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   OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02   

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https://dejure.org/2003,16330
OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02 (https://dejure.org/2003,16330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02 (https://dejure.org/2003,16330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 3 Ss OWi 1038/02 (https://dejure.org/2003,16330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Schrittgeschwindigkeit, Begriffsinhalt, tatrichterliches Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Schrittgeschwindigkeit; Tatrichterliches Ermessen; Beweiswürdigung des Tatrichters; Prüfung durch das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht; Bandbreite für die Ausfüllung des Begriffs ; Auseinandersetzung mit Einlassung des Betroffenen als Hilfsüberlegung

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Schrittgeschwindigkeit, Begriffsinhalt, tatrichterliches Ermessen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf rechtliche Fehler prüfen, nicht aber durch seine eigene ersetzen (vgl. BGH StV 81, 114; 83, 267) die falsche Würdigung der Beweise kann mit der Revision daher nicht gerügt werden (vgl. BGH VRS 35, 264) nur dann wenn die Würdigung der Beweise in ich widersprüchlich, lückenhaft und unklar ist oder gegen Denkgesetz und Erfahrenssätze verstößt unterliegen sie der Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (ständige Rechtsprechung BGH DAR 81, 201; 83, 205; NStZ 83, 277; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 337 Rn. 27).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 622/80

    Anforderungen an eine lückenlose Beweiswürdigung - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf rechtliche Fehler prüfen, nicht aber durch seine eigene ersetzen (vgl. BGH StV 81, 114; 83, 267) die falsche Würdigung der Beweise kann mit der Revision daher nicht gerügt werden (vgl. BGH VRS 35, 264) nur dann wenn die Würdigung der Beweise in ich widersprüchlich, lückenhaft und unklar ist oder gegen Denkgesetz und Erfahrenssätze verstößt unterliegen sie der Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (ständige Rechtsprechung BGH DAR 81, 201; 83, 205; NStZ 83, 277; weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 337 Rn. 27).
  • OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84

    Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02
    Zwar ist, wenn man den genauen Wortlaut zugrundelegt, unter "Schrittgeschwindigkeit" die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit verstehen, die etwa bei 4 bis 7 km/h liegt (so OLG Köln VRS 68, 382; OLG Stuttgart VRS 70, 49).
  • OLG Stuttgart, 27.09.1985 - 3 Ss 653/85

    Gurtanlegepflicht; Suche nach Parklücke; Längere Fahrtstrecke ; Öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2003 - 3 Ss OWi 1038/02
    Zwar ist, wenn man den genauen Wortlaut zugrundelegt, unter "Schrittgeschwindigkeit" die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit verstehen, die etwa bei 4 bis 7 km/h liegt (so OLG Köln VRS 68, 382; OLG Stuttgart VRS 70, 49).
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