacht nicht für ausreichend hält (vgl. BGHSt 29, 224, 229).
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Schließlich soll der Angeklagte, dessen mehrere Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 32, 190, 193/194; 33, 230, 232). - BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87
Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
In die gleiche Richtung weist die Terminsverfügung am folgenden Tage, die im übrigen als Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sinne des § 203 StPO grundsätzlich nicht ausreicht (vgl. BGH NStZ 1988, 236).
- OLG München, 26.02.1987 - 2 Ws 176/87
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Es wäre deshalb unangemessen, diesen mit den Auslagen für das eingestellte Verfahren zu belasten, zumal damit zu rechnen ist, daß er bei erneuter Anklageerhebung die Kosten und Auslagen des wegen der Tatvorwürfe neu eingeleiteten Strafverfahrens im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung wird tragen müssen (vgl. OLG München StV 1988, 71; OLG Düsseldorf MDR 1990, 359, 360). - OLG Hamm, 05.12.1989 - 1 Ss 604/89
Wirksamer Eröffnungsbeschluß; Entscheidung über die Fortdauer der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Es genügt vielmehr ein anders formulierter Beschluß, wenn ihm die eindeutige und schlüssige Willenserklärung des Gerichts zu entnehmen ist, daß dieses die Anklage nach Prüfung der Voraussetzungen zulassen wollte, und die Entscheidung die mit dem Eröffnungsbeschluß verbundene Schutzfunktion für den Angeklagten einhält (vgl. OLG Hamm JR 1991, 33, 34; BayObLG bei Rüth DAR 1985, 233, 245). - BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Geht es um die Einbeziehung einer Geldstrafe, hat das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO zu beachten (vgl. BGHSt 35, 208, 212). - BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Es befindet darüber, ob aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Angeschuldigten möglich erscheint (vgl. BGHSt 23, 304, 306). - BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 4 Ss 1381/98
Schließlich soll der Angeklagte, dessen mehrere Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGHSt 32, 190, 193/194; 33, 230, 232).