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   OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09   

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https://dejure.org/2009,6546
OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09 (https://dejure.org/2009,6546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2009 - 3 Ss 382/09 (https://dejure.org/2009,6546)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 3 Ss 382/09 (https://dejure.org/2009,6546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Benutzung eines ausländischen Führerschein während des Laufs einer isolierten Sperrfrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis während des Laufs einer rechtskräftig verhängten Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21; FEVO § 28 Abs. 4 Nr. 4
    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauchmachen von einer ausländischen Fahrerlaubnis während des Laufs einer rechtskräftig verhängten Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines gültigen ausländischen EU-Führerscheins: während isolierter deutscher Sperrfrist unzulässig!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines gültigen ausländischen EU-Führerscheins: während isolierter deutscher Sperrfrist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Nutzung eines gültigen ausländischen EU-Führerscheins während deutscher Sperrfrist

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Ns 82/09
  • OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH Beschl. v. 22.08.1996 - 4 StR 217/96 - juris - zu § 4 IntVO; BR-Drs. 497/02 - Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - S. 68; vgl. zu einer Konstellation wie der vorliegenden auch: OLG Düsseldorf NZV 2006, 489, 490; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdn. 6a).

    Die Vorschrift erlaubt einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine innerstaatliche Vorschrift über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde (OLG Düsseldorf NZV 2006, 489).

  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Auf die im Zusammenhang mit dem Vorhandensein ausländischer Fahrerlaubnisse und Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB diskutierten europarechtlichen Fragen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 24.06.2009 - 3 Ss 235/09 = BeckRS 2009, 27806) kommt es vorliegend nicht an.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Die (generelle) Gültigkeit des ausländischen Hoheitsaktes der Fahrerlaubniserteilung wird also, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur NJW 2007, 1863 - Kremer; EuZW 2006, 412 - Halbritter; NZV 2004, 372 - Kapper; Morgenstern NZV 2008, 425 ff.) nicht an zusätzliche innerstaatliche Voraussetzungen geknüpft.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Die (generelle) Gültigkeit des ausländischen Hoheitsaktes der Fahrerlaubniserteilung wird also, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur NJW 2007, 1863 - Kremer; EuZW 2006, 412 - Halbritter; NZV 2004, 372 - Kapper; Morgenstern NZV 2008, 425 ff.) nicht an zusätzliche innerstaatliche Voraussetzungen geknüpft.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Die (generelle) Gültigkeit des ausländischen Hoheitsaktes der Fahrerlaubniserteilung wird also, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur NJW 2007, 1863 - Kremer; EuZW 2006, 412 - Halbritter; NZV 2004, 372 - Kapper; Morgenstern NZV 2008, 425 ff.) nicht an zusätzliche innerstaatliche Voraussetzungen geknüpft.
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
    Bei der Anordnung der Sperrfrist nach § 69a StGB handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne (BGH Beschl. v. 22.08.1996 - 4 StR 217/96 - juris - zu § 4 IntVO; BR-Drs. 497/02 - Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - S. 68; vgl. zu einer Konstellation wie der vorliegenden auch: OLG Düsseldorf NZV 2006, 489, 490; Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdn. 6a).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 5 Ss 471/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verdachtsentziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Der Täter, der dem zuwiderhandelt, macht sich regelmäßig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar (so auch OLG Hamm VRR 2010, 108 f.).
  • KG, 10.09.2018 - 121 Ss 145/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen von polnischer Fahrerlaubnis nach

    Auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen ist ein Ausschlussgrund nach § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV gegeben, weil es sich bei der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. April 2015 angeordneten Sperrfrist nach § 69a StGB um eine gerichtliche Entscheidung im Sinne von § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StGB handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 2014 - (3) 121 Ss 71/14 (84/14) - juris; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 2012 - 3 Ss 382/09 - juris Rdn. 10; OLG Köln NJW 2010, 2817).
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